Dr. Jan Deuster / Johannes Ristelhuber
Mit Urteil vom 15.01.2026 in der Rechtssache C-692/23 - AVR-Afvalverwerking BV hat der EuGH erneut die Voraussetzungen der sog. Inhouse-Vergabe an Stadtwerkekonzerne sowie innerhalb sonstiger Konzernstrukturen der öffentlichen Hand präzisiert. Im Fokus der Entscheidung stand das sogenannte Wesentlichkeitskriterium, nach dem das Auftragsunternehmen seine Tätigkeiten im Wesentlichen, d. h. mindestens im Umfang von 80 Prozent, für den beauftragenden Auftraggeber ausüben muss. Befasst hat sich der EuGH nunmehr mit der Frage, ob auch Tätigkeiten und damit Umsätze von Tochterunternehmen des kontrollierten Auftragnehmers bei der Beurteilung des Wesentlichkeitskriteriums zu berücksichtigen sind, insbesondere, wenn sie ihre Umsätze gemäß der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU zu konsolidieren haben.
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