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Öffentliche Auftraggeber sollten die Wirksamkeit ihrer AGB-Vertragsstrafenklauseln überprüfen!
Sarah Beard
Der BGH stellt zur AGB-Kontrolle von Vertragsstrafenvereinbarungen fest, dass eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der Auftragssumme unwirksam ist (BGH, Urt. v. 15.02.2024 – VII ZR 42/22).
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