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ESG – Environment, Social & Governance

Der Begriff umfasst viele für ein nachhaltig agierendes
und wirtschaftendes Unternehmen bedeutsame Aspekte.

ESG - Nachhaltigkeit & Green Compliance

Durch einen Anstieg der regulatorischen Anforderungen in diesem Bereich sowie ein wachsendes Bewusstsein der Gesellschaft
in puncto Nachhaltigkeit kommt heute kein Unternehmen mehr am Thema „ESG“ und dessen rechtlichen Maßgaben vorbei.

Auch die Thematik CSR – Corporate Social Responsibility – ist eine damit eng verzahnte Materie.  
Lange wurden sowohl ESG als auch CSR als freiwillige und nicht als obligatorische Initiativen gesehen. In jüngster Zeit haben die Gesetzgeber
sowohl auf deutscher als auch auf europäischer und internationaler Ebene jedoch nachgezogen. Die rechtlichen Anforderungen unterliegen daher
zur Zeit einem schnellen Wandel und die Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen werden immer strenger. Unternehmen stehen vor der Herausforderung,
ökologische, soziale und ethische Belange in ihre Geschäftsstrategien zu integrieren.

CBH Rechtsanwälte - ihr kompetenter ESG partner

Unsere Kanzlei bietet Ihrem Unternehmen durch Spezialisierung in mehreren Rechtsbereichen eine ganzheitliche Beratung
sowie maßgeschneiderte Lösungen für Ihre ESG-Strategie an.

Supply Chain & Compliance

Das Schlagwort ESG ist auch für den Handel & Vertrieb von großer Bedeutung: So ist Ihr Unternehmen Teil von Liefer- und Wertschöpfungsketten. Sie kaufen ein, sie verkaufen. Im nachhaltigen Wirtschaften spielt das Recht eine immer größer werdende Rolle. Für die Lieferkette gilt ab dem 01.01.2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – ab dem 01.01.2024 sind auch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden unmittelbar dem Gesetz unterworfen. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, sowohl für die Organisation des eigenen Geschäftsbereichs als auch mit Blick auf die Lieferkette. Hinzukommen Berichts- und Dokumentationspflichten, deren Verletzung ebenfalls bußgeldbewehrt sein kann.

Auch auf europäischer Ebene ist einiges in Bewegung. Die Europäische Kommission hat mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD – dem „europäischen Lieferkettengesetz“) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), letztere flankiert durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eigene Rechtsakte vorgelegt, die sich auf die Einhaltung von Standards in der Lieferkette und auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beziehen und die in Teilen nochmals deutlich über die Anforderungen des nationalen Gesetzgebers hinausgehen. Auch die europäische Rechtslage gilt es also im Auge zu behalten!

Bußgelder drohen – zudem ggf. auch eine Haftung der Unternehmensorgane!

Die Einrichtung und Überwachung eines funktionierenden und den Anforderungen genügenden Lieferketten-Compliance-Systems gehört damit spätestens jetzt zum Pflichtenheft eines jeden verantwortlichen Unternehmensorgans. Angesichts der im Verletzungsfalle im Raum stehenden erheblichen Geldbußen für das Unternehmen (und der sich regelmäßig im Anschluss daran stellenden Frage eines etwaigen Regresses ggü. Vorstand oder Geschäftsführung) kann die Bedeutung eines angemessenen Risikomanagementsystems nicht genug betont werden!

Wir führen Sie sicher durch die Vorschriften – immer mit dem notwendigen Bewusstsein, dass rechtssichere Lösungen auch praktisch, im Alltag Ihres Unternehmens, funktionieren müssen.

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Dr.
Christoph
Naendrup
, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
+49 221 95 190-68

Green Claims & Advertising

Die Nachhaltigkeitsbemühungen eines Unternehmens werden gerne werbewirksam kommuniziert. Bei dieser Kommunikation in Form der Markenstrategie für eine „Green Brand“ sowie bei der Kommunikation von eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen in Form von „Green Advertising“ sind die aktuellen Rechtsprechungs- und Gesetzgebungsentwicklungen zu berücksichtigen.

Im Jahr 2022 hat die EU-Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Erreichung der Ziele ihres sog. „Green Deals“ vorgelegt, welches sich aktuell in der Umsetzung befindet. Zudem sehen sich Unternehmen zunehmend mit dem Vorwurf von „Greenwashing“ und irreführender Werbung nach dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb konfrontiert. Die Werbung mit den eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen, wie beispielsweise der Auslobung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“, werden durch Verbraucher-  oder Umweltschutzverbände oder auch Wettbewerber des Öfteren als irreführende Werbung abgemahnt. Hier gilt es, werbliche Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden.

Auch beim Aufbau eines Nachhaltigkeitssiegels bzw. einer grünen Gewährleistungsmarke bieten wir unsere Beratung und Erfahrungswerte aus einer Vielzahl von Verfahren und Anmeldungen für Sie an.

