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Arbeitsrecht

Alle Jahre wieder – Neues im Arbeitsrecht in 2026

Stephan Hinseln

Auch für 2026 gibt es Anpassungen im Rahmen von Mindestlohn und Minijob sowie neue Regelungen, die es zu beachten gilt. Damit Sie für das Jahr 2026 gewappnet sind, nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

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Geteilte Zuständigkeit – doppeltes Wahlrecht? Personalratswahl bei „gespaltenen“ Beschäftigungsverhältnissen

Kristin Zimmermann

Am 16.12.2025 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (Beschl. v. 16.12.2025, 5 P 2.25; Pressemitteilung des BVerwG v. 16.12.2025), dass Beschäftigte auch dann zur Personalratswahl einer Teildienststelle wahlberechtigt und wählbar sind, wenn sie dort tatsächlich arbeiten, ihre fachlichen Aufgaben aber nach Weisungen einer anderen Teildienststelle erfüllen. Maßgeblich ist die tatsächliche Eingliederung vor Ort – nicht allein das fachliche Weisungsrecht.

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Sozialversicherungspflicht im Ehrenamt

Friederike Schmidt

Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltsverein (DAV) war während seiner Amtszeit abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig, so entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin Brandenburg (Az. L 14 BA 39/24). Und das, obwohl er ehrenamtlich tätig war. Welche Auswirkungen die Entscheidung auf das gesamte Ehrenamt hat und wie die Sozialversicherungspflicht im Ehrenamt bewertet wird, beleuchten wir im folgenden Beitrag.

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Doch keine Entschärfung – Fehler bei der Massenentlassungsanzeige weiterhin schädlich

Stephan Hinseln

Der EuGH hat entschieden (vom 30.10.2025, C-134/24, C-402/24), dass bei Massenentlassungen das Fehlen einer Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit der Kündigungen führe. Eine nachträgliche Heilung ist nicht möglich. Eine fehlerhafte oder unvollständige Massenentlassungsanzeige erfülle den von der Richtlinie 98/59 verfolgten Zweck nicht, selbst wenn die Agentur für Arbeit eine Bestätigung erteilt habe.

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Kontrollverlust kostet – Entschädigung für unerlaubte Datenübertragung ins Ausland

Kristin Zimmermann

Arbeitgeber müssen genau hinsehen, wenn sie neue Software testen – insbesondere bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 08.05.2025 – 8 AZR 209/21): Ein Unternehmen, das im Rahmen eines Testbetriebs personenbezogene Daten ohne ausreichende rechtliche Grundlage überträgt, muss Schadenersatz zahlen – auch wenn der Schaden "nur" immateriell ist.

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Die Qual der Wahl

Stephan Hinseln

Nächstes Jahr ist Herrenfußball-WM und das bedeutet, dass nächstes Jahr auch wieder die (Regel-)Betriebsratswahlen stattfinden werden. Das BAG hat passend hierzu mehrere Verfahren dieses Jahr zum Thema Betriebsratswahl entschieden. So hat es mit Beschluss vom 22.01.2025 – 7 ABR 23/23 – entschieden, dass die Briefwahl auch bei räumlich weit voneinander entfernten Filialen weiterhin der Ausnahmefall bleiben soll. Ferner entschied das BAG mit Beschluss vom 22.05.2025 – 7 ABR 28/24, dass ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben eines Unternehmens angehört, bei der Wahl in sämtlichen Betrieben das aktive Wahlrecht hat.

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Teurer als gedacht: Arbeitszeitbetrug kostet Job und 21.000,00 € für Detektiveinsatz

Kristin Zimmermann

Ein Mitarbeiter, der im Außendienst seine Arbeitszeiten bewusst falsch erfasst, riskiert nicht nur die fristlose Kündigung. Er muss unter Umständen sogar für die hohen Kosten einer Detektei aufkommen, die ihn überführt hat. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln (Urteil vom 11.02.2025 – 7 Sa 635/23), die inzwischen rechtskräftig ist, nachdem das BAG die Revision verworfen hat (7 AZN 257/25).

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Jetzt ist es endgültig: Kein Präventionsverfahren während der Probezeit

Friederike Schmidt

Präventionsverfahren die Dritte: Nachdem das LAG Köln im September 2024 mit seiner Entscheidung für ein Präventionsverfahren während der Probezeit für einiges Aufsehen gesorgt hatte, entschied nun das BAG (Urteil vom 03.04.2025 – 2 AZR 178/24) in einem ähnlich gelagerten Fall, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, vor einer ordentlichen Kündigung während der Wartezeit ein Präventionsverfahren durchzuführen und bringt damit Klarheit für Arbeitgeber.

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Kein Schutz für Betriebsrats-Initiatoren in der Probezeit

Stephan Hinseln

Das LAG München (v. 20.08.2025 – 10 SLa 2/25) stellt klar, dass der Sonderkündigungsschutz für Vorfeld-Initiatoren einer Betriebsratswahl erst nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit greift. In der Probezeit besteht ein solcher Sonderkündigungsschutz also nicht.

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