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Bau & Immobilien

BVerwG & OVG NRW: Bebauungsplan der Innenentwicklung – Außenbereichsinsel & Freiraumsicherung

In einem aktuellen, die vorausgehende Entscheidung des OVG NRW bestätigenden, Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass ein Bebauungsplan der Innenentwicklung auch Außenbereichsinseln überplanen darf, soweit diese noch dem Siedlungsbereich zuzuordnen sind. Klargestellt ist überdies, dass mittels der Bauleitplanung nach § 13a BauGB neben etwa dem Zweck der Nachverdichtung auch eine Freiraumfunktion erfüllt werden kann. (BVerwG, Urt. v. 25.04.2023, 4 CN 5.21; OVG NRW, Urt. v. 17.08.2020, 2 D 27/19.NE, Rn. 63, juris)

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Subunternehmer sind grundsätzlich nicht als Verrichtungsgehilfen im Sinne des Deliktsrechts anzusehen

Das Landgericht Konstanz hat mit Urteil vom 21.10.2022 – 6 O 1243/21 – festgestellt, dass dem Mieter kein unmittelbarer Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter zusteht, wenn dieser einen sachkundigen Subunternehmer mit der Beseitigung von Mängeln beauftragt hat. Subunternehmer, die im Rahmen ihres Auftrags hinreichend selbstständig tätig werden, erfüllen regelmäßig nicht die Voraussetzungen eines Verrichtungsgehilfen im Sinne des Deliktsrechts.

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Entfall der Vertragsstrafe bei beiderseits zu vertretenden Ablaufstörungen!

Bei einer erheblichen Änderung des Terminplans infolge beiderseits selbstständig verursachter Verzögerungen (Doppelkausalität) kann ein Vertragsstrafeversprechen des Auftragnehmers hinfällig sein. Hierzu genügt der Nachweis, dass die vom Auftraggeber zu vertretende Bauablaufstörung allein für sich genommen bereits eine wesentliche Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins zur Folge gehabt hat. Dies hat das OLG Frankfurt a. M. in seinem Urteil vom 03.02.2023 – 21 U 47/20 entschieden.

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Der BGH hat entschieden: Kein Recht zur mängelbedingten Kündigung vor Abnahme nach § 4 Abs. 7 VOB/B!

Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden, hält § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B sowie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 VOB/B bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht stand. Die Kündigungsmöglichkeit widerspricht dem gesetzlichen Leitbild und ist deshalb wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19.01.2023 (Az. VII ZR 34/20) entschieden.

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Verkehrsrechtliche Anordnung von Fahrradstraßen – (K)eine politische Maßnahme

Die verkehrsrechtliche Anordnung von Fahrradstraßen erfreut sich innerhalb der kommunalen Verkehrswegegestaltung seit geraumer Zeit zunehmender Beliebtheit. Leitendes Ziel der Anordnungen ist dabei nicht selten der politisch motivierte Wille zur umweltbegünstigenden Beruhigung der Straßen unter „Verdrängung“ des Kfz-Verkehrs, besonders in Innenstädten.

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