Wir bieten durch mehr als 20 spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Bereich der immobilienwirtschaftlichen Projektentwicklung
eine kompetente und umfassende planungs- und umweltrechtliche Beratung, die exakt auf Ihr Vorhaben
und Ihre unternehmerischen Bedürfnisse abgestimmt ist. Als erfahrene Kanzlei koordinieren und
betreuen wir Ihre Projektentwicklung von der Projektidee bis zur Fertigstellung und darüber hinaus.
Wir begleiten Bauleitplanverfahren von der Projektidee bis zum Satzungsbeschluss und notfalls auch in sich anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzungen für Vorhabenträger und Behörden. Frühzeitig erarbeiten wir mit Ihnen Ihre planerischen Ziele, analysieren die planungsrechtlich relevante Ausgangssituation und steuern den Planungsprozess in Richtung eines ebenso rechtssicheren sowie zügigen Ergebnisses. Aufgrund unserer hervorragenden Vernetzung in die Verwaltung und die Politik können wir frühzeitig Projekthindernisse erkennen und passgenaue Lösungen entwickeln.
Die Genehmigung von Neubauvorhaben oder Umbauten im Bestand sind komplexe und rechtlich überformte Vorgänge. Wir prüfen Ihr Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, in der § 34 BauGB Situation oder auch im Außenbereich gemäß § 35 BauGB auf seine planungsrechtliche Zulässigkeit hin, geben Hinweise zur Optimierung der Planung und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Zulassungsbehörden nicht nur in Fragen der planungsrechtlichen Zulässigkeit, sondern auch bei der Bewältigung schwieriger bauordnungsrechtlicher Fragestellungen. Auf Wunsch nehmen Einfluss auf das Genehmigungsverfahren und versuchen, Ihr Vorhaben gemeinsam mit Ihnen und Ihren Planern auch in schwierigen und scheinbar aussichtslosen tatsächlichen und rechtlichen Ausgangssituationen zum Erfolg zu führen. Dabei scheuen wir zwar keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, sind jedoch der Überzeugung, dass ein Rechtsstreit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ultima ratio ist.
Deutschland verfügt über zahlreiche Denkmäler. Als Kanzlei mit einem besonderen Schwerpunkt im Immobilienrecht verfügen wir auch über eine umfassende Expertise im Umgang mit Baudenkmälern, wir unterstützen Sie bei den Bemühungen, die für Ihr Bauvorhaben ggf. notwendigen denkmalrechtlichen Erlaubnisse zu erlangen oder unterstützen Sie dabei, unberechtigte Unterschutzstellungsambitionen der Denkmalbehörden abzuwehren. Dabei arbeiten wir erforderlichenfalls mit erfahrenen Sonderfachleuten zusammen. Wenn es gar nicht anders geht, setzen wir auch Ihren Wunsch, Ihr Baudenkmal abzubrechen, gegenüber den Unteren Denkmalbehörden – notfalls mit gerichtlicher Hilfe – durch. Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien bieten nicht nur eine Kapitalanlage, sondern ermöglichen auch erhebliche steuerliche Vorteile durch die Denkmal-Afa. Wir unterstützen Sie im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens gegenüber der Unteren Denkmalbehörde.
Der Schutz der Umwelt spielt eine immer größere Rolle bei Bauvorhaben und Immobilienprojekten. Wir unterstützen Sie bei allen umwelt- und naturschutzrechtlichen Fragestellungen. Wir begleiten Sie bei der Einholung erforderlicher Genehmigungen, der Abwehr unberechtigter behördlicher Auflagen und bringen uns für Ihre Interessen gegenüber den Umweltbehörden ein. Falls erforderlich, arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um eine fundierte rechtliche Strategie zu entwickeln. Sollte es zu Konflikten kommen, vertreten wir Sie auch vor Gericht.
Zahlreiche stärker emittierende Betriebe, Störfallbetriebe oder Windenergieanlagen werden in immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren genehmigt. CBH begleitet Sie und Ihre Fachplaner in diesem komplexen Zulassungsverfahren und gewährleistet auf diese Weise eine ebenso rechtssichere wie zügige Erlangung der notwendigen Genehmigungen. Dabei hilft die hervorragende bundesweite Vernetzung unserer erfahrenen Anwältinnen und Anwälte in die Zulassungsbehörden hinein.
Immobilientransaktionen – egal in welcher Form – sind nicht nur zivil- und/oder gesellschaftsrechtlich problematisch. Nicht selten hängt der wirtschaftliche Erfolg sowohl für den Veräußerer als auch für den Erwerber davon ab, dass die Genehmigungs- und Entwicklungssituation der gehandelten Immobilie unter öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten umfassend und vor allem zutreffend eingeordnet wird. Unsere Erfahrungen aus dem Bereich der Immobilienprojektentwicklung, der Begleitung von Bauleitplanverfahren und sonstigen Zulassungsverfahren ermöglicht es uns, auch versteckte Fehler und/oder Fallstricke in Immobiliengeschäften frühzeitig zu identifizieren und gemeinsam mit unseren erfahrenen zivilrechtlichen Kollegen vertraglich passgenau abzuwickeln.
Eine Vielzahl großer Unternehmen, Verbände und die Öffentliche Hand werden von uns seit vielen Jahren und
Jahrzehnten beraten und vertreten. Ein besonderer Branchenfokus besteht insofern in den folgenden Bereichen: