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Bau & Immobilien

Duldungspflicht für Mittelspannungsleitungen auf dem eigenen Grundstück – unabhängig von deren netztechnischer Bedeutung für den eigenen Anschluss

Sven Plata

Wer an das örtliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen ist, muss Nieder- und Mittelspannungsleitungen zur örtlichen Versorgung auf dem eigenen Grundstück oft selbst dann dulden, wenn die betroffene Leitung nicht der Versorgung dieses Grundstücks dient. Das hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 12.11.2025 (Az. 10 O 19/25 (EnW)) bekräftigt.

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Das OLG Köln zur Zulässigkeit eines Grundurteils im Werkvertragsrecht sowie Architektenhonorar bei Variantenplanung und Freianlagen

Ali Artik / Dr. Markus Vogelheim

Mit Urteil vom 05.11.2025 (Az. 11 U 138/23) hat das OLG Köln über die Vergütung mehrerer Planungsvarianten eines Architekten sowie über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen Leistungen der Freianlagenplanung vom Architektenvertrag erfasst sind. Zudem befasst sich die Entscheidung mit der Zulässigkeit eines Grundurteils bei einer aus mehreren Positionen bestehenden Architektenhonorarrechnung.

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Kein Honorar bei Überschreitung der Kostenobergrenze; Rückzahlung und Schadenersatz als Deckel oben drauf! – OLG Bamberg, Urteil vom 02.10.2025 – 12 U 123/24

Ali Artik / Dr. Markus Vogelheim

Mit Urteil vom 02.10.2025 (Az.12 U 123/24) hat das OLG Bamberg entschieden, dass ein Planer im Falle der Vereinbarung eines verbindlichen Kostenrahmens/ Baukostenobergrenze, die von Beginn an nicht einhaltbar ist, wegen anfänglicher Unmöglichkeit der Leistung keinen Honoraranspruch aus dem Architektenvertrag hat. Er muss daher etwaig bereits erhaltene Zahlungen zurückgewähren.

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OLG Frankfurt a. M. zur Substantiierung im Werklohnprozess und zu den vertraglichen Grundsätzen betreffend die Einbeziehung einer Sicherheitsleistung

Ali Artik

Mit Beschluss vom 21. März 2025 (Az. 21 U 7/24) hat das OLG Frankfurt a. M. die Berufung des Auftraggebers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Der Senat bestätigt die erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung restlichen Werklohns und befasst sich in diesem Zusammenhang mit den Anforderungen an die Substantiierung im Werklohnprozess, den Voraussetzungen einer konkludenten Abnahme sowie mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Sicherungseinbehalt zulässig ist.

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Erfolg vor dem OLG Düsseldorf: CBH vertritt erfolgreich die öffentliche Hand. Das OLG Düsseldorf entschied zur Frage betreffend die Berücksichtigung des GU-Zuschlags bei den anrechenbaren Kosten

Dr. Markus Vogelheim / Ali Artik

Mit Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. I-22 U 26/25) hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass ein bei der Vergabe an einen Generalunternehmer kalkulierter GU-Zuschlag bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach der HOAI nicht zu berücksichtigen ist. Der GU-Zuschlag zählt (zutreffend) weder nach der HOAI 2013 noch nach der HOAI 2021 zu den anrechenbaren Kosten. Das Gericht hat damit das erstinstanzliche Urteil des LG Krefeld (Urteil vom 13.02.2025 – 5 O 124/23) aufgehoben und die Klage der Berufungsbeklagten abgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitfrage hat der Senat die Revision zugelassen.

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Unwirksamkeit der Kündigung nach § 650f BGB bei nicht nachvollziehbarem Sicherungsverlangen

Viktoria Rother

Ein Sicherungsverlangen, das zur Grundlage einer Kündigung nach § 648 Abs. 5 BGB a. F. (§ 650f Abs. 5 BGB n. F.) gemacht wird, ist unwirksam, wenn dessen Höhe für den Besteller nicht nachvollziehbar ist, der Unternehmer trotz Nachfrage keine Erläuterung liefert und der Besteller eine aus seiner Sicht angemessene Sicherheit anbietet. So die Entscheidung des OLG Köln vom 17.09.2025 - 11 U 125/23.

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Stillstand auf der Baustelle – genügt ein „Kündigungsvorbehalt“ den Voraussetzungen einer Kündigungsandrohung?

Cristina Duplava

Eine unpräzise oder missverständliche Kündigungsandrohung kann teuer werden – nicht in diesem Fall. Stellt der Auftragnehmer sämtliche Arbeiten ein, genügt allein der Vorbehalt des Auftraggebers, den Bauvertrag für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs zu kündigen. Diese Erklärung erfüllt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kündigungsandrohung. Eine sodann erklärte Kündigung rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung des Auftraggebers nach § 8 Abs. 3 i. V. m. § 5 Abs. 4 VOB/B. So das Urteil des KG vom 15.05.2025 (27 U 117/23).

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