Elvan Metin-Gürsel
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist vom Bundestag am 11.02.2021 beschlossen worden. Bei Neubau oder größerer Renovierung von Gebäuden mit einer bestimmten Zahl an Stellplätzen ist künftig Infrastruktur für Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzusehen. Mit der Verabschiedung des GEIG setzt der Gesetzgeber eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie (2018/844) zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um. Gleichzeitig wird ein Ziel des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung, dass bis 2030 sieben Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind, gefördert. Dafür braucht es ausreichend Ladestationen, auch an Wohngebäuden. Die Missachtung der Vorgaben des GEIG sollen mit Bußgeldern bis zu 10.000,00 € geahndet werden.
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