- Rechtliche Betreuung des Verkaufs, der Vermietung sowie Vermittlung von Liegenschaften
- Begleitung des Ankaufs von Bestandsimmobilien und Projekten, Due Diligence
- Public-Private-Partnerships, Immobilienleasing, Sale-and-Lease-Back
- Bank- und kapitalmarktrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung
- Gestaltung und Verhandlung aller erforderlichen Verträge, Nachtragsmanagement
- Wohnungs- und Teileigentum
Umfang der Pflichten des Architekten im Rahmen der Prüfung abgerechneter Nachträge
Viktoria Rother
Der Architekt hat bei der Schlussrechnung grundsätzlich nur die bautechnischen und baubetrieblich-kalkulatorischen Voraussetzungen für die Berechtigung der verlangten Werklohnforderung zu prüfen. Die rechtliche Prüfung der Voraussetzungen eines möglichen Zahlungsanspruchs ist nicht vom Pflichtenkreis umfasst. So die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 02.03.2023 (Az. 21 U 69/21).
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