Rechtsgebiet

Umweltrecht

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News

Neue Möglichkeiten für Solarenergiegebiete – Umsetzung der EU-Richtlinie RED III

Anika Lehnen

Mit der Novellierung der §§ 249b und 249c BauGB setzt der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der Artikel 15c und 16a der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) um. Ziel ist es, den Ausbau von Freiflächenanlagen zur Nutzung von Solarenergie deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Künftig sollen solche Anlagen nach § 249b BauGB auch ohne Bebauungsplan zulässig sein, wenn sie in einem Gebiet liegen, das in einem Flächennutzungs- oder Raumordnungsplan als Solarenergiegebiet ausgewiesen wurde. Darüber hinaus schafft § 249c BauGB die Möglichkeit, Solarenergiegebiete zusätzlich als Beschleunigungsgebiete auszuweisen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu verkürzen.

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Entscheidung des Monats | Projektanten im Vergabeverfahren können Wettbewerb gefährden

Dr. Stephan Rabe

Das OLG Düsseldorf sieht in der Teilnahme eines Unternehmens, das bereits im Vorfeld einer Vergabe als Berater (Projektant) des öffentlichen Auftraggebers tätig war, grundsätzlich eine Gefährdung des ordnungsgemäßen Wettbewerbs (Beschluss vom 13.05.2024 – Verg 33/23). Die Entscheidung erging zu einem EU-weit ausgeschriebenen Auftrag über „Baustellenlogistik – Neuordnung Baufeldinfrastruktur“. Der öffentliche Auftraggeber hatte im Vorfeld der Ausschreibung einen Projektsteuerer mit der Vorbereitung der Leistungsbeschreibung sowie mit der verfahrensgegenständlichen Ausschreibung beauftragt. Im folgenden Vergabeverfahren hatte ein für diesen Projektsteuerer tätiger Nachunternehmer selbst einen Teilnahmeantrag abgegeben

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NRW-Krankenhausreform – Konkrete Umsetzungsschritte – Paradigmenwechsel

Dr. Thomas Ritter

Anfang der 51. Kalenderwoche wurden im Zuge des formellen Abschlusses der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (NRW) ca. 330 Krankenhäusern die Feststellungsbescheide über ihr jeweiliges künftiges Leistungsspektrum zugestellt. CBH-Partner Dr. Thomas Ritter stellt Grundlinien zum Rechtsschutz vor dem Hintergrund des „Paradigmenwechsels“ weg von der Bettenzahl hin zu Leistungsbereichen und Leistungsgruppen dar.

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Co-Living als Wohnnutzung (VGH München, Urt. v. 15.07.2024 – Az. 12 B 23.2195)

Dr. Maximilian Dogs, LL.M.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in seinem Urteil vom 15.07.2024 (Az. 12 B 23.2195) eine richtungsweisende Entscheidung zur rechtlichen Einordnung des sog. „Co-Living“ getroffen. Dabei ging es um die Frage, ob diese Form der Wohnnutzung als „Fremdenbeherbergung“ zu qualifizieren ist – und somit unter das Zweckentfremdungsverbot fällt – oder als reguläre Wohnnutzung zu betrachten ist.

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Entscheidung des Monats | Unternehmensbezogene Referenzen bei Planungsleistungen

Andreas Haupt / Sarah Beard

Die Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 25.04.2024 (VK 1 – 30/24) zum Eignungsnachweis durch übernommene Personalreferenzen für Planungsleistungen entschieden, dass die Übernahme einzelner Personen, die für ein anderes Unternehmen an vergleichbaren Projekten mitgearbeitet haben, nicht hinreichend die Eignung des Bieters für die ordnungsgemäße Auftragsausführung belegt. Hintergrund sei, dass damit die betriebsorganisatorischen Fähigkeiten und Kapazitäten eines Unternehmens, die für die Erfüllung komplexer Planungsaufgaben unabhängig von einzelnen Personen erforderlich sind, nicht gleichgesetzt werden können.

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