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Willkommen bei CBH

Juristische Spitzenleistungen
verbunden mit Effizienz,
Schnelligkeit und Flexibilität.
Headerbild 60Jahre

Happy Birthday!

Startup

Unsere Startup-Beratung für Euren Aufstieg!

Eure erste Idee, das erste Auftreten am Markt,
die Suche nach und die Verhandlung
mit potentiellen Investoren.

CBH Rechtsanwälte Köln

Unsere Wurzeln liegen in Köln, wo unsere Sozietät 1963 gegründet wurde. Wir sind an fünf Standorten vertreten
und zählen zu den TOP50 Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Wir bieten Ihnen juristische Spitzenleistungen verbunden mit der Effizienz,
Schnelligkeit und Flexibilität einer mittelständischen Sozietät.

„Die Anwälte von CBH in diesem Bereich sind äußerst kompetente Ansprechpartner mit einem hohen Fachwissen, sehr gutem strategischen Verständnis der Situation und zugleich einer menschlich sehr freundlichen Art. Sehr gute Zusammenarbeit innerhalb des Teams und mit anderen Teams im Hause. Themen werden immer auch interdisziplinär quergecheckt.“

Unsere Rechtsgebiete

Unser Fokus liegt auf fünf strategischen Schwerpunkten des Wirtschaftsrechts. Innerhalb dieser Schwerpunkte bieten wir das gesamte Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen:

Unsere Kanzlei

Wir sind mit rund 90 Anwältinnen und Anwälten und ebenso vielen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an vier Standorten in Deutschland sowie in Brüssel für Sie da: Köln, Berlin, Brüssel, Hamburg und München. Nähe, die zählt.

Erfahrung, die zählt: Wir unterhalten teils seit mehreren Jahrzehnten bestehende intensive Mandatsbeziehungen. Uns geht es nicht um die zügig abrechenbaren Einzelmandate, sondern um eine langfristige Zusammenarbeit und um Ihren nachhaltigen Erfolg. 

Alle unsere Anwältinnen und Anwälte sind hoch spezialisiert, viele sind Fachanwältinnen und Fachanwälte in verschiedenen Rechtsgebieten. Durch dieses hohe Maß an Spezialisierung und den schnellen, strukturell reibungslosen Wissensaustausch ist eine zügige und damit effiziente Bearbeitung der Mandate – auch rechtsgebietsübergreifend – gewährleistet. Expertise, die zählt.

„CBH bietet eine für Technologie-Unternehmen selten zu findende Expertise im IP-Sektor, verbunden mit einer starken Branchenerfahrung. Insbesondere im Bereich Lizenzrecht und Arbeitnehmererfindungsrecht zeigt sich CBH führend. Die Responsezeit ist bemerkenswert kurz im Vergleich zu Wettbewerb. Auch sind die Stundensätze und der Art der Abrechnung wohltuend fair, was Vertrauen schafft.“

„Das Team ist immer ansprechbar und reagiert innerhalb kürzester Fristen. Auch im Fall von Urlaubsabwesenheiten ist immer ein kompetenter Ansprechpartner erreichbar. Rückrufbitten werden professionell aufgenommen und bleiben nie unbeantwortet. Vom Sekretariat bis zum Partner sind alle stets professionell, höflich und engagiert. Fristen werden ohne Hinweis oder Nachfragen im Hintergrund verfolgt und mit angemessenem Vorlauf erfolgen Hinweise auf anstehende Fristabläufe..“

Unsere Auszeichnungen

CBH Rechtsanwälte zählt seit Jahren zu den Top 50 Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Auszeichnungen sowie die mehrfache Nennung in den verschiedenen Handbüchern sind Bestätigungen für die gute Arbeit unserer Kanzlei. Nachfolgend eine kleine Übersicht unserer größten Auszeichnungen:

Unsere Köpfe

Unsere Kanzlei verfügt über rund 90 spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Finden Sie darunter den passenden Expertinnen und Experten oder das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Anwaltsteam, das Sie persönlich, kompetent und nachhaltig berät.

