- Rechtliche Betreuung des Verkaufs, der Vermietung sowie Vermittlung von Liegenschaften
- Begleitung des Ankaufs von Bestandsimmobilien und Projekten, Due Diligence
- Public-Private-Partnerships, Immobilienleasing, Sale-and-Lease-Back
- Bank- und kapitalmarktrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung
- Gestaltung und Verhandlung aller erforderlichen Verträge, Nachtragsmanagement
- Wohnungs- und Teileigentum
Baustellenrisiko Architekt? Warum der Auftragnehmer den Bauherrn schützen muss!
Cristina Duplava
Ein Bauunternehmer wird nicht deshalb von der Pflicht entbunden, auf Mängel in der Bauplanung hinzuweisen, weil der für den Bauherrn tätige Architekt sowohl mit der Planung als auch mit der Bauaufsicht betraut ist. Im Gegenteil, wenn die Planung des Architekten mangelhaft ist, muss der Bauunternehmer den Bauherrn persönlich unverzüglich auf den Mangel hinweisen. So das Urteil des OLG Schleswig vom 20.12.2024 - 1 U 85/22.
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