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Bau & Immobilien

Keine Anwendung des § 650b BGB auf Änderungen der Bauumstände und der Bauzeit!

Viktoria Rother

Eine Änderung der vertraglichen Leistung, die sich nicht auf die bautechnischen Leistungen, sondern lediglich auf die Bauumstände, insbesondere die Bauzeit, bezieht, wird von § 650b Abs. 1 Satz 1 BGB nicht erfasst. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung nach § 650c BGB scheidet aus. Das hat das OLG Celle mit Urteil vom 14.05.2025 – 14 U 238/24 – entschieden.

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Mehr Personal erforderlich? Auftraggeber kann Verstärkung einfordern!

Cristina Duplava

Auch wenn der Auftragnehmer keine konkrete Vertragsfrist verletzt, ist eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B dennoch zulässig, wenn er einem wirksamen Abhilfeverlangen des Auftraggebers – zur Aufstockung des Personals sowie von Sachmitteln – nicht nachkommt. Dies gilt insbesondere bei einer notleidenden Bauausführung, so das OLG Naumburg (Urteil vom 04.03.2025 – 2 U 53/24).

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Commercial Courts!

Ali Artik

Am 1. April 2025 trat das „Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“ in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht es den Bundesländern, spezialisierte Spruchkörper für internationale und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten einzurichten. Ziel ist es, den Justizstandort Deutschland attraktiver zu gestalten und eine Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit zu bieten.

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Mietausfallschäden leichter durchsetzbar? – BGH verschärft die Haftung der Auftragnehmer bei Bauverzug erheblich!

Cristina Duplava

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt mit Beschluss vom 19. März 2025 (Az. VII ZR 231/23) die Rechte von Auftraggebern bei Schadenersatz wegen Bauverzögerungen – insbesondere bei Mietausfallschäden – erheblich: zu Lasten der Auftragnehmer. Entgegen der bislang zurückhaltenden Anerkennung solcher Schäden stellt der BGH klar: Die Anforderungen an die Darlegung eines Verzugsschadens dürfen nicht überspannt werden.

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Keine Erfüllung des Sicherheitsanspruchs nach § 650f BGB bei unzureichenden Maßnahmen

Viktoria Rother

Gemäß § 650f Abs. 1 BGB kann der Unternehmer vom Besteller Sicherheit für seine Vergütung verlangen. Ob es zur Erfüllung des Anspruchs genügt, eine Prozesssicherheit zu leisten und eine Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek, § 650e BGB, einzutragen, hatte das KG Berlin in seinem Beschluss vom 19.02.2025 - 7 U 41/23 - zu entscheiden.

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Achtung bei der Einbeziehung von Anlagen in Vertragsinhalte – keine Kostendeckelung bei Bauleistungsverpflichtung

Cristina Duplava

Die Entscheidung des OLG Hamburg vom 14.01.2025 (1 U 121/23) zeigt abermals, dass es unerlässlich ist, den Vertragsinhalt auch bei der Einbeziehung von Anlagen präzise festzulegen. Ein bloßer Verweis auf eine Anlage ist nicht ausreichend, um deren Inhalt verbindlich in den Vertrag zu integrieren. Verpflichtet sich der Verkäufer, Bauleistungen gemäß einem Angebot (Anlage) zu erbringen, genügt es nicht, lediglich auf das Angebot zu verweisen, um eine Kostendeckelung zu erzielen. Im Zweifel ist die Leistung auch zu einem höheren Preis zu erbringen.

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