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Bau & Immobilien

Rechtsprechungsänderung!

Mit Urteil vom 22.06.2023, Az. VII ZR 881/21, hat der BGH seinen bisherigen Standpunkt zur Hemmung von Ansprüchen im Beweisverfahren aufgegeben: Das Beweisverfahren hemmt die Verjährung für alle Ansprüche bis zur sachlichen Erledigung des Verfahrens!

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Steht dem Besteller ein Mangelbeseitigungsanspruch gegen den Unternehmer zu, so hat dieser dem Unternehmer die Sache zum Zwecke der Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen!

Verlangt der Besteller von dem Unternehmer Nacherfüllung einer mangelhaften Pkw-Reparatur, so kann er dem Werklohnanspruch nicht die Einrede seines Anspruchs auf Nacherfüllung entgegenhalten, solange er dem Unternehmer das Fahrzeug nicht zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellt. Vielmehr gehört es zur Obliegenheit des Bestellers, dem zur Nacherfüllung bereiten Unternehmer das Fahrzeug zum Zwecke der Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen, so das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 03.07.2023, Az. 5 O 101/22.

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Eine Kündigung durch den Auftragnehmer lässt den Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gem. § 650f Abs. 1 BGB unberührt!

Viktoria Rother

Kündigt der Unternehmer den Werkvertrag, weil der Besteller die seinerseits zu erbringenden Sicherheitsleistungen nach § 650f Abs. 1 BGB verweigert, so bleibt der Anspruch auf die Sicherheitsleistung trotz wirksamer Kündigung bestehen. Dies hat das OLG München in seinem Beschluss vom 03.08.2023 – 28 U 1119/23 entschieden.

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Eine Ausgleichszahlung im Gesamtschuldverhältnis stellt keine Vorschusszahlung gegenüber dem Gläubiger dar

Wird innerhalb einer gesamtschuldnerischen Haftung im Rahmen einer Schadenersatzforderung von einem Gesamtschuldner an einen anderen eine Ausgleichzahlung vorgenommen und stellt sich im Nachgang heraus, dass die tatsächlich zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten die Ausgleichzahlung unterschreiten, so kann der Gesamtschuldner nur dann eine Rückzahlung verlangen, soweit es sich bei der Zahlung des Gesamtschuldners an den anderen Gesamtschuldner tatsächlich um einen Mängelbeseitigungsvorschuss handelt. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, scheidet ein Rückzahlungsanspruch aus. So das OLG Koblenz mit Urteil vom 18.11.2021 – 2 U 1877/20.

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Keine Haftung des beauftragten Privatgutachters für einen im Rahmen der technischen Abnahme nicht erkennbaren Mangel!

Viktoria Rother

Ohne nähere vertragliche Ausgestaltung hat ein Privatgutachter, der mit der technischen Abnahme beauftragt ist, in erster Linie die gerügten Mängel zu überprüfen. Im Übrigen obliegt es ihm lediglich, sichtbare Mängel zu beanstanden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. mit Urteil vom 04.03.2022 – 21 U 44/20 – entschieden.

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Befangenheitsanträge gegen Sachverständige unterfallen der richterlichen Frist gem. §§ 406 Abs. 2 Satz 2, 411 Abs. 4, 224 Abs. 2 ZPO. Ansonsten sind sie unverzüglich zu stellen!

Eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme gem. § 224 Abs. 2 ZPO erfordert, dass die erheblichen Gründe in der Antragsschrift glaubhaft gemacht werden. Die Glaubhaftmachung hat dabei schriftlich zu erfolgen – dies folgt aus dem neueren Beschluss des OLG Frankfurt vom 03.05.2023 – Az. 17 W 41/22.

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Die Kündigung gem. § 648 S. 1 BGB hat eine Einschränkung des Vergütungsanspruchs für Leistungen nach § 650p Abs. 2 BGB zur Folge

Wird ein Architekten- oder Ingenieurvertrag gemäß § 648 Satz 1 BGB durch den Besteller gekündigt, so ist im Rahmen des Vergütungsanspruchs des Unternehmers die Regelung des § 650r Abs. 3 BGB zu beachten. Danach wird der Vergütungsanspruch gemäß § 648 Satz 2 BGB hinsichtlich nicht erbrachter Leistungen dahin gehend eingeschränkt, dass grundsätzlich keine Leistungen zu vergüten sind, die nach einer Vorlage der Planungsgrundlage mit einer Kosteneinschätzung zur Zustimmung gemäß § 650p Abs. 2 Satz 2 BGB zu erbringen gewesen wären. Dies gilt auch dann, wenn dem Besteller gemäß § 650r Abs. 1 BGB bei weiterer Durchführung des Vertrages ein Sonderkündigungsrecht zustünde. So die Feststellungen des BGH mit Urteil vom 17.11.2022.

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