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Das Oktoberfest als vergaberechtlicher Fixtermin: Wann läuft Primärrechtsschutz leer? BayObLG, Beschluss vom 18. Juni 2026, Verg 5/26 e
Sarah Beard
Ein vergaberechtlicher Konflikt um zwei große Oktoberfest-Standplätze zeigt in ungewöhnlicher Anschaulichkeit, dass effektiver Rechtsschutz nicht notwendig bedeutet, dass jede möglicherweise rechtswidrige Vergabe bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung angehalten werden muss. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde abgelehnt, obwohl es die Erfolgsaussichten in der Hauptsache ausdrücklich offenließ. Ausschlaggebend war ein praktisches Hindernis: Selbst bei einem Erfolg der Beschwerdeführerin hätte für das Oktoberfest 2026 kein rechtmäßiges Verfahren mehr rechtzeitig durchgeführt werden können.
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