Rechtsgebiet

Entwicklung, Planung, Genehmigung

  • Erwerb der Projektflächen
  • Unterstützung bei Planfeststellungsbeschlüssen (Straßen, Bahnen, Pipelines etc.)
  • Steuerung von Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, VEPs etc.)
  • Begleitung und Initiierung von Baugenehmigungsverfahren (insbesondere Immissions- und Brandschutzrecht)
  • Entwicklung klassischer und innovativer Finanzierungsmodelle einschließlich Fondsmodelle

News

Eine Kombination von Bürgschaft und Sicherungsabtretung führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Unternehmers i. S. d. §§ 305, 307 BGB!

Viktoria Rother

Mit Urteil vom 24.02.2023 (Az. 21 U 95/21) hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass eine insgesamt unbillige Benachteiligung des Unternehmers nicht darin zu sehen ist, dass der Besteller sich als weitere Erfüllungssicherheit neben einer ihm eingeräumten Vertragserfüllungsbürgschaft die dem Unternehmer gegen seinen Nachunternehmer zustehenden Ansprüche nebst Sicherungsrechten abtreten lässt.

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Rechtsprechungsänderung!

Elvan Metin-Gürsel

Mit Urteil vom 22.06.2023, Az. VII ZR 881/21, hat der BGH seinen bisherigen Standpunkt zur Hemmung von Ansprüchen im Beweisverfahren aufgegeben: Das Beweisverfahren hemmt die Verjährung für alle Ansprüche bis zur sachlichen Erledigung des Verfahrens!

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Steht dem Besteller ein Mangelbeseitigungsanspruch gegen den Unternehmer zu, so hat dieser dem Unternehmer die Sache zum Zwecke der Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen!

Elvan Metin-Gürsel

Verlangt der Besteller von dem Unternehmer Nacherfüllung einer mangelhaften Pkw-Reparatur, so kann er dem Werklohnanspruch nicht die Einrede seines Anspruchs auf Nacherfüllung entgegenhalten, solange er dem Unternehmer das Fahrzeug nicht zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellt. Vielmehr gehört es zur Obliegenheit des Bestellers, dem zur Nacherfüllung bereiten Unternehmer das Fahrzeug zum Zwecke der Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen, so das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 03.07.2023, Az. 5 O 101/22.

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Eine Kündigung durch den Auftragnehmer lässt den Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gem. § 650f Abs. 1 BGB unberührt!

Viktoria Rother

Kündigt der Unternehmer den Werkvertrag, weil der Besteller die seinerseits zu erbringenden Sicherheitsleistungen nach § 650f Abs. 1 BGB verweigert, so bleibt der Anspruch auf die Sicherheitsleistung trotz wirksamer Kündigung bestehen. Dies hat das OLG München in seinem Beschluss vom 03.08.2023 – 28 U 1119/23 entschieden.

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Eine Ausgleichszahlung im Gesamtschuldverhältnis stellt keine Vorschusszahlung gegenüber dem Gläubiger dar

Elvan Metin-Gürsel

Wird innerhalb einer gesamtschuldnerischen Haftung im Rahmen einer Schadenersatzforderung von einem Gesamtschuldner an einen anderen eine Ausgleichzahlung vorgenommen und stellt sich im Nachgang heraus, dass die tatsächlich zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten die Ausgleichzahlung unterschreiten, so kann der Gesamtschuldner nur dann eine Rückzahlung verlangen, soweit es sich bei der Zahlung des Gesamtschuldners an den anderen Gesamtschuldner tatsächlich um einen Mängelbeseitigungsvorschuss handelt. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, scheidet ein Rückzahlungsanspruch aus. So das OLG Koblenz mit Urteil vom 18.11.2021 – 2 U 1877/20.

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