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Prof. Dr.
Ingo
Jung
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
+49 221 95 190-60
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Lucie
Ludwig
, LL.B. (Köln-Paris1)
Rechtsanwältin | Associate
+49 221 95 190-60

Sustainable Finance

In der Europäischen Union wurde mit dem Aktionsplan Sustainable Finance erstmalig und flächendeckend ein umfassender regulatorischer Rahmen für ein nachhaltiges europäisches Finanzwesen gestaltet. Hierzu gehören unter anderem die neuen Offenlegungspflichten durch die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) sowie die Taxonomie-Verordnung. Auch der Europäische Green Bond Standard wird Green Bond Emissionen künftig prägen und einen Beitrag zur einem nachhaltigen Finanzmarkt leisten. Mit diesen regulatorischen Rahmenbedingungen wurde sowohl ein Klassifizierungssystem als auch eine ökologische Taxonomie für verschiedene Finanzmarktteilnehmer (wie z.B. Vermögens- und Fondsverwalter, Anlageberater) und deren Produkte im Sinne „grüner“ Investments entwickelt. Dies betrifft nicht nur die Akteure des Finanzmarktes, sondern auch die Realwirtschaft. Die geschaffenen regulatorischen Vorgaben finden schrittweise seit dem Frühjahr 2021 Anwendung und erfordern bei den betroffenen Finanzmarktakteuren und deren Produkten Anpassungen insbesondere auf der Ebene der Geschäfts- und Risikostrategie, der Vergütungspolitik, der Risikomanagementsysteme und des Berichtswesens sowie des Datenmanagements.

Seit dem 01.01.2023 konkretisieren die Level 2-Standards – technische Regulierungsstandards (RTS) – die ursprüngliche EU-Offenlegungsverordnung. Für Vermögensverwalter heißt das: Die Informationen zu light green und dunkelgrünen Fonds müssen deutlich detaillierter sein als bislang. Parallel ist in der Anlageberatung bei künftigen Investoren entsprechend dem „Green Impact Investing“ abzufragen, ob und in welchem Umfang die Nachhaltigkeit zu den vorrangigen Anlagezielen zählt.

Auch die Ausgabe grüner Kredite unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks nebst Informationspflichten und Zusicherung steht bei Kreditinstituten vermehrt auf der Agenda.

Im Rahmen unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes bieten wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, unserer weitreichenden Branchenkenntnisse und durch die Beratung in interdisziplinären Teams umfassende Lösungen im Bereich Sustainable Finance an, die sowohl die Produkt- als auch die Unternehmensebene erfassen.

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Dr.
Maik
Kirchner
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
+49 221 95 190-81

Green Procurement

Im Bereich der öffentlichen Beschaffung steigt die Bedeutung ökologischer und sozialer Aspekte seit Jahren. Da sich viele öffentliche Auftraggeber neben den wenigen Vorschriften, die schon heute eine verpflichtende Berücksichtigung von Energieverbrauch und Umweltauswirkungen bei der Auftragsvergabe vorsehen, eigene Nachhaltigkeitsziele gegeben haben, stellt sich bei fast jeder größeren Vergabe die Frage nach der Integration geeigneter Kriterien zur Sicherstellung einer nachhaltigen Beschaffung.

Vor dem Hintergrund, dass der Anteil öffentlicher Aufträge auf mehr als 16 % des Bruttoinlandsprodukts der Mitgliedsstaaten geschätzt wird, hat Green Procurement zudem eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in der gesamten Europäischen Union.

Im Rahmen unserer vergaberechtlichen Beratung unterstützen wir öffentliche Auftraggeber dabei, konkret für ihren Beschaffungsbedarf geeignete qualitative, umweltbezogene und/oder soziale Aspekte zu identifizieren und diese rechtssicher in das Vergabeverfahren zu integrieren. Unabhängig davon, ob es sich um die Umsetzung eines Bauvorhabens oder den Einkauf von Dienst- und Lieferleistungen handelt, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie, um die passende Verfahrensart zu wählen sowie wirtschaftliche, qualitative und nachhaltige Kriterien in einen sinnvollen Ausgleich zu bringen, der eine bestmögliche Deckung des jeweiligen Beschaffungsbedarfs verspricht.

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Lara
Itschert
Rechtsanwältin | Partnerin
Fachanwältin für Vergaberecht
+49 221 95 190-89

Green Building Engineering

Der Immobilienwirtschaft kommt aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung eine maßgebliche Rolle beim Erreichen der Klimaschutzziele zu. Die ESG-Kriterien betreffen dabei sämtliche Akteure von den Eigentümern über Investoren oder Asset-, Property- und Facility Manager bis hin zu den Planern und bauausführenden Firmen. Die europarechtlichen Verordnungen richten sich zwar unmittelbar lediglich an die Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte vertreiben (z.B. Immobilienfonds, Pensionsfonds); gerade diese Investoren werden jedoch zunehmend ein gesteigertes Interesse an „nachhaltigen“ oder „ESG-konformen“ Investitionsmöglichkeiten haben. Die Einhaltung der ESG-Kriterien sollte daher frühzeitig im Bauprojekt sichergestellt werden, um den Käuferkreis nicht unnötig einzuschränken. Dies betrifft neben der Einhaltung von Social- und Governance-Kriterien, bspw. durch die Einhaltung sozialer Mindeststandards, insbesondere die Erfüllung der Anforderungen, die die Taxonomie-VO sowie die sonstigen Regelwerke an ein ökologisch nachhaltiges Bauprojekt stellen.

