- Verteidigung von Urheber-, Verlags-, Presse- und Rundfunk- sowie Persönlichkeitsrechten, Werktitelschutz
- Recht der Wort- und Bildberichterstattung
- Vertragsgestaltung im Bereich der Neuen Medien sowie Provider-, Agentur- und Portalverträge
- Lizenzverträge und Nutzungsrechte
Interessenabwägung im Architektenurheberrecht – Abriss oder Sanierung?
Prof. Dr. Ingo Jung
In seinem Urteil vom 22.10.2024 hat sich das OLG Brandenburg mit der Frage befasst, welche Aspekte bei einer Interessenabwägung zwischen den Nutzungs- und Änderungswünschen eines Hauseigentümers einerseits und den Urheberinteressen der Architekten andererseits eine besondere Rolle spielen (OLG Brandenburg, Urteil vom 22.10.2024 - 6 U 58/22).
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