Real estate investment can contribute to community development, urban regeneration, and economic growth --ar 16:9 --v 6.1 Job ID: cb6cf8c0-8063-4ec8-be1a-fd3e9d94488e

Transaktionen, Miete, Pacht & Facility Management

Ob Transaktionen, Erbbaurechte, Immobilienleasing, Miete, Pacht & Facility Management –
wir begleiten Immobilienprojekte in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Phasen
und verbinden fundiertes Immobilienrecht mit Nachhaltigkeit, ESG
und praxisnaher Gestaltungskompetenz.

Ihre Kanzlei für Immobilienwirtschaft

Der Immobilienmarkt ist die größte Assetklasse Deutschlands und geprägt von hoher rechtlicher Komplexität, stetigem Wandel und wachsendem Regulierungsdruck.
Ob beim An- und Verkauf von Projektgrundstücken, Bestandsobjekten oder bei Forward Deals von Projektentwicklungen oder der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbeflächen,
bei der Vermietung und Verwaltung von Immobilien bis hin zu maklerrechtlichen Fragestellungen, der „Renaissance“ der Erbbaurechts- und Immobilienleasingverträge
oder Fragen rund um das Pacht-, Miet- und Baurecht: Rechtliche Anforderungen und ESG-Vorgaben greifen tief in wirtschaftliche Entscheidungen ein.
Gleichzeitig verändert sich der Markt spürbar. Energieeffizienz, nachhaltige Nutzungskonzepte, Sektorenkopplung, digitale Vermietungsmodelle,
steuerliche Rahmenbedingungen, stetig steigende Insolvenzen von „Immobilienplayern“ und nicht zuletzt geopolitische Entwicklungen wirken sich direkt auf die
gesamte Immobilienbranche aus. Von der Projektentwicklung über die Bestandsverwaltung bis zur
Stadtplanung und Wohnungswirtschaft – überall steigen die Anforderungen an rechtssichere, nachhaltige Entscheidungen.

Transaktionsbegleitung
bei An- und Verkauf von Immobilien

Beim Immobilienkauf prüft und analysiert CBH das Immobilienportfolio, dessen Vertragsbeziehungen und die sich hieraus ergebenden rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken im Rahmen der Due Diligence. Wir begleiten sowohl Käufer als auch Verkäufer beim An- und Verkauf von Bestandsimmobilien, Projektgrundstücken und Forward Deals etc. Das Spektrum reicht von Wohn- und Geschäftshäusern über Gewerbeparks, Einkaufszentren, Immobilienportfolios, Wind- und Solarparks bis hin zu Flughäfen, Motorsportrennstrecken und militärischen Konversionsflächen.

Wir gestalten und bearbeiten anhand Ihrer Anforderungen den Kaufvertrag, führen an Ihrer Seite die Vertragsverhandlungen und übernehmen die Abstimmung mit dem beurkundenden Notar. Unsere Beratung endet nicht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages; wir unterstützen Sie auch bei der weiteren Abwicklung und auch bei der Rückabwicklung des Vertrags, wenn Ihr Vertragspartner diesen nicht erfüllt. CBH berät außerdem auch bei der Auswahl und Erarbeitung der jeweils geeigneten gesellschaftsrechtlichen Struktur des Immobilienportfolios.

Gewerbliche Pacht- und Mietverträge

Die individuelle Gestaltung, Verhandlung und Betreuung von Pacht- und Mietverträgen gehört zu unserem Tagesgeschäft. Gewerbliche Pacht- und Mietverträge sind regelmäßig der zentrale wertbildende Faktor in der Immobilienwirtschaft.

Ob Büro, Einzelhandel, Gastronomie oder Logistik – klare, rechtssichere Vereinbarungen sind entscheidend für wirtschaftliche Stabilität und Flexibilität.

