Prof. Dr. Ingo Jung
Das OLG Köln hat mit aktuellem Urteil eine Bildagentur zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil sie Innenaufnahmen des Kölner Doms ohne Genehmigung kommerziell verwertet hatte. Das Gericht musste sich dabei unter anderem mit der spannenden Frage des Umfangs von Prüfungspflichten für Betreiber einer kommerziellen Bilddatenbank auseinandersetzen. Bei der Fertigung von Bildaufnahmen muss man grundsätzlich sicherstellen, dass man von fotografierten Personen die erforderliche Einwilligung hat. Gleiches gilt im Grundsatz auch, wenn man jenseits der Panaromafreiheit in Innenräumen von Gebäuden Bilder fertigt.
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