- Erwerb der Projektflächen
- Unterstützung bei Planfeststellungsbeschlüssen (Straßen, Bahnen, Pipelines etc.)
- Steuerung von Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, VEPs etc.)
- Begleitung und Initiierung von Baugenehmigungsverfahren (insbesondere Immissions- und Brandschutzrecht)
- Entwicklung klassischer und innovativer Finanzierungsmodelle einschließlich Fondsmodelle
Land Nordrhein-Westfalen mit CBH vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich
Dr. Tassilo Schiffer
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Inanspruchnahme des Grundstückes für den Bau und Betrieb der 320 kV-Höchstspannungs-gleichstromverbindung Oberzier bis Bundesgrenze (BE), Kabelbauleit-Nr. 7001, abgewiesen. CBH hat das Land NRW bzw. die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde vertreten. Vertreter auf Seiten des Landes sind Dres. Schiffer und Nowak; auf Seiten von Amprion Dr. Elspas
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