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Unternehmen & Finanzen

BGH zur treuepflichtbedingten Zustimmungspflicht eines Gesellschafters

Aufgrund der Treuepflicht muss der Gesellschafter einer Maßnahme zustimmen, wenn sie zur Erhaltung wesentlicher Werte, die die Gesellschafter geschaffen haben, oder zur Vermeidung erheblicher Verluste, die die Gesellschaft bzw. die Gesellschafter erleiden könnten, objektiv unabweisbar erforderlich ist und den Gesellschaftern unter Berücksichtigung ihrer eigenen schutzwürdigen Belange zumutbar ist (BGH, Urteil vom 12. April 2016 - II ZR 275/14).

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BGH: Haftung für Abfindungsansprüche bei treuwidriger Fortsetzung der Gesellschaft

Mit Urteil von 10. Mai 2016 hat der BGH erstmals ausdrücklich klargestellt, dass GmbH-Gesellschafter bzgl. des Ausgleichanspruches eines Altgesellschafters, dessen Anteile eingezogen wurden, im Falle einer freiwilligen Einziehung unter den gleichen Voraussetzungen persönlich haften wie im Falle der zwangsweisen Einziehung (BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - II ZR 342/14 - OLG Celle).

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Nach dem Brexit ist vor dem Brexit, oder: Was Gesellschafter von Gesellschaften englischer Rechtsform beachten sollten…

Am 23.06.2016 hat Großbritannien mehrheitlich dafür gestimmt, die Europäische Union zu verlassen. Wie genau dieser sog. Brexit vonstattengehen soll und welche rechtlichen Rahmenbedingungen nach erfolgtem Austritt gelten, weiß derzeit noch niemand. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht müssen jedoch insbesondere die Gesellschafter von Gesellschaften englischer Rechtsform die Entwicklungen beobachten - anderenfalls droht im Worst Case eine persönliche Haftung!

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Update zur Möglichkeit der Beschränkung des Internetvertriebs: Schafft Luxemburg Klarheit?

Markenhersteller treibt seit langem die Frage um, in welchem Maße sie ihren Vertriebsmittlern Beschränkungen hinsichtlich des Vertriebs über das Internet auferlegen dürfen. Die Rechtslage ist uneinheitlich. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main ein in einem Vertriebsvertrag enthaltenes Verbot des Vertriebs über Amazon Marketplace für zulässig erachtet und damit erneut Bewegung in die Diskussion gebracht. Nunmehr wird der EuGH Gelegenheit haben, zur grundlegenden kartellrechtlichen Problematik Stellung zu nehmen (OLG Frankfurt am Main, 19.04.2016, 11 U 96/14 (Kart)).

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Investitionsschutzabkommen auf dem Prüfstand

Mit Beschluss vom 3. März 2016 – I ZB 2/15 - hat der BGH dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Investitionsschutzabkommen im Widerspruch zum EU Recht stehen können.

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BGH: Keine Organhaftung nach § 64 GmbHG bei neutralem Sicherheitentausch

Wird auf ein debitorisches Konto einer GmbH eine zur Sicherheit an die Bank abgetretene Forderung eingezogen, die erst nach Insolvenzreife entstanden oder werthaltig geworden ist, kann es an einer masseschmälernden Zahlung im Sinne von § 64 Satz 1 GmbHG gleichwohl fehlen, wenn die als Gegenleistung an den Forderungsschuldner gelieferte Ware im Sicherungseigentum der Bank stand. Der BGH schränkt damit die Organhaftung nach § 64 GmbHG weiter ein, indem er eine Masseschmälerung im Falle eines Austauschs der eingeräumten Sicherheiten ablehnt.
(BGH, Urteil vom 08. Dezember 2015, Az.: II ZR 68/14)

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Neues zum Internetvertrieb: OLG Frankfurt hält Verbot des Vertriebs über Amazon Marketplace für zulässig

Mit Pressemitteilung vom 22.12.2015 hat das OLG Frankfurt am Main mitgeteilt, mit Urteil vom gleichen Tage ein Verbot in einem Vertriebsvertrag für Marken-Rucksäcke, diese auf Internetverkaufsplattformen wie Amazon zu verkaufen, für zulässig erachtet zu haben. Demgegenüber sei es nicht zulässig, einem Händler zu verbieten, die Rucksäcke über Preisvergleichsportale zu bewerben (OLG Frankfurt am Main, 1. Kartellsenat, Az.: 11 U 84/14 (Kart), Urteil vom 22.12.2015).

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EuGH: Auch Direktoren einer Limited nach englischem/walisischem Recht können nach deutschen (Insolvenz-)Recht haften!

Der Direktor einer Gesellschaft englischen oder walisischen Rechts, über deren Vermögen in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, kann vom Insolvenzverwalter gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG a.F. (§ 64 Satz 1 GmbHG n.F.) auf Ersatz von Zahlungen in Anspruch genommen werden, die der Direktor vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber nach dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit, geleistet hat (EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2015 – C-594/14).

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