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Verwaltung & Wirtschaft

Wesentliche Änderungen der Bauordnung NRW 2018 im Überblick

Zum 1. Juli 2021 sind die Regelungen des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung NRW (nachfolgend „BauO NRW 2018“) in Kraft getreten. Dieser Newsletter stellt die wesentlichen Änderungen kurz und übersichtlich vor. Das ebenfalls zum Thema erscheinende CBH-Extrablatt, dessen Lektüre an dieser Stelle ausdrücklich empfohlen wird, setzt sich sodann vertiefend mit ausgewählten Themen auseinander.

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Bundestag beschließt EnWG-Novelle zur Übergangsregulierung von H2-Netzen

Sebastian Hoppe, LL.M. (AMU)

Der Deutsche Bundestag hat in der vorletzten Sitzung dieser Legislaturperiode, am 24. Juni 2021, mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht beschlossen. Mit dieser Novellierung des EnWG wurden die rechtlichen Grundlagen für den Aufbau einer regulierten Wasserstoffinfrastruktur sowohl für Gasnetzbetreiber als auch für sonstige Marktteilnehmer. An entsprechenden Regelungen mangelte es bisher.

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Anspruch auf unentgeltliche Kopie der eigenen Examensklausuren bestätigt

Das OVG hat mit Urteil vom 08.06.2021 entschieden, dass das Landesjustizprüfungsamt Examensabsolventen auf Anfrage eine kostenfreie Kopie ihrer Klausuren der zweiten juristischen Staatsprüfung nebst Prüfergutachten in Papierform oder einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen muss.

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Ausbau der Windenergie an Land – das Problem der „überholenden“ Regionalplanung

Um den zuletzt ins Stocken geratenen Ausbau von Windenergie an Land anzukurbeln und die Windkraft zugleich gemeindeübergreifend zu steuern, geht der Trend dahin, die Windenergie bereits auf der Ebene des Regionalplans zu steuern. Planungsträger sind dabei (bezogen auf NRW) die Regionalräte für die fünf Regierungsbezirke Detmold, Köln, Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr ist regionaler Planungsträger die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.

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CBH Extrablatt | WAS BESAGT DAS „SAUBERE-FAHRZEUGEBESCHAFFUNGS- GESETZ“?

Dr. Jan Deuster

Der Bundestag hat am 5. Mai 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften“ in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung beschlossen.

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Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz | GEIG | in Kraft getreten

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist am 25.03.2021 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Errichtung von und die Ausstattung mit vorbereitender Leitungsinfrastruktur und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität sowohl in zu errichtenden Gebäuden als auch in bestehenden Gebäuden, die baulich angepasst werden. Es gilt für sämtliche Maßnahmen, die dem Anwendungsbereich des Gesetzes unterfallen und für die ein Bauantrag nach dem 25.03.2021 eingereicht worden ist bzw. Bauarbeiten nach dem 25.03.2021 begonnen wurden.

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