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Umweltrecht

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News

Entscheidung des Monats | Rüge nicht auftragsbezogener Zuschlagskriterien kann auch nach Angebotsabgabe noch Erfolg haben

Sarah Beard

Nach dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichtes (BayObLG) vom 11.12.2024 (Verg 7/24) ist die Rüge der Vergaberechtswidrigkeit von Zuschlagskriterien auch nach dem Erhalt der Vorabinformation (§ 134 GWB) noch nicht präkludiert. Zuschlagskriterien müssen abstrakt eine Verbindung zum Auftragsgegenstand aufweisen und auch Gegenstände betreffen, die sich in der späteren Auftragsausführung auswirken (§ 127 Abs. 3 GWB).

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Immissionsschutz schlägt Windkraftausbau: OVG NRW kippt Genehmigungen wegen Verstoßes gegen Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes und der TA-Lärm

Ben Riedel, LL.M.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 25.03.2025 (Az. 7 D 213/23.AK) die Rechtswidrigkeit zweier Genehmigungen für Windenergieanlagen festgestellt. Das Gericht entdeckte insbesondere Rechtsmängel in der Bestimmung der immissionsschutzrechtlichen Analysen die für die Anlagengenehmigung standardmäßig vorzulegen sind. Aus diesem Grund konnte das Gericht zwar nicht die Aufhebung der Genehmigungen aussprechen, jedoch im Einklang mit dem Umweltrechtsbehelfsgesetz (vgl. § 7 Abs. 5 Satz 1 UmwRG) die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der behördlichen Entscheidung feststellen.

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Keine Anwendbarkeit des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalens für Automatenkioske

Friederike Vollmer

Ein Automatenkiosk, der täglich an 24 Stunden geöffnet ist, fällt nicht unter die Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes in NRW. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 12.02.2025 (Az. 4 B 976/24) und erteilt damit der Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln und der Stadt Bonn eine klare Absage.

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Entscheidung des Monats | EuGH: Materialvorgaben in der Leistungsbeschreibung nur im Ausnahmefall zulässig

Sarah Beard

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 16.01.2025 (C‑424/23) gilt der allgemeine Grundsatz der Produktneutralität, wonach in einer Leistungsbeschreibung nur in Ausnahmefällen auf bestimmte Produkte und Hersteller verwiesen werden darf, auch für Materialvorgaben, aus denen die Beschaffungsgegenstände bestehen sollen.

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