Sebastian Wiesenthal
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. April 2026 (Az.: VII ZR 88/25) erneut eine praxisrelevante Frage im Bauträgerrecht entschieden: Unter welchen Voraussetzungen ist die Schlussrate im Bauträgervertrag fällig, wenn diese an die „vollständige Fertigstellung“ des Erwerbsobjekts anknüpft?
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