Dr. Thomas Ritter
Neues zur gemeinnützigen Aktiengesellschaft (gAG)
weiterlesenDr. Thomas Ritter studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Freien Universität Berlin sowie Musik (Violoncello) in Stuttgart und an der Hochschule der Künste Berlin. Er promovierte im deutschen und europäischen Energiekartellrecht und stand vor der Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsverhältnis bei Daimler-Benz Interservices (debis). Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt bis in Revisionsinstanzen tätig und seit 2017 Anwalt bei CBH.Dr. Thomas Ritter begleitet Unternehmen forensisch und bei der betrieblichen Personalarbeit und berät Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Kollektiv- wie des Individualarbeitsrechts. Eine Besonderheit liegt in seiner langjährigen Tätigkeit für Krankenhäuser, öffentliche und kirchliche Unternehmen und der Lösung der sich für diese stellenden spezifischen, vor allem rechtlichen Probleme im Bereich MAVO und MVG bzw. BAT/TVöD. Er betreut seine Mandanten auch im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts und hat das Kapitel „Die Aktiengesellschaft als gemeinnütziges Unternehmen“ in der 3. Auflage, 2018, Münchener Anwaltshandbuch Aktienrecht geschrieben. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Dr. Thomas Ritter liegt im Bereich baurechtlicher sowie öffentlich-rechtlicher Mandate aus Bereichen des Rechts der Wasserverbände sowie des Subventionsrechts.Dr. Thomas Ritter ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht sowie Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein und der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Er ist Stipendiat der Studienstiftung Cusanuswerk. Dr. Thomas Ritter ist seit 1/2022 ständiger Mitarbeiter der im Verlag C.H.Beck erscheinenden Zeitschrift ZAT (Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen). Er ist zudem gesellschaftlich engagiert u. a. als Vorsitzender des Vereins zur Förderung des Ägyptischen Museums Berlin e. V. Vom Magazin „Lawyer Monthly“ wurde Dr. Thomas Ritter im Rahmen der „Legal Awards 2019“ als „Lawyer of the Year – Labour Law“ ausgezeichnet.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Ritter ist durch Seminar- und Moderationstätigkeit u. a. bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, als Referent bei ARBER-Seminare im Bereich der Fachanwaltsfortbildung sowie als Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik und Wirtschaft – University of Applied Sciences, Berlin – für Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht in Erscheinung getreten. Im Wintersemester 2019/2020 bekam er einen Lehrauftrag International and European Labour Law an der German University in Cairo (GUC)
Dr. Thomas Ritter
Neuer Text in NZA 2024, 374 zum Thema Matrix-Organisation und Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ritter.
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Das Bundessozialgericht hat sich im Urteil vom 13.12.2023 - B 6 KA 15/22 R – zum Erfordernis der Unterschrift des ärztlichen Leiters einer MVZ-GmbH unter Sammelerklärungen zu Honorarabrechnungen geäußert.
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Heute, am 22. November 2022, erging der Beschluss der Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands, in dem eine neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GO 2022) beschlossen wurde. Dies bedeutet Rechtsänderungen für knapp 800.000 Mitarbeitende im Bereich der katholischen Kirche.
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Das Bundesarbeitsgericht hat sich im Urteil vom 30. März 2022- 10 AZR 419/19 (NZA 2022, 1126) zur Frage der Beteiligung eines leitenden Oberarztes an den Privatliquidationserlösen des Chefarztes geäußert.
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