Wir bieten eine umfassende Beratung und gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten,
Architekten und Ingenieuren sowie Versicherungen in Haftungsfällen. Von Experten für Experten.
Unsere Kanzlei bietet juristische Spitzenleistung verbunden mit der langjährigen Erfahrung unserer Berufsträger. Effizient, schnell und flexibel. Dabei können wir als mittelständische Sozietät nicht nur auf Expertinnen und Experten aus unserem eigenen Haus zurückgreifen, sondern sind auch bundesweit gut vernetzt. Unsere Experten aus den Bereichen Baurecht, Gesellschaftsrecht sowie [Versicherungsrecht] arbeiten eng zusammen und durchdringen so schnell und effizient jeden Sachverhalt. Dadurch können wir in jeder Situation auf das erforderliche Know-how, für eine optimale Vertretung in Haftungsfälle diverser Berufsträger zurückgreifen. Im Rahmen unserer Tätigkeit arbeiten wir auch eng mit den Haftpflichtversicherern zusammen und halten die Kommunikationswege und schaffen somit Effizienz und entlasten Berufsträger und Versicherer.
Zudem verfügt unser Team über langjährige Berufs- und Prozesserfahrung. Wir sind ausgewiesene Prozessrechtler mit einem geschulten Blick für wirtschaftliche Lösungen, aber auch mit Durchhalte- und Durchsetzungsvermögen für lange Gerichtsverfahren. Sie können sich auf uns verlassen.
Mit unserem Team aus Spezialistinnen und Spezialisten bieten wir Ihnen eine schnelle, kompetente und flexible Lösung an.
In der dynamischen und anspruchsvollen Welt des Bauwesens sind Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen täglich mit komplexen Herausforderungen konfrontiert. Trotz größter Sorgfalt können dabei Fehler auftreten, die zu Haftungsansprüchen führen können. In solchen Fällen ist eine kompetente und erfahrene rechtliche Vertretung unerlässlich, um Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht effektiv zu schützen.
Wir verfügen über eine umfassende Expertise in Berufshaftpflichtprozessen für Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen. Dabei sind wir uns der besonderen Anforderungen bewusst, die sich aus den Weisungsrechten der Versicherer bei der Anwaltswahl sowie den damit einhergehenden zusätzlichen Informationserfordernissen ergeben, und arbeiten eng mit Ihnen und Ihrer Versicherung zusammen, um eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln und durchzusetzen. Wir bieten Ihnen nicht nur fundierte Kenntnisse im Bereich des Bau- und Architektenrechts, sondern auch ein tiefgehendes Verständnis für die Schnittstellen zwischen Haftungsrecht und Versicherungsrecht.
Unsere langjährige Erfahrung mit umfangreichen Prozessen und unser spezialisiertes Wissen im Bau- und Architektenrecht ermöglichen es uns, ein zuverlässiger und kompetenter Partner in Bauhaftungsfällen zu sein.
Für Ärztinnen, Ärzte, Krankenhausträger die Organe der Krankenhausträger sowie die weiteren im Bereich Health-Care tätigen Personen droht bei Verstößen gegen den medizinischen Standard und gegen Pflichten im Zusammenhang mit Behandlung, Diagnose und Patientenaufklärung wie auch die organschaftlichen Organisationspflichten die Haftung nach den zivilrechtlichen sowie den strafrechtlichen Gesetzen, wobei stets auch mögliche berufsrechtliche Folgen in den Blick zu nehmen sind.
Als Leistungserbringer im Gesundheitssektor – Ärztin, Arzt, Krankenhaus oder Versicherung etc. – werden Sie von uns bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und insbesondere Ihrer Interessen bei Haftungsangelegenheiten vertreten. Dies auch im Ausland, wo wir als Member of IUROPE europaweit mit 400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Kooperation stehen.
Kommt es zu einer Inanspruchnahme Ihrer Person, Ihrer Person als Organ eines Krankenhausträgers, Ihres Unternehmens oder Ihrer Versicherungsnehmerin oder Ihres Versicherungsnehmers aus fehlerhafter Behandlung oder sonstiger Pflichtverletzung im ärztlichen Bereich, vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich und übernehmen – wenn gewünscht – auch die außergerichtliche Schadenbearbeitung, Vertretung in Schlichtungsverfahren und die Regressdurchsetzung.
Ob Kreditinstitute, Finanzdienstleister oder Unternehmen des Kapitalmarktes: Sie agieren in einem Umfeld komplexer Regulierung, dynamischer Märkte und erheblicher Haftungsrisiken. Gerade in diesem Bereich sind die Folgen möglicher Pflichtverletzungen oftmals erheblich, doch längst nicht jede Beanstandung begründet tatsächlich eine rechtliche Haftung oder Schadenersatzansprüche.
