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CBH Live | KI – Nicht Täuschen, Nicht Haften & Über Leben

Prof. Dr. Ingo Jung / Dr. Sascha Vander, LL.M. / Kjell Vogelsang

KI – Aktuelle Anwendungs- und Haftungsfragen aus Unternehmenssicht. Die KI-Verordnung und die aktuelle Rechtsprechung wirbeln den Unternehmensalltag auf. Zwischen Innovationsdrang, Transparenzpflichten und Haftungsrisiken müssen die richtigen Weichen gestellt werden. Bei dieser Fachveranstaltung erfahren Sie, wo die rechtlichen Grenzen verlaufen und wie ein verantwortungsvoller Umgang mit KI in der Praxis gelingt.

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Entscheidung des Monats | Bundeswehrbeschaffung beschleunigen, Rechtsschutz abschaffen?

Sarah Beard

Das OLG Düsseldorf legt § 16 Abs. 1 BwBBG dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Beschleunigung der Bundeswehrbeschaffung ist politisch geboten. Ob sie jedoch dadurch erreicht werden darf, dass unterlegenen Bietern nach einer Entscheidung der Vergabekammer faktisch der gerichtliche Primärrechtsschutz entzogen wird, muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 18. Mai 2026 (Verg 6/26) § 16 Abs. 1 neu gefassten Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes („BwBBG“) dem Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle vorgelegt.

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Vollständiger Honorarverlust bei Überschreitung der Baukostenobergrenze um mehr als 50 %

Viktoria Rother

Überschreitet der Architekt eine vereinbarte Baukostenobergrenze bei seiner Planung um mehr als 50 %, kann der Bauherr die Abschlagszahlung gemäß § 632a Abs. 1 Satz 2 BGB vollständig verweigern. Ist die Planung aufgrund der erhöhten Bausumme für den Bauherrn unbrauchbar und die Architektenleistung nicht teilbar, besteht auch kein anteiliger Vergütungsanspruch auf Grundlage der vereinbarten Baukostenobergrenze. So das OLG Celle mit Urteil vom 01.07.2026 – 14 U 59/25.

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„DAS JAHR LIEF EBEN SCHLECHT“: WARUM DIESES ARGUMENT BEIM BONUS NICHT MEHR ZIEHT

Luisa Ehrentraut, LL.M.

Teilt ein Arbeitgeber die für den Bonus maßgeblichen Unternehmensziele erst nach Ablauf des Geschäftsjahres mit, kann er sich im Nachhinein nicht darauf berufen, das Jahr sei ohnehin schlecht gelaufen und eine rechtzeitige Mitteilung hätte am Ergebnis nichts geändert. Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 22.04.2026 – 10 AZR 28/25) hat dieser bequemen Argumentation eine klare Absage erteilt.

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BGH – USM Haller II

Steffen Weinberg, LL.M.

In seiner Entscheidung vom 02.07.2026 – I ZR 96/22 – beschäftigt sich der BGH mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Möbelstücke als Werke der angewandten Kunst einzuordnen sind.

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OLG Nürnberg: Formelhafte Nichtabhilfe genügt nicht – Beschwerdeverfahren muss ernsthaft geprüft werden

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Das OLG Nürnberg (Beschl. v. 19.05.2026 – 3 W 889/26) stärkt die Bedeutung des Abhilfeverfahrens nach § 572 ZPO und stellt klar, dass sich das Ausgangsgericht inhaltlich mit dem Beschwerdevorbringen auseinandersetzen muss. Eine lediglich formelhafte Nichtabhilfeentscheidung kann die Rückgabe der Sache an das Erstgericht rechtfertigen. Zudem bekräftigt das Gericht die Reichweite der Dringlichkeitsvermutung im Lauterkeitsrecht und legt den Mitbewerberbegriff weit aus.

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