Miet- und Pacht müssen dabei weit mehr leisten als die Nutzung der Mietflächen zu regeln: Formvorschriften, Flächenermittlung, DIN-Vorschriften, gif-Richtlinien, Indexmieten, Ausbau- oder Betriebspflichten, Baukostenzuschüsse, Instandhaltung und Instandsetzung, „Dach & Fach“ und „Triple-Net“, ESG-Klauseln, Insolvenzsicherung und vieles mehr verlangen maßgeschneiderte Lösungen, die vorgefertigte bzw. KI-generierte Vertragsmuster nicht bieten können.

Wir beraten projektabhängig sowohl die Vermieterseite als auch die Mieterseite und kennen beide Interessenlagen. Durch unsere langjährige Prozesserfahrung wissen wir, worauf es ankommt und welche Themen streitträchtig sind und wie sie bereits im Vertrag rechtssicher formuliert werden können.

Grundbuch, Realteilung, Aufteilung nach WEG, Grundstückssicherung

Im Vorfeld von Transaktionen oder Projektentwicklungen ist häufig auch eine grundstücksrechtliche Betrachtung des Projektgrundstücks oder die Gestaltung und Sicherung der künftigen Erschließung und Zuwegung notwendig.

Das Beratungsspektrum umfasst mithin auch die vielfältigen Aspekte des Grundstücksrechts. Teilungen nach Wohnungs- und Teileigentumsrecht (WEG) und Realteilungen müssen rechtlich strukturiert werden.

Erbbaurechte, Immobilienleasing
und „Sale-and-Lease-Back“

Das Erbbaurecht erlebt in Zeiten hoher Bauzinsen eine regelrechte Renaissance und ist eine echte Alternative zu Immobilienkaufverträgen geworden.

Immer mehr Städte und Gemeinden verkaufen außerdem ihre Grundstücke bundesweit nicht mehr an Wohnbau oder Gewerbeprojektentwickler, sondern vergeben diese „nur“ noch als Erbbaurechte. Große Wohnbauvorhaben oder Gewerbeprojekte (wie Fußballstadien, Messe- oder Großmarkthallen) gehen mit Erbbaurechtsverträgen „über die Ladentheke“, nicht selten mit festen Nutzungszeiten von 100 Jahren und mehr.

Bei hohen Zinsen werden aber nicht nur vermehrt Erbbaurechtsverträge geschlossen, auch Immobilienleasing- und „Sale-and-Lease-Back“-Transaktionen und Wohnungserbbaurechte gehören zum Beratungsalltag.

Maklerrecht, Provisionssicherung
und Vermarktungsverträge

Keine Transaktion und keine großvolumige Vermietung ohne Vermarktungs- und Maklerverträge: Wenn verkauft oder vermietet wird, sitzen natürlich auch Makler und Vertriebsexperten mit am Tisch. Auch die Makler- und Vermarktungsverträge müssen gestaltet, verhandelt und im Konfliktfall durchgesetzt werden.

Ein wichtiges Stichwort für den Makler ist die „Provisionssicherung“. Die Beratung im Zusammenhang mit dem Nachweis und der Vermittlung von Immobilien gehört ebenfalls zu unserem Beratungsportfolio. Hierzu zählen insbesondere alle Fragen rund um die Maklerprovision, wie z. B. das Zustandekommen des Maklervertrages, die kausale und kongruente Nachweis- bzw. Vermittlungsleistung, Vorkenntnis, Doppeltätigkeit, Verwirkung der Provision etc.

Facility & Asset Management

Der rechtssichere Betrieb von Immobilien erfordert klare Strukturen und belastbare Regelwerke – insbesondere bei komplexen Nutzungsmodellen, gemischt genutzten Objekten oder arbeitsteiligem Facility Management. Bei stetig steigenden rechtlichen Anforderungen ist ein professionelles und effektives Bestandsmanagement wichtiger denn je.

