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News

Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG): Weg frei für industrielle CO₂-Infrastruktur

Anika Lehnen

Der Bundestag hat am 6. November 2025 die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Damit schafft die Bundesregierung erstmals den rechtlichen Rahmen für eine kommerzielle Speicherung und den Transport von CO₂ im industriellen Maßstab. Ziel ist es, die Technologie von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) als Bestandteil der deutschen Klimastrategie zu etablieren.

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Die Unterschwellenvergabe im kommunalen Bereich ab dem 01.01.2026 – Was jetzt auf die Kommunen in NRW zukommt

Lara Itschert-Lau

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 verändert sich die vergaberechtliche Landschaft in Nordrhein-Westfalen grundlegend. Durch den Wegfall der Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen erlischt die Bindung an die UVgO sowie den 1. Abschnitt der VOB/A. Stattdessen gilt jetzt der neue § 75a GO NRW.

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CBH-Partner als Sachverständiger im Deutschen Bundestag

Prof. Dr. Stefan Hertwig

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages befasst sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (BT-Drucksache 21/1934).

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OVG NRW: Auch Überplanung unbebauter privater Grundstücke fehleranfällig

Alexander Fritz

Gemeinden können durch die Aufstellung von Bebauungsplänen die bauliche Nutzung von Grundstücken beeinflussen und dabei private Nutzungsmöglichkeiten teilweise einschränken oder vollständig aufheben. Die folgende Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW verdeutlicht, wie schnell eine „Überplanung“ zu einem erheblichen Abwägungsfehler und damit zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führen kann.

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Entscheidung des Monats Oktober | Das sind die neuen Schwellenwerte ab 2026

Sarah Beard

Ab welchem Auftragswert bei Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge EU-Vorschriften angewendet werden müssen, regeln Wertgrenzen („EU-Schwellenwerte“). Am 23.10.2025 wurden im Amtsblatt der EU die neuen Schwellenwerte veröffentlicht (OJ L 2025/7079). Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150-2152 vom 22.10.2025 gelten ab dem 01.01.2026 die folgenden neuen EU-Schwellenwerte:

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Annahme einer Ausschließlichkeit nur nach ordnungsgemäßer Markterkundung!

Christine Radeloff

Erneut ist die Frage der Zulässigkeit einer Direktvergabe aufgrund der Annahme einer technischen Ausschließlichkeit im Rahmen einer IT-Beschaffung in den Fokus der vergaberechtlichen Rechtsprechung gelangt. Bei derartigen Aufträgen bewegt die öffentliche Hand sich regelmäßig zwischen den beiden Stühlen der Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben und der Umsetzung einer technisch funktionierenden, fehlerfreien Leistung auf Basis von bereits getroffenen „Systementscheidungen“. Insofern hat der Vergabesenat in Dresden sich vorliegend ausführlicher mit den Anforderungen an die Rechtfertigung einer Ausschließlichkeit auseinandergesetzt, denen der Auftraggeber sich zu stellen hat (OLG Dresden, Beschluss vom 28. August 2025 - Verg-1/25).

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