
Entwicklung, Planung & Genehmigung
Gewerbe oder die Industrie, wird zunehmend komplexer. Gleichzeitig
nimmt die Konfliktfreudigkeit von Bürgern und Umweltverbänden immer
mehr zu. Die ebenso zügige wie rechtssichere Baurechtschaffung ist
daher unabdingbar für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Ihre Kanzlei für Projektentwicklung
Wir bieten durch mehr als 20 spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Bereich der immobilienwirtschaftlichen Projektentwicklung
eine kompetente und umfassende planungs- und umweltrechtliche Beratung, die exakt auf Ihr Vorhaben
und Ihre unternehmerischen Bedürfnisse abgestimmt ist. Als erfahrene Kanzlei koordinieren und
betreuen wir Ihre Projektentwicklung von der Projektidee bis zur Fertigstellung und darüber hinaus.
Bauleitplanverfahren
Wir begleiten Bauleitplanverfahren von der Projektidee bis zum Satzungsbeschluss und notfalls auch in sich anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzungen für Vorhabenträger und Behörden. Frühzeitig erarbeiten wir mit Ihnen Ihre planerischen Ziele, analysieren die planungsrechtlich relevante Ausgangssituation und steuern den Planungsprozess in Richtung eines ebenso rechtssicheren sowie zügigen Ergebnisses. Aufgrund unserer hervorragenden Vernetzung in die Verwaltung und die Politik können wir frühzeitig Projekthindernisse erkennen und passgenaue Lösungen entwickeln.
- Bauleitplanung für Wohnen, Gewerbe, Industrie sowie den (großflächigen) Einzelhandel
- Vorbereitung und Prüfung der bauleitplanerischen Abwägung
- Erarbeitung rechtssicherer Lösungen und passgenauer Lösungen für planungsrechtliche Konflikte
- Erarbeitung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen sowie Erschließungsverträgen
- Bewältigung von natur- und artenschutzrechtlichen Konflikten
Baugenehmigungsverfahren
Die Genehmigung von Neubauvorhaben oder Umbauten im Bestand sind komplexe und rechtlich überformte Vorgänge. Wir prüfen Ihr Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, in der § 34 BauGB Situation oder auch im Außenbereich gemäß § 35 BauGB auf seine planungsrechtliche Zulässigkeit hin, geben Hinweise zur Optimierung der Planung und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Zulassungsbehörden nicht nur in Fragen der planungsrechtlichen Zulässigkeit, sondern auch bei der Bewältigung schwieriger bauordnungsrechtlicher Fragestellungen. Auf Wunsch nehmen Einfluss auf das Genehmigungsverfahren und versuchen, Ihr Vorhaben gemeinsam mit Ihnen und Ihren Planern auch in schwierigen und scheinbar aussichtslosen tatsächlichen und rechtlichen Ausgangssituationen zum Erfolg zu führen. Dabei scheuen wir zwar keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, sind jedoch der Überzeugung, dass ein Rechtsstreit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ultima ratio ist.
- Einfügensbewertungen (§ 34 BauGB)
- Brandschutz
- Bauen im Bestand
- Außenbereichsvorhaben (§ 35 BauGB)
Denkmalrecht
Deutschland verfügt über zahlreiche Denkmäler. Als Kanzlei mit einem besonderen Schwerpunkt im Immobilienrecht verfügen wir auch über eine umfassende Expertise im Umgang mit Baudenkmälern, wir unterstützen Sie bei den Bemühungen, die für Ihr Bauvorhaben ggf. notwendigen denkmalrechtlichen Erlaubnisse zu erlangen oder unterstützen Sie dabei, unberechtigte Unterschutzstellungsambitionen der Denkmalbehörden abzuwehren. Dabei arbeiten wir erforderlichenfalls mit erfahrenen Sonderfachleuten zusammen. Wenn es gar nicht anders geht, setzen wir auch Ihren Wunsch, Ihr Baudenkmal abzubrechen, gegenüber den Unteren Denkmalbehörden – notfalls mit gerichtlicher Hilfe – durch. Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien bieten nicht nur eine Kapitalanlage, sondern ermöglichen auch erhebliche steuerliche Vorteile durch die Denkmal-Afa. Wir unterstützen Sie im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens gegenüber der Unteren Denkmalbehörde.
