Ali Artik
Mit Urteil vom 22.04.2026 - 1 U 5/21 hat das OLG Schleswig entschieden, dass die Prüfung und Bestätigung von Rechnungen durch den Besteller kein Anerkenntnis der abgerechneten Leistungen begründet, gleichwohl aber zur Beweislastumkehr führt. Zugleich stellt der Senat klar, dass ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln auch ohne ausdrückliche Geltendmachung zu berücksichtigen ist und sogar nach Verjährung der Mängelrechte fortwirken kann. Darüber hinaus bestätigt das Gericht, dass der Unternehmer Werklohn auch ohne Abnahme verlangen kann, wenn das Werk abnahmereif ist, wobei die Zahlungsklage zugleich das Abnahmeverlangen umfasst.
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