- Rechtliche Betreuung des Verkaufs, der Vermietung sowie Vermittlung von Liegenschaften
- Begleitung des Ankaufs von Bestandsimmobilien und Projekten, Due Diligence
- Public-Private-Partnerships, Immobilienleasing, Sale-and-Lease-Back
- Bank- und kapitalmarktrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung
- Gestaltung und Verhandlung aller erforderlichen Verträge, Nachtragsmanagement
- Wohnungs- und Teileigentum
Die Anweisung des Auftraggebers hat Vorrang – Keine Arbeitseinstellung trotz Bedenkenanmeldung bei Risikoübernahme durch den Auftraggeber
Cristina Duplava
Mit Urteil vom 01.02.2024 (Az. VII ZR 171/22) hat der BGH entschieden, dass sich der Auftragnehmer grundsätzlich nicht auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen kann, wenn der Auftraggeber ihn zur Arbeitsaufnahme auffordert und dieser trotz Bedenkenanmeldung durch den Auftragnehmer das Risiko einer mangelhaften Ausführung der Leistung übernimmt.
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