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Arbeitsrecht

„DAS JAHR LIEF EBEN SCHLECHT“: WARUM DIESES ARGUMENT BEIM BONUS NICHT MEHR ZIEHT

Luisa Ehrentraut, LL.M.

Teilt ein Arbeitgeber die für den Bonus maßgeblichen Unternehmensziele erst nach Ablauf des Geschäftsjahres mit, kann er sich im Nachhinein nicht darauf berufen, das Jahr sei ohnehin schlecht gelaufen und eine rechtzeitige Mitteilung hätte am Ergebnis nichts geändert. Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 22.04.2026 – 10 AZR 28/25) hat dieser bequemen Argumentation eine klare Absage erteilt.

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Arbeitszeugnis nach Arbeitnehmer – Entwurf – vollstreckbar!?

Kristin Zimmermann

Ein Arbeitszeugnis ist häufig Bestandteil eines gerichtlichen Vergleichs. Nicht selten vereinbaren die Parteien dabei, dass der Arbeitnehmer einen Zeugnisentwurf vorlegt, von dem der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen darf. Das Bundesarbeitsgericht hat nun klargestellt: Eine solche Regelung ist grundsätzlich vollstreckbar.

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Unwesentliches führt doch nicht zu unwirksamen Kündigungen – Neues zur Massenentlassungsanzeige

Stephan Hinseln

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte nach langem Streit zwischen zwei BAG-Senaten zuletzt im Sinne des EuGH entschieden, dass Fehler in der Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen. Dem ist aber jetzt wohl nicht in allen Fällen so. Werden weniger Arbeitnehmer gekündigt als in der Massenentlassungsanzeige angegeben, sei das unschädlich für die Wirksamkeit der übrigen Kündigungen, so das BAG (v. 25.06.2026, Az. 6 AZR 7/26).

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Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung?

Friederike Schmidt

Nach 14 langen Jahren und der Beteiligung etlicher Gerichte findet der vielbeachtete Fall „Egenberger“ nun mit dem am 21. Mai 2026 ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az: 8 AZR 194/25) sein Ende. Das Gericht wies die Entschädigungsklage der konfessionslosen Bewerberin letztinstanzlich ab. Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen dürfen die Zugehörigkeit zu einer Kirche als Einstellungsvoraussetzung verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

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Der Tod des Einwurf-Einschreibens

Friederike Schmidt

Anfang Mai hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass es beim Zugang von Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis gibt. Das bedeutet, dass beim Einwurf-Einschreiben der Zugang nicht bewiesen werden kann und diese deshalb nicht für die Zustellung von wichtigen Dokumenten wie Kündigungen, Abmahnungen oder - wie im entschiedenen Fall - Einladungen zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) taugen.

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Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück – darf der Arbeitgeber das verweigern?

Kristin Zimmermann

Viele Arbeitgeber handhaben Urlaubsanträge nach festen internen Regeln. Doch pauschale Vorgaben zur Dauer von Urlaub können gegen das Bundesurlaubsgesetz verstoßen. Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat nun klargestellt: Ein Arbeitgeber kann sich nicht ohne Weiteres darauf berufen, zusammenhängend würden grundsätzlich nur zwei Wochen Urlaub bewilligt.

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Verlängerung des Urlaubs durch „Krankfeiern“ – Beweiswert der AU kann angezweifelt werden

Stephan Hinseln

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dann erschüttert, wenn der Arbeitnehmer mehrere Jahre in Folge jeweils im Anschluss an seinen Jahresurlaub eine Woche lang – angeblich – arbeitsunfähig erkrankt und er zuvor versucht hat, die Verlängerung seines Urlaubs für den späteren Arbeitsunfähigkeitszeitraum zu erwirken, so das Arbeitsgericht Heilbronn v. 27.03.2026 (7 Ca 314/25).

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Arbeitsunfall: Sturz auf nassem Boden beim Kaffeeholen

Friederike Schmidt

Ein Unfall kann auch bei einer privaten Verrichtung wie dem Kaffeeholen einen Arbeitsunfall darstellen, wenn sich dabei eine besondere betriebliche Gefahr verwirklicht, der der Beschäftigte durch die Eingliederung in den Betrieb ausgesetzt ist. Kaffeeholen an sich, so stellt das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 24.09.2025 – B 2 U 11/23 R) klar, fällt zunächst einmal nicht unter den Schutz der Unfallversicherung, weil Kaffee (obwohl das aus der Laiensphäre wenig nachvollziehbar scheint) anders als Essen und Trinken während der Arbeitszeit, nicht die Arbeitsfähigkeit des Versicherten erhalten soll.

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Massenentlassungsanzeige: Fehler haben weiterhin erhebliche Auswirkungen

Stephan Hinseln

Der erhoffte Rechtsprechungswandel für das Ausbleiben von Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern in der Massenentlassungsanzeige, der durch den sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts forciert wurde, bleibt nunmehr nach den Entscheidungen des BAG (v. 01.04.2026 – 6 AZR 157/22; 6 AZR 152/22) leider endgültig aus.

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