Die Bundesregierung beabsichtigt, wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, die Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes ab einem Schätzwert von 10.000 EUR in einem Bundestariftreuegesetz (BTTG) zu regeln. Hierzu liegt nun ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Damit sollen, sofern der Bundestag das Gesetz beschließt, künftig die bereits in zahlreichen Bundesländern geltenden Tariftreueregelungen auch auf Bundesebene nachvollzogen werden. Die neuen Regelungen sollen für alle Branchen gelten. Sie sehen bei Verstößen Vertragsstrafen, eine Nachunternehmerhaftung sowie den Ausschluss vom Vergabeverfahren vor. Für tariflose Branchen findet das Gesetz in seiner derzeitigen Fassung keine Anwendung. Mit inhaltlichen Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist zu rechnen. Die neuen Regelungen sollen nach dem Willen des BMAS Anfang 2024 in Kraft treten.
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