Aljoscha S. Schäfer, LL.M. (UvA)
Mit Urteil vom 17. Dezember 2020, Az. 2 C 309/19, hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einen Bebauungsplan für unwirksam erklärt, da die durch die Planung bewirkten Verschattungsauswirkungen nicht ausreichend ermittelt und bewertet wurden.
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