Neuer Text in NZA 2024, 374 zum Thema Matrix-Organisation und Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ritter.
Als Matrix-Struktur bzw. als Matrix-Organisation werden Unternehmensgestaltungen bezeichnet, bei denen nicht jede einzelne Konzerngesellschaft vertikal hierarchisch und horizontal bereichs- oder aufgabenspezifisch gegliedert ist, sondern bei denen die einzelnen Gesellschaften für sich genommen sowie in ihrer Funktion als Arbeitgeberinnen wirtschaftlich in den Hintergrund treten und vielmehr der Konzern nach Aufgaben- und Funktionsbereichen gegliedert wird.
CBH-Partner Rechtsanwalt Dr. Thomas Ritter stellt in Heft 6/2024 der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), dort Seite 374 ff., dar, ob und gegebenenfalls welche Regelungen der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) berührt und welche Rechte ausgelöst werden und so von den Leitungsorganen kirchlicher Unternehmen – z.B. den Leitungen kirchlicher Krankenhauskonzerne – zu beachten sind, wenn im jeweiligen kirchlichen Unternehmen eine Matrix-Organisation bzw. eine Matrix-Struktur etabliert und ausgestaltet wird.