Stephan Hinseln
Nächstes Jahr ist Herrenfußball-WM und das bedeutet, dass nächstes Jahr auch wieder die (Regel-)Betriebsratswahlen stattfinden werden. Das BAG hat passend hierzu mehrere Verfahren dieses Jahr zum Thema Betriebsratswahl entschieden. So hat es mit Beschluss vom 22.01.2025 – 7 ABR 23/23 – entschieden, dass die Briefwahl auch bei räumlich weit voneinander entfernten Filialen weiterhin der Ausnahmefall bleiben soll. Ferner entschied das BAG mit Beschluss vom 22.05.2025 – 7 ABR 28/24, dass ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben eines Unternehmens angehört, bei der Wahl in sämtlichen Betrieben das aktive Wahlrecht hat.
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