- Bundesweite Prozessvertretung in Urteils- und Beschlussverfahren
- Sicherung von Leistungen der Arbeitsförderung und Interessenvertretung vor Ämtern und Behörden
CBH Extrablatt | Folgen für Arbeitgeber durch das neue Selbstbestimmungsgesetz
Friederike Schmidt
Am 01.11.2024 ist das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Damit wird die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens erheblich erleichtert.
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