Rechtsgebiet

Mitbestimmung in Betrieb und Dienststelle, Unternehmen und Konzern

  • Strategien im Umgang mit Arbeitnehmervertretungen
  • Transaktionen, Umstrukturierung und Reorganisation
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Einigungsstelle
  • Betriebliche Bündnisse für Arbeit
  • Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft
  • Aufsichtsrat und Beirat

News

Alle Jahre wieder – Neues im Arbeitsrecht in 2025

Stephan Hinseln

Auch für 2025 gibt es Anpassungen im Rahmen von Mindestlohn und Minijob sowie neue Regelungen, die es zu beachten gilt. Damit Sie für das Jahr 2025 gewappnet sind, nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

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NRW-Krankenhausreform – Konkrete Umsetzungsschritte – Paradigmenwechsel

Dr. Thomas Ritter

Anfang der 51. Kalenderwoche wurden im Zuge des formellen Abschlusses der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (NRW) ca. 330 Krankenhäusern die Feststellungsbescheide über ihr jeweiliges künftiges Leistungsspektrum zugestellt. CBH-Partner Dr. Thomas Ritter stellt Grundlinien zum Rechtsschutz vor dem Hintergrund des „Paradigmenwechsels“ weg von der Bettenzahl hin zu Leistungsbereichen und Leistungsgruppen dar.

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Newsletter Beitrag: Explosiver Heizkessel im Homeoffice = Arbeitsunfall oder Alltagsrisiko?

Kristin Zimmermann

Kann ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall gelten? Ein selbstständiger Unternehmer regulierte seine defekte Heizung, um in wärmeren Räumen arbeiten zu können. Dabei erlitt er eine schwere Augenverletzung durch eine Verpuffung. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich in diesem Jahr mit der Frage zu befassen, ob es sich bei diesem Unfall um einen Arbeitsunfall handelt, da sich der unfallversicherte Unternehmer zum Unfallzeitpunkt im Homeoffice befand (Urt. v. 21.03.2024, B 2 U 14/21 R).

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Arbeits- oder Ordnungsverhalten: Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats bei Desk Sharing und Clean Desk Policy

Stephan Hinseln

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) hat sich kürzlich mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Einführung von Desk Sharing und einer Clean Desk Policy befasst (Beschluss vom 6. August 2024 – 21 TaBV 7/24). Es stellte klar, dass die Einführung dieser beiden Konzepte nicht als Ganzes mitbestimmungspflichtig ist. Ein Mitbestimmungsrecht komme aber im Hinblick auf einzelne, herauslösbare Teilbereiche der Konzepte in Betracht.

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