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BVerfG: „Korrupter Amtsträger“ keine üble Nachrede, aber möglicherweise Beleidigung
Dr. Jörg Frederik Ferreau
Mit Beschluss vom 04.04.2024 (Az: 1 BvR 820/24) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die strafrechtliche Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen übler Nachrede die Meinungsfreiheit verletzt.
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