- Baugenehmigung, Bauleitplanung und Bauordnung
- Planfeststellungen von Infrastrukturvorhaben aller Art
- Denkmalschutzrecht
Duldungspflicht für Mittelspannungsleitungen auf dem eigenen Grundstück – unabhängig von deren netztechnischer Bedeutung für den eigenen Anschluss
Sven Plata
Wer an das örtliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen ist, muss Nieder- und Mittelspannungsleitungen zur örtlichen Versorgung auf dem eigenen Grundstück oft selbst dann dulden, wenn die betroffene Leitung nicht der Versorgung dieses Grundstücks dient. Das hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 12.11.2025 (Az. 10 O 19/25 (EnW)) bekräftigt.
weiterlesen