CBH erfasst und bewertet sämtliche rechtlich relevanten Informationen rund um die Immobilie, sei es zur Ertragsverbesserung, sei es zur Vorbereitung auf einen künftigen Verkauf. Nicht zuletzt prüft und erarbeitet CBH Nutzungskonzepte unter Berücksichtigung des öffentlichen Baurechts und der rechtlichen Anforderungen an den Brandschutz, z. B. zur Sicherung des Bestandsschutzes.

Neben der laufenden Betreuung von Mietverhältnissen stellen auch Betreiberpflichten, Wartungsmanagement und Verträge mit externen Dienstleistern hohe Anforderungen an Organisation und Haftungsvermeidung. Zu den Leistungen von CBH zählt die Gestaltung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen, die Beratung zu Mietanpassungs- und Indexierungsfragen ebenso wie die Betreuung von Betriebskostenthemen und die Begleitung von Contracting- und Facility Management-Verträgen. Das Brandschutzmanagement zählt neben dem gesamten Vertrags-, Gewährleistungs- und Risikomanagement ebenfalls zu dem von CBH abgedeckten Leistungsspektrum.

Nachhaltigkeit, Photovoltaik,
ESG, Mieterstrom

Nachhaltigkeit ist keine freiwillige Zusatzoption mehr, sondern rechtlich verpflichtend und damit ein zentraler Faktor bei Planung, Betrieb, Finanzierung und Vermarktung von Immobilien.

Die ESG-Vorgaben (Environmental, Social, Governance) betreffen alle Akteure der Branche: von der Projektentwicklung über das Asset und Facility Management bis hin zu Finanzierung und Investment. Besonders relevant sind sie beim Neubau, bei der Revitalisierung von Bestandsobjekten sowie bei Transaktionen, Mietverhältnissen und Finanzierungsprozessen. Von „Green-Lease-Klauseln“ in Gewerbemietverträgen über immer komplexer werdenden Vertragsgestaltungen zum Bau, Betrieb und Vermietung von Photovoltaikanlagen auf dem Dach oder freien Grundstücksflächen des Mietgrundstücks bis hin zu rechtlich anspruchsvollen Vereinbarungen regulierte Belieferung des Mieters mit aus diesen Photovoltaikanlagen stammendem Strom („Mieterstrom“).

Weitere Informationen zum Thema ESG finden sie hier.

Rechtsgebietsübergreifende
Beratung

In der immobilienwirtschaftlichen Beratung stehen wir häufig an der Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete. Projekte in diesem Bereich sind komplex und erfordern ein abgestimmtes Vorgehen: Bereits in der Entwicklungs- und Planungsphase sind bau- und genehmigungsrechtliche Fragen zu klären, während die Strukturierung und Umsetzung von Transaktionen regelmäßig gesellschaftsrechtliche und finanzierungsbezogene Aspekte einbezieht. Kommt es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder insolvenzbedingten Verwertungen, sind zudem insolvenzrechtliche Fragestellungen relevant.

Um Ihnen in allen Phasen eines Immobilienvorhabens eine fundierte Betreuung zu bieten, arbeiten wir daher eng mit folgenden Fachbereichen zusammen:

CBH Rechtsanwälte – Branchen

Unsere Expertise erstreckt sich auf ein immobilienwirtschaftliches Verständnis mit gesellschaftsrechtlicher, öffentlich-rechtlicher
und prozessualer Kompetenz. Ein besonderer Branchenfokus besteht in den folgenden Bereichen:

Handel & Konsumgüter

Produktion & Industrie

Mandantenstimmen

Auszeichnungen

Nachstehend finden Sie eine Auswahl an Auszeichnungen unserer Anwältinnen und Anwälte,
die ihre Kompetenzen im Bereich der Immobilienwirtschaft unterstreichen.

Wir beraten und unterstützen Sie - kontaktieren sie uns gerne

Paul M.
Kiss
Rechtsanwalt | Partner
Fachbereich Immobilienwirtschaft
+49 221 95 190-87
p.kiss@cbh.de
Dr.
Eike
Najork
, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
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e.najork@cbh.de