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Bau & Immobilien

Vollständiger Honorarverlust bei Überschreitung der Baukostenobergrenze um mehr als 50 %

Viktoria Rother

Überschreitet der Architekt eine vereinbarte Baukostenobergrenze bei seiner Planung um mehr als 50 %, kann der Bauherr die Abschlagszahlung gemäß § 632a Abs. 1 Satz 2 BGB vollständig verweigern. Ist die Planung aufgrund der erhöhten Bausumme für den Bauherrn unbrauchbar und die Architektenleistung nicht teilbar, besteht auch kein anteiliger Vergütungsanspruch auf Grundlage der vereinbarten Baukostenobergrenze. So das OLG Celle mit Urteil vom 01.07.2026 – 14 U 59/25.

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Nachbarschutz bei festgesetzter offener Bauweise

Franziska Anneken

Das OVG Münster hat mit Beschluss vom 6. März 2026 (Az.: 10 B 69/26) klargestellt, dass die Festsetzung der offenen Bauweise im Bebauungsplan nachbarschützende Wirkung entfaltet und ein Abwehrrecht des Nachbarn gegen eine grenzständige Bebauung besteht, wenn kein Doppelhaus im Sinne der BauNVO gebildet wird.

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Restkaufpreisforderung des Bauträgers und Vorschussansprüche der Gemeinschaft

Ali Artik

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 28.04.2026 - 10 U 39/25 (nicht rechtskräftig) entschieden, dass ein Bauträger die restliche Vergütung auch dann verlangen kann, wenn das Gemeinschaftseigentum noch erhebliche Mängel aufweist und deshalb nicht abnahmereif ist, sofern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (im Folgenden der Einfachheit halber: „GdWE“) die Mängelrechte wirksam an sich gezogen und den Bauträger auf Zahlung eines Kostenvorschusses in Anspruch genommen hat. In derlei Konstellationen kann sich der einzelne Erwerber nach Auffassung des Senats nicht mehr auf die fehlende Abnahmereife des Gemeinschaftseigentums berufen. An die Stelle seines Mängelbeseitigungsanspruchs tritt vielmehr der von der GdWE geltend gemachte Kostenvorschussanspruch, den der Erwerber dem Vergütungsverlangen des Bauträgers im Wege eines Zurückbehaltungsrechts entgegenhalten kann. Die Restvergütung ist daher lediglich Zug um Zug gegen Zahlung des Kostenvorschusses an die GdWE geschuldet. Die Revision hat der Senat nicht zugelassen.

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Textform – Signalwirkung des BGH-Urteils zum Maklerrecht auch für die Gewerberaummiete!?

Paul M. Kiss

Der BGH entwickelt allgemeine Maßstäbe zur Textform und liefert damit zugleich eine Orientierung für die Gewerberaummiete, nachdem § 578 BGB seit dem 01.01.2025 für langfristige Gewerbemietverträge die Textform eingeführt hat. Die Kernaussagen: Die Textform verlangt im Gegensatz zur Schriftform kein einheitliches Vertragsdokument. Angebot und Annahme können auf getrennten dauerhaften Datenträgern erklärt werden; ein Vertrag kann […]

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Vereinbarung der Vergütung in Höhe von 25 % des Bruttopreises „im Falle der Kündigung“ gegenüber Privatkunden ist unwirksam

Viktoria Rother

Die Regelung der Vergütung des Unternehmers infolge von Kündigung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann sowohl wegen fehlender Differenzierung zwischen freier und außerordentlicher Kündigung als auch wegen überhöhter Ansetzung der Pauschale unwirksam sein. So das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 12.03.2026 - 19 U 168/ 24.

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Ferienwohnnutzung nicht von „Wohnhaus“-Genehmigung gedeckt

Friederike Vollmer

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat mit Beschluss vom 4. März 2026 (Az. 1 LA 64/25) den Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt und klargestellt, dass eine Genehmigung als „Wohnhaus“ grundsätzlich Dauerwohnen umfasst und im zugrundeliegenden Fall keine konkreten Anhaltspunkte für eine mit umfasste Feriennutzung vorlagen.

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KG Berlin zum VOB/B-Kündigungsrecht wegen Verzugs und der Darlegungs- und Beweislast des Auftragnehmers für vertragsgemäße Bauleistung

Ali Artik

In seinem Urteil vom 06.03.2026 (Az.: 21 U 11/21) hat sich das Kammergericht mit der Wirksamkeit und Anwendung der Kündigung wegen Verzugs nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 4 Fall 2 VOB/B, obwohl die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart war, befasst. Die Kammer stellte zudem fest, dass der Unternehmer die Darlegungs- und Beweislast bei Streit über die rechtzeitige, vertragsgerechte Leistungserbringung zum Ablauf vertraglicher Ausführungsfristen trägt.

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Das OLG Schleswig zur Reichweite der Rechnungsprüfung und der Verteidigungsmöglichkeiten des Bestellers

Ali Artik

Mit Urteil vom 22.04.2026 - 1 U 5/21 hat das OLG Schleswig entschieden, dass die Prüfung und Bestätigung von Rechnungen durch den Besteller kein Anerkenntnis der abgerechneten Leistungen begründet, gleichwohl aber zur Beweislastumkehr führt. Zugleich stellt der Senat klar, dass ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln auch ohne ausdrückliche Geltendmachung zu berücksichtigen ist und sogar nach Verjährung der Mängelrechte fortwirken kann. Darüber hinaus bestätigt das Gericht, dass der Unternehmer Werklohn auch ohne Abnahme verlangen kann, wenn das Werk abnahmereif ist, wobei die Zahlungsklage zugleich das Abnahmeverlangen umfasst.

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