Rechtsgebiet

Entwicklung, Planung, Genehmigung

  • Erwerb der Projektflächen
  • Unterstützung bei Planfeststellungsbeschlüssen (Straßen, Bahnen, Pipelines etc.)
  • Steuerung von Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, VEPs etc.)
  • Begleitung und Initiierung von Baugenehmigungsverfahren (insbesondere Immissions- und Brandschutzrecht)
  • Entwicklung klassischer und innovativer Finanzierungsmodelle einschließlich Fondsmodelle

News

Keine Erfüllung des Sicherheitsanspruchs nach § 650f BGB bei unzureichenden Maßnahmen

Viktoria Rother

Gemäß § 650f Abs. 1 BGB kann der Unternehmer vom Besteller Sicherheit für seine Vergütung verlangen. Ob es zur Erfüllung des Anspruchs genügt, eine Prozesssicherheit zu leisten und eine Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek, § 650e BGB, einzutragen, hatte das KG Berlin in seinem Beschluss vom 19.02.2025 - 7 U 41/23 - zu entscheiden.

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Achtung bei der Einbeziehung von Anlagen in Vertragsinhalte – keine Kostendeckelung bei Bauleistungsverpflichtung

Cristina Duplava

Die Entscheidung des OLG Hamburg vom 14.01.2025 (1 U 121/23) zeigt abermals, dass es unerlässlich ist, den Vertragsinhalt auch bei der Einbeziehung von Anlagen präzise festzulegen. Ein bloßer Verweis auf eine Anlage ist nicht ausreichend, um deren Inhalt verbindlich in den Vertrag zu integrieren. Verpflichtet sich der Verkäufer, Bauleistungen gemäß einem Angebot (Anlage) zu erbringen, genügt es nicht, lediglich auf das Angebot zu verweisen, um eine Kostendeckelung zu erzielen. Im Zweifel ist die Leistung auch zu einem höheren Preis zu erbringen.

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Unangemessene Benachteiligung durch überhöhte Sicherheiten: Gesamtbetrachtung von Vertragsklauseln entscheidend!

Viktoria Rother

Bei der Beurteilung, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eine unangemessene Benachteiligung darstellen, ist stets eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Übersteigen die AGB in ihrer Gesamtwirkung die höchstrichterlich festgestellte Höchstgrenze, so benachteiligen sie die andere Vertragspartei unangemessen. So das Urteil des OLG Oldenburg vom 24.01.2025 - 14 U 59/24.

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Baustellenrisiko Architekt? Warum der Auftragnehmer den Bauherrn schützen muss!

Cristina Duplava

Ein Bauunternehmer wird nicht deshalb von der Pflicht entbunden, auf Mängel in der Bauplanung hinzuweisen, weil der für den Bauherrn tätige Architekt sowohl mit der Planung als auch mit der Bauaufsicht betraut ist. Im Gegenteil, wenn die Planung des Architekten mangelhaft ist, muss der Bauunternehmer den Bauherrn persönlich unverzüglich auf den Mangel hinweisen. So das Urteil des OLG Schleswig vom 20.12.2024 - 1 U 85/22.

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(Auch) die Vergütung für nicht erbrachte Leistung unterfällt der Umsatzsteuer

Ali Artik

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in seinem Urteil vom 28. November 2024 (C-622/23) auf ein österreichisches Vorabentscheidungsersuchen hin mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Betrag, den ein Werkunternehmer infolge eines gekündigten Bauvertrags und damit nicht erbrachte Leistungen erhält, der Mehrwertsteuer unterliegt. Das Urteil erging im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens, mit dem der (österreichische) oberste Gerichtshof, den EuGH mit der Auslegung des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie in Verbindung mit Art. 73 dieser Mehrwertsteuerrichtlinie befasst hatte.

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Bauleitung ist keine Bauüberwachung!

Viktoria Rother

Die Grundleistungen der Objektüberwachung nach HOAI-Leistungsphase 8 sind strikt von den Tätigkeiten des Architekten als verantwortlicher Bauleiter zu unterscheiden. So das OLG Frankfurt mit Urteil vom 11.05.2023 (Az. 22 U 19/22).

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