- Rechtliche Betreuung des Verkaufs, der Vermietung sowie Vermittlung von Liegenschaften
- Begleitung des Ankaufs von Bestandsimmobilien und Projekten, Due Diligence
- Public-Private-Partnerships, Immobilienleasing, Sale-and-Lease-Back
- Bank- und kapitalmarktrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung
- Gestaltung und Verhandlung aller erforderlichen Verträge, Nachtragsmanagement
- Wohnungs- und Teileigentum
Kein Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des objektbetreuenden Architekten gegen den bauausführenden Unternehmer
Elvan Metin-Gürsel
Der BGH hat in seinem Urteil vom 01.12.2022 – VII ZR 90/22 herausgestellt, dass der objektbetreuende Architekt und das bauausführende Unternehmen keine Gesamtschuldner sind.
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