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EuG: Instagram-Post verhindert den Design-Schutz für Schuhe

Britta Iris Lissner, LL.M.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigt die Nichtigkeit eines Puma-Schuhdesigns, da die wesentlichen Merkmale der Gestaltung bereits vor der Anmeldung durch einen Instagram-Post der Künstlerin Rihanna in neuheitsschädlicher Weise offenbart worden sind (EuG, Urteil vom 06.03.2024 - T-647/22 | Puma/EUIPO - Handelsmaatschappij J. Van Hilst).

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EuGH zur personalisierten Internetwerbung

Niklas Kinting

Mit Urteil vom 07.03.2024 (C-604/22) hat der EuGH Fragen zur Auslegung der DS-GVO im Zusammenhang mit der Verwendung von „Transparency and Consent Strings“ geklärt.

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Umfang der Pflichten des Architekten im Rahmen der Prüfung abgerechneter Nachträge

Viktoria Rother

Der Architekt hat bei der Schlussrechnung grundsätzlich nur die bautechnischen und baubetrieblich-kalkulatorischen Voraussetzungen für die Berechtigung der verlangten Werklohnforderung zu prüfen. Die rechtliche Prüfung der Voraussetzungen eines möglichen Zahlungsanspruchs ist nicht vom Pflichtenkreis umfasst. So die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 02.03.2023 (Az. 21 U 69/21).

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Deutscher Nahverkehrstag 2024

Dr. Jan Deuster

Dr. Jan Deuster wird auf den Deutschen Nahverkehrstagen 2024 einen Vortrag zu den aktuellen EU-Auslegungsleitlinien zur Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 halten. Dabei wird er sich mit der Fragestellung "Marktversagen als neue Voraussetzungen für ÖPNV-Vergaben - Was hat es damit auf sich?" auseinandersetzen.

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Das neue Lobbyregistergesetz kommt: Für Interessenvertreter gelten künftig verschärfte Eintragungspflichten

Dr. Jörg Frederik Ferreau

Am 01. März 2024 treten umfangreiche Änderungen im Lobbyregistergesetz des Bundes (LobbyRG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde Anfang 2022 ein Lobbyregister beim Deutschen Bundestag eingeführt, um größere Transparenz der Interessenvertretung gegenüber den politischen Entscheidungsträgern herzustellen. Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte des Gesetzes und die wichtigsten Neuerungen vorgestellt.

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BGH schafft Sicherheit für Bauträger

Cristina Duplava

Mit Urteil vom 07.12.2023 – VII ZR 231/22 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bauträgervergütungsansprüche erst nach zehn Jahren verjähren. Das Gericht beendet damit einen langjährigen Streit darüber, ob Bauträgervergütungsansprüche den Verjährungsregeln für Grundstückskaufverträge (zehn Jahre) oder denjenigen des Werkvertragsrechts (drei Jahre) unterliegen und sorgt somit für mehr Sicherheit für Bauträger.

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