Rechtsgebiet

Gerichte und Behörden

  • Bundesweite Prozessvertretung in Urteils- und Beschlussverfahren
  • Sicherung von Leistungen der Arbeitsförderung und Interessenvertretung vor Ämtern und Behörden

News

Arbeitszeugnis nach Arbeitnehmer – Entwurf – vollstreckbar!?

Kristin Zimmermann

Ein Arbeitszeugnis ist häufig Bestandteil eines gerichtlichen Vergleichs. Nicht selten vereinbaren die Parteien dabei, dass der Arbeitnehmer einen Zeugnisentwurf vorlegt, von dem der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen darf. Das Bundesarbeitsgericht hat nun klargestellt: Eine solche Regelung ist grundsätzlich vollstreckbar.

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Unwesentliches führt doch nicht zu unwirksamen Kündigungen – Neues zur Massenentlassungsanzeige

Stephan Hinseln

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte nach langem Streit zwischen zwei BAG-Senaten zuletzt im Sinne des EuGH entschieden, dass Fehler in der Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen. Dem ist aber jetzt wohl nicht in allen Fällen so. Werden weniger Arbeitnehmer gekündigt als in der Massenentlassungsanzeige angegeben, sei das unschädlich für die Wirksamkeit der übrigen Kündigungen, so das BAG (v. 25.06.2026, Az. 6 AZR 7/26).

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Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung?

Friederike Schmidt

Nach 14 langen Jahren und der Beteiligung etlicher Gerichte findet der vielbeachtete Fall „Egenberger“ nun mit dem am 21. Mai 2026 ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az: 8 AZR 194/25) sein Ende. Das Gericht wies die Entschädigungsklage der konfessionslosen Bewerberin letztinstanzlich ab. Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen dürfen die Zugehörigkeit zu einer Kirche als Einstellungsvoraussetzung verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

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Der Tod des Einwurf-Einschreibens

Friederike Schmidt

Anfang Mai hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass es beim Zugang von Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis gibt. Das bedeutet, dass beim Einwurf-Einschreiben der Zugang nicht bewiesen werden kann und diese deshalb nicht für die Zustellung von wichtigen Dokumenten wie Kündigungen, Abmahnungen oder - wie im entschiedenen Fall - Einladungen zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) taugen.

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Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück – darf der Arbeitgeber das verweigern?

Kristin Zimmermann

Viele Arbeitgeber handhaben Urlaubsanträge nach festen internen Regeln. Doch pauschale Vorgaben zur Dauer von Urlaub können gegen das Bundesurlaubsgesetz verstoßen. Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat nun klargestellt: Ein Arbeitgeber kann sich nicht ohne Weiteres darauf berufen, zusammenhängend würden grundsätzlich nur zwei Wochen Urlaub bewilligt.

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