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Immissionsschutz schlägt Windkraftausbau: OVG NRW kippt Genehmigungen wegen Verstoßes gegen Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes und der TA-Lärm
Ben Riedel, LL.M.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 25.03.2025 (Az. 7 D 213/23.AK) die Rechtswidrigkeit zweier Genehmigungen für Windenergieanlagen festgestellt. Das Gericht entdeckte insbesondere Rechtsmängel in der Bestimmung der immissionsschutzrechtlichen Analysen die für die Anlagengenehmigung standardmäßig vorzulegen sind. Aus diesem Grund konnte das Gericht zwar nicht die Aufhebung der Genehmigungen aussprechen, jedoch im Einklang mit dem Umweltrechtsbehelfsgesetz (vgl. § 7 Abs. 5 Satz 1 UmwRG) die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der behördlichen Entscheidung feststellen.
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