Franziska Anneken
Der BGH hatte sich im Zusammenhang mit einem auf ein „digitales Buch“ bezogenen Patent erneut mit der Auslegung von Patentansprüchen zu befassen und dabei festgehalten, dass eine in der Patentbeschreibung angegebene Zielsetzung in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil v. 17.01.2023, Az. X ZR 112/20).
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