Da die europarechtlichen Verordnungen keine anerkannten Regeln der Technik darstellen, erscheint eine ausdrückliche Vereinbarung der Nachhaltigkeitsziele in den jeweiligen Verträgen, insbesondere in Planer- und Bauverträgen erforderlich. Gleichzeitig muss bspw. vertraglich sichergestellt werden, dass die Einhaltung der vorgesehenen und ggf. für den Ankauf der Immobilie erforderlichen Ziele dem Investor auch nachgewiesen werden können. Dies kann neben Produktdatenblättern, Zertifizierungsnachweisen insbesondere auch Nachweise zu den eingebauten Baustoffen sowie über Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm, oÄ umfassen.

Bei der Errichtung „ESG-konformer“ Bauvorhaben ist daher in jeder Phase des Bauprojekts eine enge Abstimmung mit den Projektbeteiligten erforderlich und die jeweiligen Verpflichtungen rechtssicher vertraglich zu vereinbaren.  

Gerne unterstützen wir Sie, diese Herausforderungen bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die jeweiligen Verträge zu meistern.

CBH_Kiss_Paul
Paul M.
Kiss
Rechtsanwalt | Partner
Fachbereich Immobilienwirtschaft
+49 221 95 190-87
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Nils
Mrazek
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
+49 221 95 190-64

Überzeugen Sie sich selbst von unserer arbeit

Unsere Mandanten nehmen in verschiedenen Bereichen und bei unterschiedlichen Aufgabenstellungen
unsere ESG-Expertise in Anspruch. Einige unserer Projekte können Sie nachstehend entdecken:
Nachhaltige Quartiersentwicklung
Umfassende Begleitung der Entwicklung eines Bebauungsplanes für einen nachhaltiges Quartier mit 1300 Wohneinheiten - mit verbindlicher Regelung von überobligatorischen Maßnahmen zur Energiegewinnung und Energieeinsparung sowie von Maßnahmen als Reaktion auf den Klimawandel.
ESG
Mitarbeiterschulung
ESG-Mitarbeiterschulung zu Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung durch CBH bei der Schäfer Shop Group als einem der führenden B2B-Anbieter im Bereich der Ausstattung von Büro, Lager und Betrieb
Nachhaltiger Fahrzeugpark
Beratung eines regionalen Verkehrsunternehmens bei Vergabe und Generalplanungsleistungen für einen „grünen“ Busbetriebshof zur Stationierung von Bussen mit Wasserstoff, Brennstoffzelle, Elektromotor oder Batterie inkl. eigenem Elektrolyseur und Photovoltaik
Planung Grünes Forschungszentrum
Beratung einer großen Forschungsorganisation bei der Planung und Errichtung eines Campus-Geländes unter Einhaltung höchster Nachhaltigkeitsanforderungen mit angestrebter CO2-Neutralität.
Nachhaltige Mode
Beratung eines international tätigen Fashionunternehmens bei der vertraglichen Implementierung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Klimaneutralität in der Werbung
Beratung im Bereich der Werbung mit CO2-Kompensationsmaßnahmen sowie mit Umweltaussagen wie „Klimaneutralität“.
Lieferantenrahmenverträge
Ausgestaltung ESG-relevanter Lieferantenrahmenverträge von Handelsunternehmen unter besonderer Berücksichtigung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Beschaffung emissionsfreier Straßenfahrzeuge
Beratung zahlreicher Auftraggeber zum Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge in Umsetzung der EU - Clean Vehicles Directive

Das zeichnet uns aus

Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Als eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien beraten wir in unterschiedlichen Fachbereichen
eine Vielzahl national und international tätiger Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Wirtschaftsverbände, Stiftungen,
große Infrastrukturprojekte und Einzelpersonen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf fünf strategische Schwerpunkte des Wirtschaftsrechts.

Vereinbaren Sie direkt ein erstgespräch - wir beraten sie gerne

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Prof. Dr.
Ingo
Jung
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
+49 221 95 190-60
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Dr.
Christoph
Naendrup
, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
+49 221 95 190-68
Sie möchten sich ausführlicher zu dem Thema ESG, Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen, Umweltwerbung und Green Compliance informieren oder beraten lassen? Füllen Sie gerne das Kontaktformular aus und wir melden uns bei Ihnen!