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Unternehmen & Finanzen

Exportorientierte Unternehmen, Obacht! Die Russland-Sanktionen wurden verschärft – es gibt neue Pflichten bzgl. der Lieferkette!

Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Am 18. Dezember 2023 wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über die seitens der Europäischen Union verhängten Sanktionen gegen Russland verschärft. Namentlich wurde ein neuer Art. 12g der Verordnung eingeführt. Danach müssen ab dem 20. März 2024 alle Verträge über den Export aus der EU heraus eine Klausel beinhalten, wonach die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland verboten ist.

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CBH unterstützt EOS bei vollständiger Übernahme der Swibox Holding AG

Andrea Heuser / Doris Deucker

CBH-Partnerin Andrea Heuser und Rechtsanwältin Doris Deucker haben gemeinsam mit den Kanzleien Nieder Kraft Frey, Zürich, und Goodwin Procter, München, den Kauf von 100% der Aktien der Schweizer Swibox Holding AG rechtlich begleitet und den damit einhergehenden Beteiligungseinstieg der Verkäufer in die Smart Building & Industrial Services Holding GmbH rechtlich strukturiert und umgesetzt.

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… und sie dreht sich doch …

Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER), ein Unterorgan des Rats der Europäischen Union, einem Kompromisstext zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Der neue Kompromisstext muss nun vom Rat der Europäischen Union förmlich verabschiedet werden, um voraussichtlich im April 2024 im Plenum des Europäischen Parlaments angenommen zu werden.

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Forum Shopping in der EU? Der EuGH eröffnet neue Möglichkeiten!

Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Mit Urteil vom 8. Februar 2024 (RS C-566/22 – Inkreal) beantwortete der EuGH die bislang nicht höchstrichterlich geklärte Frage, ob zwei Parteien, die beide in ein und demselben Mitgliedsstaat ansässig sind, vertraglich die Zuständigkeit eines Gerichts in einem anderen Mitgliedsstaat vereinbaren können, auch wenn der Vertrag mit diesem anderen Staat ansonsten keine Verbindung aufweist. Für die Vertragsgestaltung eröffnet das neue Optionen.

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Neues Jahr, neue Pflichten?! Unternehmen, aufgepasst!

Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Wenn Ihr Unternehmen bereits ab dem 01.01.2023 dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterfällt, dann sind nun die Dokumentations- und Berichtspflichten des § 10 LKSG zu erfüllen! Gilt das LkSG für Sie erst ab dem 01.01.2024, haben Sie noch ein Jahr Zeit.

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Zur persönlichen Haftung von Vorständen und Geschäftsführern bei Kartell-Geldbußen

Bogdan Ril

Die persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern für Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft stellt für diese seit jeher ein erhebliches Risiko dar, das kaum zu unterschätzen ist. Diese kann sich sowohl aus ihrer Organstellung als auch aus der Verletzung von Pflichten aus dem entsprechenden Anstellungsvertrag ergeben. Dabei zeigt sich die Rechtsprechung tendenziell streng und legt Geschäftsführern und Vorständen einen umfassenden Pflichtenkatalog auf. Eine Haftung kann für die Betroffenen gerade im Hinblick auf die oft exorbitant hohen Beträge von existenzieller Bedeutung sein. Insofern ist die Übernahme einer Organstellung in einer AG oder GmbH ohne eine solide D&O-Versicherung (Vermögenshaftpflichtversicherung) kaum zu verantworten.

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Registrierung der Firma „Institut für Einfachheit GmbH“ –  Gefahr der Irreführung?

Bogdan Ril

Was stellt sich ein Durchschnittsbetrachter unter der Firma „Institut für Einfachheit GmbH“ vor – eine staatliche Einrichtung oder doch eher eine „gewöhnliche“ GmbH? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Düsseldorf kürzlich beschäftigt. In seinem Beschluss vom 15.08.2023, Az. I-3 Wx 104/23, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine irreführende Firmenbezeichnung jedenfalls dann nicht vorliegt, wenn ein Privatunternehmen der Bezeichnung „Institut“ einen Zusatz beifügt, der nicht mit einer wissenschaftlichen Einrichtung in Verbindung gebracht wird.

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Die „unverzügliche“ Aufnahme in das Handelsregister gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 GmbHG

Bogdan Ril

Für einen GmbH-Erwerber kann es entscheidend darauf ankommen, dass die neue Gesellschafterliste "unverzüglich" in das Handelsregister eingereicht wird – mitunter hängt hiervon die wirksame Ausübung seiner Gesellschafterrechte und -befugnisse ab. In einer aktuellen Entscheidung ist das OLG Schleswig mit Beschluss vom 20.03.2023 – Az. 2 Wx 56/22 der Frage nachgegangen, wann eine Einreichung in das Handelsregister in zeitlicher Hinsicht noch als unverzüglich im Sinne von § 16 Abs. 1 S. 2 GmbHG angesehen werden kann. Zu welchem Ergebnis das Gericht gelangt und inwiefern ein am Erwerb beteiligter Notar in der Verantwortung stehen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Three’s a party: Nach Teil 1 & Teil 2 ein Double-Feature zum Abschluss unserer Serie!

Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Am 1.1.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft und bringt einige Neuerungen mit sich. Knapp ein Quartal ist mithin noch Zeit! Gerade genug, um den Gesellschaftsvertrag mal aus der Schublade zu holen, abzustauben und zu überprüfen, ob Anpassungsbedarf besteht. Was gilt jetzt bald für Beschlussmängel und Beschlussanfechtung in OHG und KG?

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