- Prüfung von Werbe- und Veranstaltungskonzepten
- Einhaltung regulatorischer Anforderungen
- Beratung im Zusammenhang mit Schließungs- und Untersagungsverfügungen
- Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche
- Vertretung vor nationalen Gerichten und dem EuGH
- Staatshaftungsklagen
EuGH – Cheat-Software & Urheberrecht
Steffen Weinberg, LL.M.
Mit seiner Entscheidung „Sony vs. Datel“ vom 17.10.2024 – C-159/23 – hat der EuGH in einem Vorlageverfahren über die urheberrechtliche Zulässigkeit von „Cheat-Software“ entschieden.
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