Stephan Hinseln
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 06.10.2026 (Az.: 9 AZR 11/26) entschieden, dass eine bereits wirksam beantragte Elternzeit nicht automatisch entfällt, wenn der Arbeitnehmer vor ihrem Beginn aus dem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind auszieht. Der Arbeitnehmer bleibt grundsätzlich an sein einmal gestelltes Elternzeitverlangen gebunden.
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