„Besonders ist die Nähe der Partner zu den Entscheidern und Schnittstellen in der öffentlichen Verwaltung hervorzuheben. Diese Nähe erspart manchmal Monate bei der sonst sehr zähen und langwierigen Sachbearbeitung.“

Unsere Standorte

Die Wahrung Ihrer Interessen ist unser oberstes Ziel. Für jedes Mandat, das uns angetragen wird, ist für uns Herausforderung und Ansporn, die bestmögliche juristische und wirtschaftliche Lösung zu finden oder zu entwickeln. An unseren fünf Standorten beraten und vertreten wir in unterschiedlichen Fachbereichen eine Vielzahl national und international tätiger Unternehmen, öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Wirtschaftsverbände, Stiftungen und Einzelpersonen.

“Mir war für das Referendariat wichtig, einen potenziellen Arbeitgeber kennenzulernen, und für den Berufseinstieg, dass ich schnell ins selbständige Arbeiten komme, viel alleine machen kann und auch schnell die anwaltliche Tätigkeit als solche kennen lerne.“

Ihre Karriere bei CBH

Freiraum & Rückhalt. Das ist der CBH-Spirit.

Wir sind keine Law Firm. Wir sind eine Gemeinschaft von Freiberuflern. Das bedeutet für uns auch, dass wir jedem die Unabhängigkeit und den Freiraum bieten, den er oder sie braucht, um sich frei zu entfalten und das Beste aus sich zu machen.

So viel Freiraum braucht Rückhalt. Wir übernehmen Verantwortung füreinander und spielen miteinander statt gegeneinander. Obwohl wir inzwischen ein großer Laden sind, haben wir uns unsere familiäre Atmosphäre und unsere Bodenständigkeit erhalten. Darauf sind wir stolz.

CBH NEWS & EVENTS

Gerne informieren wir Sie mit unserem CBH-Newsletter über aktuelle Rechtsentwicklungen,
Entscheidungen sowie über Veröffentlichungen und Veranstaltungen von CBH Rechtsanwälten.

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Geistiges Eigentum, Medien & IT
BPatG: Entfall des Rechtsschutzinteresses des Einsprechenden bei einem Verzicht auf die Rechte aus dem Patent
Franziska Anneken
Das BPatG hatte im Rahmen einer Beschwerde gegen einen Aufrechterhaltungsbeschluss des DPMA über die Auswirkungen eines von der Patentinhaberin gegenüber der Einsprechenden erklärten Verzichts auf die Geltendmachung von Rechten aus dem Patent zu entscheiden (BPatG, Beschluss v. 22.02.2023, Az. 35 W (pat) 11/21).
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Personal & Sozialwesen
Neues zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (kurz: BEM)
Markus Schanzleh
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Verwaltung & Wirtschaft
Tariftreueregelung auch für Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes geplant: BMAS legt Referentenentwurf eines Bundestariftreugesetzes vor
Dr. Stephan Rabe
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Geistiges Eigentum, Medien & IT
Einheitspatent – Stunde null
Dr. Martin Quodbach, LL.M.
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Bau & Immobilien
Die Kündigung gem. § 648 S. 1 BGB hat eine Einschränkung des Vergütungsanspruchs für Leistungen nach § 650p Abs. 2 BGB zur Folge
Elvan Metin-Gürsel
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Geistiges Eigentum, Medien & IT
Wann ist Glühwein eigentlich Glühwein? LG München I zu „Glühwein mit Bockbierwürze“
Noël Lücker
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Geistiges Eigentum, Medien & IT
Neuerungen im Produktsicherheitsrecht: Unternehmen müssen sich auf wesentliche Änderungen beim Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten einstellen.
Britta Iris Lissner, LL.M.

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