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Klagefrist abgelaufen: Trotz positivem Schwangerschaftstest nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage
Kristin Zimmermann
Am 03.04.2025 (Az.: 2 AZR 156/24) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass eine Arbeitnehmerin trotz eines positiven Schwangerschaftstests innerhalb der Klagefrist gem. § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst zu einem späteren Zeitpunkt vollständige Kenntnis von ihrer Schwangerschaft erlangte. Infolgedessen konnte die Kündigung durch ihre Arbeitgeberin nachträglich angefochten werden.
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