- Denkmalrechtliche Erlaubnis
- Abwehr von Unterschutzstellungen
- Denkmal-Afa
- Abbruch von Baudenkmalen
Umweltrecht
Der Schutz der Umwelt spielt eine immer größere Rolle bei Bauvorhaben und Immobilienprojekten. Wir unterstützen Sie bei allen umwelt- und naturschutzrechtlichen Fragestellungen. Wir begleiten Sie bei der Einholung erforderlicher Genehmigungen, der Abwehr unberechtigter behördlicher Auflagen und bringen uns für Ihre Interessen gegenüber den Umweltbehörden ein. Falls erforderlich, arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um eine fundierte rechtliche Strategie zu entwickeln. Sollte es zu Konflikten kommen, vertreten wir Sie auch vor Gericht.
- Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
- Artenschutzrecht
- Wasserrecht
- Kreislaufwirtschaftsrecht und Abfallrecht
- Bodenschutzrecht
- Klimaschutzrecht
Immissionsschutzrecht
Zahlreiche stärker emittierende Betriebe, Störfallbetriebe oder Windenergieanlagen werden in immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren genehmigt. CBH begleitet Sie und Ihre Fachplaner in diesem komplexen Zulassungsverfahren und gewährleistet auf diese Weise eine ebenso rechtssichere wie zügige Erlangung der notwendigen Genehmigungen. Dabei hilft die hervorragende bundesweite Vernetzung unserer erfahrenen Anwältinnen und Anwälte in die Zulassungsbehörden hinein.
- Begleitung von Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG
- Begleitung von Verfahren zur Zulassung des vorzeitigen Beginns
- Begleitung von Repowering-Vorhaben
- Begleitung von störfallrechtlichen Zulassungsverfahren
Begleitung Von Immobilientransaktionen unter öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten
Immobilientransaktionen – egal in welcher Form – sind nicht nur zivil- und/oder gesellschaftsrechtlich problematisch. Nicht selten hängt der wirtschaftliche Erfolg sowohl für den Veräußerer als auch für den Erwerber davon ab, dass die Genehmigungs- und Entwicklungssituation der gehandelten Immobilie unter öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten umfassend und vor allem zutreffend eingeordnet wird. Unsere Erfahrungen aus dem Bereich der Immobilienprojektentwicklung, der Begleitung von Bauleitplanverfahren und sonstigen Zulassungsverfahren ermöglicht es uns, auch versteckte Fehler und/oder Fallstricke in Immobiliengeschäften frühzeitig zu identifizieren und gemeinsam mit unseren erfahrenen zivilrechtlichen Kollegen vertraglich passgenau abzuwickeln.
- Due Diligence
- Planungsrechtliche Bewertung
- Genehmigungsrechtliche Bewertung
- Bewertung von Bestandsschutzfragen
CBH Rechtsanwälte – Branchen
Eine Vielzahl großer Unternehmen, Verbände und die Öffentliche Hand werden von uns seit vielen Jahren und
Jahrzehnten beraten und vertreten. Ein besonderer Branchenfokus besteht insofern in den folgenden Bereichen:
Mandantenstimmen
Auszeichnungen
Nachstehend finden Sie eine Auswahl an Auszeichnungen unserer Anwältinnen und Anwälte,
die ihre Kompetenzen im Bereich der Entwicklung, Planung & Genehmigung unterstreichen.
JUVE Handbuch 2024/2025
Planungsrecht“
The Legal 500 Deutschland 2025
Planungsrecht“
WIWO | Top-Kanzlei 2025
Bauplanungsrecht“
JUVE Handbuch 2024/2025
Wirtschaftsverwaltungsrecht“
Kanzleimonitor 2025/2026
„Energiewirtschaftsrecht“