- Baugenehmigung, Bauleitplanung und Bauordnung
- Planfeststellungen von Infrastrukturvorhaben aller Art
- Denkmalschutzrecht
Für die förderrechtliche Zulässigkeit eines vorzeitigen Maßnahmebeginns kommt es auf die Verwaltungspraxis des Fördergebers im Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheides an
Max Burmeister, LL.M.
In einem kürzlich ergangenen Urteil (Urt. v. 08.09.2023 – 4 A 2549/20) hat das OVG Münster entschieden, dass es bei Vertragsschlüssen, die nur einen so geringen (förderschädlichen) Umfang haben, dass ihretwegen bei wirtschaftlicher Betrachtung ausnahmsweise nicht mit der ungeförderten Durchführung gerechnet werden kann, generell ermessensgerecht sein kann, trotz (vorzeitigem) Abschluss eines solchen Vertrages (Teil-)Förderungen zu gewähren.
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