In einem aktuellen, die vorausgehende Entscheidung des OVG NRW bestätigenden, Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass ein Bebauungsplan der Innenentwicklung auch Außenbereichsinseln überplanen darf, soweit diese noch dem Siedlungsbereich zuzuordnen sind. Klargestellt ist überdies, dass mittels der Bauleitplanung nach § 13a BauGB neben etwa dem Zweck der Nachverdichtung auch eine Freiraumfunktion erfüllt werden kann. (BVerwG, Urt. v. 25.04.2023, 4 CN 5.21; OVG NRW, Urt. v. 17.08.2020, 2 D 27/19.NE, Rn. 63, juris)
weiterlesen