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Bau & Immobilien

Das OLG Schleswig zur Reichweite der Rechnungsprüfung und der Verteidigungsmöglichkeiten des Bestellers

Ali Artik

Mit Urteil vom 22.04.2026 - 1 U 5/21 hat das OLG Schleswig entschieden, dass die Prüfung und Bestätigung von Rechnungen durch den Besteller kein Anerkenntnis der abgerechneten Leistungen begründet, gleichwohl aber zur Beweislastumkehr führt. Zugleich stellt der Senat klar, dass ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln auch ohne ausdrückliche Geltendmachung zu berücksichtigen ist und sogar nach Verjährung der Mängelrechte fortwirken kann. Darüber hinaus bestätigt das Gericht, dass der Unternehmer Werklohn auch ohne Abnahme verlangen kann, wenn das Werk abnahmereif ist, wobei die Zahlungsklage zugleich das Abnahmeverlangen umfasst.

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OVG NRW: Fremdnützige Überplanung privater Grundstücke unterliegt besonders hohen Abwägungsanforderungen (Urteil vom 10. März 2026, Az.: 2 D 191/23.NE)

Yannick Joel Leber

Gemeinden können in Ausübung ihres Planungsermessens durch die Aufstellung von Bebauungsplänen private Nutzungsmöglichkeiten einschränken oder aufheben. Dies setzt allerdings voraus, dass hinreichend gewichtige, städtebaulich beachtliche Allgemeinbelange bestehen. Diese Allgemeinbelange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Befugnisse des Eigentümers einschränken. Demnach sind bei einer fremdnützigen Überplanung privater Grundstücke, etwa durch eine Gemeinbedarfsfläche, an die Abwägung besonders hohe Anforderungen zu stellen, wobei insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – unter Einschluss einer plausiblen Bewertung weniger belastender Alternativen – Geltung zu verschaffen ist. Dies verdeutlicht einmal mehr die folgende Normenkontrollentscheidung des OVG Münster.

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Kein Nachtrag für bereits kalkulierte Leistungen

Viktoria Rother

Ein Unternehmer kann keine zusätzliche Vergütung verlangen, soweit die dem Nachtrag zugrundeliegenden Leistungen bereits vom beauftragten Leistungsverzeichnis umfasst sind und mit den dort vereinbarten Einheitspreisen abgegolten werden. So die Entscheidung des Kammergerichts Berlin mit Urteil vom 13.02.2026 – 21 U 13/26.

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Versteckte Zahlungsbedingungen im Auftragsschreiben – rechtlich haltbar?

Cristina Duplava

Die Annahme eines Vertragsangebots unter der im Fließtext beigefügten Bedingung, dass der Rechnung ein von der Bauleitung des Hauptauftraggebers geprüftes Aufmaß beizufügen ist, stellt gem. § 150 Abs. 2 BGB die Ablehnung des Vertragsangebots verbunden mit einem neuen Antrag dar. Wird dieser neue Antrag angenommen, ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Rechnung die Beifügung dieses Aufmaßes. So die Entscheidung des OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 09.02.2026 - 19 U 44/25.

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Das OLG Köln zur Eigentumsumschreibung trotz offenen Restkaufpreises sowie Treuwidrigkeit des Zurückbehaltungsrechts des Bauträgers

Ali Artik

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 17.12.2025 – 11 U 7/24 entschieden, dass Erwerber eines Bauträgerobjekts trotz noch offener Restkaufpreisforderungen die Zustimmung zur Eigentumsumschreibung verlangen können, wenn ihnen wegen wesentlicher Mängel ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und die Verweigerung der Eigentumsübertragung durch den Bauträger nach § 320 Abs. 2 BGB treuwidrig wäre.

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Mitgeplant, mitgehaftet? – BGH zur Haftung bei der Übernahme von Planungsleistungen

Sebastian Wiesenthal

Mit Urteil vom 15. Januar 2025 (Az.: VII ZR 119/24) hat der Bundesgerichtshof eine wichtige Klarstellung zur Haftungsverteilung bei der Übernahme bereits vorhandener Planungsleistungen getroffen. Die Entscheidung zeigt eindrücklich: Weder Planer noch Bauherren dürfen darauf vertrauen, dass vorhandene Unterlagen schon „passen“. Verantwortung entsteht auf beiden Seiten.

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Vorsicht bei vorschneller Leistungsübernahme!

Cristina Duplava

Übernimmt der Besteller eigenmächtig Leistungen, die vertraglich dem Unternehmer obliegen, kann der Unternehmer trotz deren Nichterfüllung Zahlung vom Besteller für nicht erbrachte Leistungen verlangen, so die Entscheidung des OLG Brandenburg mit Urteil vom 07.01.2026 - 4 U 52/25.

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Bauzeitveränderungen werden vereinbart, nicht einseitig festgelegt!

Viktoria Rother

Wird nach Vertragsschluss das Leistungssoll reduziert, verändert sich hierdurch nicht automatisch die vertraglich vereinbarte Bauzeit. Ein durch den Auftraggeber einseitig geänderter Bauzeitplan lässt die Vertragsfristen ohne Zustimmung des Auftragnehmers unberührt. So die Entscheidung des OLG München mit Urteil vom 22.10.2025 - 27 U 4220/24.

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Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts!

Ali Artik

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 27.01.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. Ein Reformvorhaben der vergangenen Legislaturperiode, welches nach den Wahlen im Februar 2025 erst einmal nicht weiterverfolgt wurde, bekommt Rückenwind. Der Entwurf entspricht in weiten Teilen dem damaligen Regierungsentwurf ergänzt um einzelne Anpassungen respektive Ergänzungen.

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