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Arbeitsrecht

Einführung eines Headset-Systems mit Möglichkeit des Mithörens ist mitbestimmungspflichtig

Stephan Hinseln

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung (v. 16.07.2024 – Az. 1 ABR 16/23) sein weites Verständnis zur Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestätigt. Danach ist die Einführung eines Headset-Systems, das es den Vorgesetzten ermöglicht, die Kommunikation unter Arbeitnehmern mitzuhören, mitbestimmungspflichtig nach § 87 I Nr. 6 BetrVG. Seine Einführung und Nutzung unterliegen auch dann der betrieblichen Mitbestimmung, wenn die Gespräche nicht aufgezeichnet oder gespeichert werden.

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Alle Jahre wieder – Neues im Arbeitsrecht in 2025

Stephan Hinseln

Auch für 2025 gibt es Anpassungen im Rahmen von Mindestlohn und Minijob sowie neue Regelungen, die es zu beachten gilt. Damit Sie für das Jahr 2025 gewappnet sind, nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

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NRW-Krankenhausreform – Konkrete Umsetzungsschritte – Paradigmenwechsel

Dr. Thomas Ritter

Anfang der 51. Kalenderwoche wurden im Zuge des formellen Abschlusses der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (NRW) ca. 330 Krankenhäusern die Feststellungsbescheide über ihr jeweiliges künftiges Leistungsspektrum zugestellt. CBH-Partner Dr. Thomas Ritter stellt Grundlinien zum Rechtsschutz vor dem Hintergrund des „Paradigmenwechsels“ weg von der Bettenzahl hin zu Leistungsbereichen und Leistungsgruppen dar.

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Explosiver Heizkessel im Homeoffice = Arbeitsunfall oder Alltagsrisiko?

Kristin Zimmermann

Kann ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall gelten? Ein selbstständiger Unternehmer regulierte seine defekte Heizung, um in wärmeren Räumen arbeiten zu können. Dabei erlitt er eine schwere Augenverletzung durch eine Verpuffung. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich in diesem Jahr mit der Frage zu befassen, ob es sich bei diesem Unfall um einen Arbeitsunfall handelt, da sich der unfallversicherte Unternehmer zum Unfallzeitpunkt im Homeoffice befand (Urt. v. 21.03.2024, B 2 U 14/21 R).

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Arbeits- oder Ordnungsverhalten: Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats bei Desk Sharing und Clean Desk Policy

Stephan Hinseln

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) hat sich kürzlich mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Einführung von Desk Sharing und einer Clean Desk Policy befasst (Beschluss vom 6. August 2024 – 21 TaBV 7/24). Es stellte klar, dass die Einführung dieser beiden Konzepte nicht als Ganzes mitbestimmungspflichtig ist. Ein Mitbestimmungsrecht komme aber im Hinblick auf einzelne, herauslösbare Teilbereiche der Konzepte in Betracht.

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Präventionsverfahren auch während der Probezeit

Bettina Schmidt / Friederike Schmidt

Auch innerhalb der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Das entschied nun auch das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 12.09.2024 – 6 SLa 76/24, bisher nur als Pressemitteilung) – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Es soll jedoch eine Beweiserleichterung für Arbeitgeber gelten, um eine Wartezeitkündigung gegenüber schwerbehinderten Menschen nicht faktisch vollständig auszuschließen.

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DSGVO Traum(a): Arbeitgeber verarbeitet Gesundheitsdaten seines Arbeitnehmers

Kristin Zimmermann

Dürfen Arbeitgeber auf sensible Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiter zugreifen, ohne leichtfertig Datenschutzverstöße oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu provozieren? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit dieser Frage befasst und sie nach Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit Urteil vom 20.06.2024 (Az.: 8 AZR 253/20) in einem Spezialfall bejaht.

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Duschen als bezahlte Arbeitszeit?

Friederike Schmidt

Innerbetriebliche Umkleide- und damit verbundene Wegezeiten können vergütungspflichtige Arbeitszeit sein; das wurde bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden (zuletzt BAG, Urteil vom 25.04.2018 – 5 AZR 245/17). Jetzt hatte das Bundesarbeitsgericht sich mit der Frage zu beschäftigen, ob das auch für Körperreinigungszeiten – also Duschen und Waschen - gilt (BAG, Urteil vom 23.04.2024 – 5 AZR 212/23). Die Antwort lautet, es kommt drauf an.

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