Rechtsgebiet

Umweltrecht

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News

Änderung des EnWG in Kraft getreten – Was Betreiber kritischer Anlagen im Bereich der Strom-/Erdgas-/Wasserstoffversorgung zu beachten haben

René Scheurell

Mit einem sogenannten Artikelgesetz „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ ist gem. Art. 2 dieses Gesetzes auch das Energiewirtschaftsgesetz durch Einfügung des § 5 f EnWG geändert worden. Den Betreibern kritischer Anlagen in den vorbezeichneten Bereichen sind dadurch umfangreiche neue Rechtspflichten zur Stärkung der Resilienz auferlegt worden.

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Bauleitplanung unter Druck: Neue Prüfpflichten für Gemeinden und Vorhabenträger bei Starkregenrisiken nach dem Urteil des OVG NRW vom 05.03.2026, Az.: 7 D 40/23.NE

Leonie Fervers

Angesichts der tatsächlichen Umweltentwicklungen und zahlreicher Schadensfälle der vergangenen Jahre gilt Starkregen inzwischen nicht mehr als außergewöhnliche Ausnahme, sondern als berechenbarer Risikofaktor, der die Bauleitplanung unmittelbar prägt. Damit rückt die Niederschlagswasserbeseitigung über das rein Technische hinaus immer mehr in den Fokus der rechtlichen Abwägung.

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Gesetzespaket zur Stärkung der Sicherheit kritischer Infrastrukturen ist in Kraft getreten – CBH Rechtsanwälte veranstalten zusammen mit Ihren Netzwerkpartnern am 11.06.2026 die zweite Fachtagung „Sicherheit der kritischen Infrastruktur“

René Scheurell

Neben dem lange erwarteten KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) sind im Wege eines sog. Artikelgesetzes auch zahlreiche Änderungen an anderen Gesetzen, insbesondere am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), in Kraft getreten mit dem Ziel, die Resilienz von kritischen Anlagen zu stärken.

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Für ein Grundrecht auf Gesundheit

Dr. Martin Pagenkopf

Für eine große Betriebskrankenkasse (Körperschaft des öffentlichen Rechts) hat RA Dr. Martin Pagenkopf, CBH-Rechtsanwälte, vormals Richter am BVerwG, ein Gutachten zur Einfügung eines Grundrechts auf Gesundheit in das Grundgesetz erstattet.

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BVerwG: Duldungspflicht (§ 44 EnWG) für Vorarbeiten beim Netzausbau

Marcel Triebels

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 26.02.2026 (Az. 9 VR 3.26) entschieden, dass Grundstückseigentümer durch die Behörde angeordnete Vorarbeiten im Sinne von § 44 EnWG für den Ausbau von Höchstspannungsleitungen dulden müssen. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Reichweite von § 44 EnWG im Kontext eines Netzausbauprojekts („Rhein-Main-Link“).

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