- Erwerb der Projektflächen
- Unterstützung bei Planfeststellungsbeschlüssen (Straßen, Bahnen, Pipelines etc.)
- Steuerung von Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, VEPs etc.)
- Begleitung und Initiierung von Baugenehmigungsverfahren (insbesondere Immissions- und Brandschutzrecht)
- Entwicklung klassischer und innovativer Finanzierungsmodelle einschließlich Fondsmodelle
Kein Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des objektbetreuenden Architekten gegen den bauausführenden Unternehmer
Elvan Metin-Gürsel
Der BGH hat in seinem Urteil vom 01.12.2022 – VII ZR 90/22 herausgestellt, dass der objektbetreuende Architekt und das bauausführende Unternehmen keine Gesamtschuldner sind.
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