Rechtsgebiet

Gerichte und Behörden

  • Bundesweite Prozessvertretung in Urteils- und Beschlussverfahren
  • Sicherung von Leistungen der Arbeitsförderung und Interessenvertretung vor Ämtern und Behörden

News

Alle Jahre wieder – Neues im Arbeitsrecht in 2026

Stephan Hinseln

Auch für 2026 gibt es Anpassungen im Rahmen von Mindestlohn und Minijob sowie neue Regelungen, die es zu beachten gilt. Damit Sie für das Jahr 2026 gewappnet sind, nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

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Geteilte Zuständigkeit – doppeltes Wahlrecht? Personalratswahl bei „gespaltenen“ Beschäftigungsverhältnissen

Kristin Zimmermann

Am 16.12.2025 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (Beschl. v. 16.12.2025, 5 P 2.25; Pressemitteilung des BVerwG v. 16.12.2025), dass Beschäftigte auch dann zur Personalratswahl einer Teildienststelle wahlberechtigt und wählbar sind, wenn sie dort tatsächlich arbeiten, ihre fachlichen Aufgaben aber nach Weisungen einer anderen Teildienststelle erfüllen. Maßgeblich ist die tatsächliche Eingliederung vor Ort – nicht allein das fachliche Weisungsrecht.

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Sozialversicherungspflicht im Ehrenamt

Friederike Schmidt

Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltsverein (DAV) war während seiner Amtszeit abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig, so entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin Brandenburg (Az. L 14 BA 39/24). Und das, obwohl er ehrenamtlich tätig war. Welche Auswirkungen die Entscheidung auf das gesamte Ehrenamt hat und wie die Sozialversicherungspflicht im Ehrenamt bewertet wird, beleuchten wir im folgenden Beitrag.

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Doch keine Entschärfung – Fehler bei der Massenentlassungsanzeige weiterhin schädlich

Stephan Hinseln

Der EuGH hat entschieden (vom 30.10.2025, C-134/24, C-402/24), dass bei Massenentlassungen das Fehlen einer Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit der Kündigungen führe. Eine nachträgliche Heilung ist nicht möglich. Eine fehlerhafte oder unvollständige Massenentlassungsanzeige erfülle den von der Richtlinie 98/59 verfolgten Zweck nicht, selbst wenn die Agentur für Arbeit eine Bestätigung erteilt habe.

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