- Prüfung von Werbe- und Veranstaltungskonzepten
- Einhaltung regulatorischer Anforderungen
- Beratung im Zusammenhang mit Schließungs- und Untersagungsverfügungen
- Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche
- Vertretung vor nationalen Gerichten und dem EuGH
- Staatshaftungsklagen
BGH bestätigt Rechtsprechung zur Neuheit und Bestimmung des Standes der Technik
Dr. Anja Bartenbach, LL.M.
In der Entscheidung „Organogelmaterial“ (Urt. v. 30.01.2024 – X ZR 15/22) beschäftigt sich der BGH mit der Frage nach dem maßgeblichen Stand der Technik im Sinne des Art. 54 Abs. 2 EPÜ.
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