Dr. Nico Herbst
/ Prof. Dr. Ingo Jung
Um den Anteil der im Ausland produzierten Batterien in der Europäischen Union zu verringern, hat die Europäische Kommission im Juli 2023 die Batterieverordnung VO (EU) 2023/1542 erlassen. Mit der Batterieverordnung werden eine Vielzahl von neuen Pflichten für Marktakteure eingeführt, die stufenweise ab dem 18.02.2024 gelten. Da europarechtliche Verordnungen unmittelbar gelten, müssen die mit der Batterieverordnung einhergehenden Pflichten nicht erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Das heißt, dass vereinzelte Pflichten nach der Batterieverordnung schon ab dem 18.02.2024 von den Marktakteuren befolgt werden müssen. In diesem Beitrag werden daher überblickartig die wesentlichen Regelungen der Batterieverordnung dargestellt.
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