Dr. Christoph Naendrup, LL.M.
Am 18. Dezember 2023 wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über die seitens der Europäischen Union verhängten Sanktionen gegen Russland verschärft. Namentlich wurde ein neuer Art. 12g der Verordnung eingeführt. Danach müssen ab dem 20. März 2024 alle Verträge über den Export aus der EU heraus eine Klausel beinhalten, wonach die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland verboten ist.
weiterlesen