Markus Schanzleh
Zahlt der Arbeitgeber letztlich freiwillig eine vom Betriebsratsmitglied eingereichte Rechnung wegen vermeintlicher Betriebsratsarbeit, kann er ihm diese Kosten nicht anschließend vom Lohn abziehen. Ein Regress aus GoA oder dem Bereicherungsrecht ist in der Konstellation mit dem Betriebsrat gesperrt, so das BAG.
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