Was uns besonders auszeichnet, ist die tiefgehende Branchenkenntnis und das Verständnis für die individuellen Risiken und Herausforderungen unserer Mandanten. Wir analysieren komplexe Sachverhalte präzise und differenziert, um frühzeitig zwischen realen Haftungsrisiken und unbegründeten Forderungen zu unterscheiden. Unsere Kompetenz liegt darin, nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle Strategien zu entwickeln – von einer entschlossenen Prozessführung bis hin zur außergerichtlichen Konfliktlösung.
Mit einem eingespielten interdisziplinären Team, bestehend aus Spezialisten im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie erfahrenen Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, sind wir optimal aufgestellt, um alle rechtlichen, regulatorischen und wirtschaftlichen Facetten eines Falles zu durchdringen und nachhaltig zu lösen.
Unser Anspruch ist es, in schwierigen Situationen verlässlich, effizient und mit strategischer Weitsicht an Ihrer Seite zu stehen.
Gleich ob Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat, wer beruflich Verantwortung übernimmt, der sieht sich zwangsläufig auch mit Haftungsrisiken konfrontiert. Dies gilt nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der „eigenen“ Gesellschaft („Organhaftung“).
Bei pflichtwidrigen Fehlern werden Führungskräfte heute mehr als in der Vergangenheit auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Haftung kann dabei schnell zur existenziellen Bedrohung werden, denn sie ist grundsätzlich unbeschränkt, d.h. sie umfasst auch das Privatvermögen.
Im Einzelfall kann man den Haftungsmaßstab, z. B. im Dienstvertrag, verringern, etwa indem man die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausschließt. Schließlich kann und sollte man das Risiko über eine D&O Versicherung absichern. Deshalb sollte bereits früh, wenn noch kein Rechtsstreit in „Sicht“ ist, eine Beratung zur richtigen Absicherung erfolgen. Dies ist nicht nur Im Interesse des haftenden Organs, sondern auch der Gesellschaft, die im Haftungsfall den verursachten Schaden ersetzt bekommt, ohne dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Organs entscheidend ist. Wir beraten Sie zum Inhalt einer D&O Versicherung ebenso wie bei der Frage einer möglichen vertraglichen Beschränkung der Haftung.
Kommt es zum Rechtsstreit ist die richtige Strategie gefragt. Eine solche setzt schon im Vorfeld an, wenn es noch darum geht, den Rechtsstreit zu vermeiden. Um eine solche Strategie zu entwickeln, müssen der Sachverhalt, die Beweismittel und die rechtlichen Argumente ermittelt und bewertet werden.
All dies erfordert juristische Expertise ebenso wie Erfahrung. Beides können Sie zurecht von uns erwarten. Wir unterstützen Sie von der Entstehung eines Konfliktes bis zu dessen Lösung, gleich ob streitig oder im Verhandlungswege. Wir beraten Sie im Vorfeld eines Rechtsstreits bei der Aufarbeitung des Konflikts und seiner Ursachen, begleiten Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen, vertreten Sie in streitigen Verfahren und setzen Ihre Ansprüche notfalls in der Vollstreckung durch.
Gleich ob Steuerberatung, Rechtsberatung oder Wirtschaftsprüfung: Die Verantwortung ist groß und die Anforderungen sind streng. Fehler können trotz aller Sorgfalt eintreten. Nicht jeder Fehler begründet aber die Haftung und schon gar nicht einen Schadenersatzanspruch.
Wir wissen, wann und wie die Verteidigung gegen eine Inanspruchnahme indiziert ist, wann ein Prozess geführt werden muss, aber auch wann eine gütliche Einigung sinnvoll ist. Auf Grund unserer langjährigen Praxis kennen wir die Risiken ebenso wie die Hürden einer Inanspruchnahme. Dieses Wissen und diese Erfahrung ermöglicht eine umfassende Beratung und effektive Verteidigung gegen die Inanspruchnahme.
Aufgrund unserer Erfahrung in diesem Bereich durchdringen wir zudem die materielle Ebene schnell und effektiv, sodass eine optimale Beratung und Verteidigung möglich ist. Falls erforderlich, ziehen wir interdisziplinär auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus unserem Netzwerk hinzu, um etwa Fragen der Praxis und des Berufsrechts bereits früh umfassend zu klären.
Ein verlässlicher Partner zu sein, dem man voll und ganz in einer sensiblen und belastenden Situation vertrauen kann, ist unser Anspruch.