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Bau & Immobilien

BGH: Kein Anspruch auf Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung nach § 2 Abs. 5 VOB/B, da Mitteilung behinderungsbedingt fortgeschriebener Bauzeiten keine Anordnung nach § 2 Abs. 5 VOB/B darstellt!

Ali Artik

Sachverhalt Die Klägerin (AN) wurde vom AG im Juni 2018 nach öffentlicher Ausschreibung unter Einbeziehung der VOB/B (2016) mit Leistungen des Gewerks „Starkstromanlagen an dem Bauvorhaben B.T., D.-Festung, Umsetzung museale Neukonzeption“ beauftragt. Während der Bauausführung kam es aufgrund fehlender Ausführungsplanung und fehlenden Vorunternehmerleistungen zu wiederholten Behinderungen, die die AN beim AG anzeigte. Der AG übermittelte […]

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Kostenvorschuss trotz vorheriger Minderungserklärung!

Viktoria Rother

Dem Auftraggeber, der aufgrund von Mängeln zunächst die Minderung erklärt, steht es frei, die Wahl seines Mängelrechts nachträglich zu ändern und stattdessen Kostenvorschuss für die erforderlichen Mängelbeseitigungskosten zu verlangen. Dies hat der BGH mit Urteil vom 22.08.2024 (Az. VII ZR 68/22) entschieden.

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CBH sichert neuen Mietvertrag für raum13 zur Förderung der Kölner Kultur

Paul M. Kiss

Nach jahrelangem Engagement hat die Künstlerinitiative „raum13“ endlich wieder Zugang zur ehemaligen Hauptverwaltung der Klöckner-Humboldt-Deutz AG im Kölner Stadtteil Mülheim erhalten. Das historische Gebäude, das die Initiative elf Jahre lang als kreatives Zentrum nutzte, musste 2021 geräumt werden. Kurz darauf kaufte die Stadt Köln das Areal, um es als kulturelles und gewerbliches Quartier neu zu […]

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Ausgekräht: Warum „Bigfoot“ nicht im allgemeinen Wohngebiet gehalten werden darf

Maike Schiffer

Mit Beschluss vom 29.05.2024 hat sich das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Az. 10 B 368/24) mit der Frage der Kleintierhaltung im allgemeinen Wohngebiet auseinandergesetzt und dabei klargestellt, dass Kriterium für eine Zulässigkeit als Nebenanlage und Einrichtung gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO stets der Einzelfall anhand der Eigenart des Baugebiets ist.

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Klare Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen bei Reinigungsverträgen

Ali Artik

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Urteil vom 19.04.2024 (Az. 12 U 9/23) die Berufung der Beklagten in einem Gebäudereinigungsvertrag abgewiesen und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Siegen bestätigt. Die Entscheidung unterstreicht die Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag und verdeutlicht, dass ein Reinigungsvertrag als Werkvertrag zu bewerten ist.

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Der einvernehmliche Ausführungsverzicht stellte keine Mengenminderung dar!

Viktoria Rother

Verzichtet der Auftraggeber nachträglich auf zuvor vereinbarte Leistungen eines Ein-heitspreisvertrags und werden diese Leistungen dann einvernehmlich nicht ausge-führt, liegt keine die Vergütung beeinträchtigende Mengenminderung i. S. d. § 2 VOB/B vor. Für diese Abrechnung dieser „Nullpositionen“ kommt grundsätzlich nur § 8 VOB/B bzw. § 648 BGB (analog) in Betracht, so das OLG Hamm in seinem Urteil vom 05.07.2024 – 12 U 95/22.

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