Friederike Schmidt
Ein Arbeitgeber kann das Mitbringen von Hunden zur Arbeit aufgrund einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung auch dann untersagen, wenn er es vorher jahrelang geduldet hatte, dass Mitarbeiter ihre vierbeinigen Freunde mit zur Arbeit nehmen. Ist im Arbeitsvertrag das Mitbringen von Tieren nicht erlaubt, so ändert daran auch eine Duldung nichts, denn diese stellt gerade keine Erlaubnis dar, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 8 GLa 5/25). Eine betriebliche Übung scheidet ebenfalls aus, da von einer solchen mehrere Mitarbeiter betroffen sein müssten.
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