- Verteidigung von Urheber-, Verlags-, Presse- und Rundfunk- sowie Persönlichkeitsrechten, Werktitelschutz
- Recht der Wort- und Bildberichterstattung
- Vertragsgestaltung im Bereich der Neuen Medien sowie Provider-, Agentur- und Portalverträge
- Lizenzverträge und Nutzungsrechte
BGH: Vereinsmitglieder haben Anspruch auf E-Mail-Adressen anderer Mitglieder zum Zwecke der Einflussnahme auf Abstimmungsverhalten
Dr. Sascha Vander, LL.M.
Ein Vereinsmitglied hat ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung der E-Mail-Adressen der anderen Vereinsmitglieder, wenn es mit diesen im Vorfeld einer Mitgliederversammlung Kontakt aufnehmen will, um auf deren Abstimmungsverhalten Einfluss zu nehmen. Einem solchen Auskunftsbegehren stehen auch nicht die Regelungen der DSGVO entgegen.
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