Viktoria Rother
Mit Urteil vom 24.02.2023 (Az. 21 U 95/21) hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass eine insgesamt unbillige Benachteiligung des Unternehmers nicht darin zu sehen ist, dass der Besteller sich als weitere Erfüllungssicherheit neben einer ihm eingeräumten Vertragserfüllungsbürgschaft die dem Unternehmer gegen seinen Nachunternehmer zustehenden Ansprüche nebst Sicherungsrechten abtreten lässt.
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