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Grauer & geregelter Kapitalmarkt, Börse

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News

Registrierung der Firma „Institut für Einfachheit GmbH“ –  Gefahr der Irreführung?

Bogdan Ril

Was stellt sich ein Durchschnittsbetrachter unter der Firma „Institut für Einfachheit GmbH“ vor – eine staatliche Einrichtung oder doch eher eine „gewöhnliche“ GmbH? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Düsseldorf kürzlich beschäftigt. In seinem Beschluss vom 15.08.2023, Az. I-3 Wx 104/23, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine irreführende Firmenbezeichnung jedenfalls dann nicht vorliegt, wenn ein Privatunternehmen der Bezeichnung „Institut“ einen Zusatz beifügt, der nicht mit einer wissenschaftlichen Einrichtung in Verbindung gebracht wird.

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Die „unverzügliche“ Aufnahme in das Handelsregister gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 GmbHG

Bogdan Ril

Für einen GmbH-Erwerber kann es entscheidend darauf ankommen, dass die neue Gesellschafterliste "unverzüglich" in das Handelsregister eingereicht wird – mitunter hängt hiervon die wirksame Ausübung seiner Gesellschafterrechte und -befugnisse ab. In einer aktuellen Entscheidung ist das OLG Schleswig mit Beschluss vom 20.03.2023 – Az. 2 Wx 56/22 der Frage nachgegangen, wann eine Einreichung in das Handelsregister in zeitlicher Hinsicht noch als unverzüglich im Sinne von § 16 Abs. 1 S. 2 GmbHG angesehen werden kann. Zu welchem Ergebnis das Gericht gelangt und inwiefern ein am Erwerb beteiligter Notar in der Verantwortung stehen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Three’s a party: Nach Teil 1 & Teil 2 ein Double-Feature zum Abschluss unserer Serie!

Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Am 1.1.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft und bringt einige Neuerungen mit sich. Knapp ein Quartal ist mithin noch Zeit! Gerade genug, um den Gesellschaftsvertrag mal aus der Schublade zu holen, abzustauben und zu überprüfen, ob Anpassungsbedarf besteht. Was gilt jetzt bald für Beschlussmängel und Beschlussanfechtung in OHG und KG?

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NEWS ALERT: Das MoPeG aus Sicht der Banken&Sparkassen!

Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Am 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft und bringt einige Neuerungen mit sich. Ein wenig mehr als vier Monate Zeit ist mithin noch, sich vorzubereiten! Auch für Banken und Sparkassen bringt das Gesetz neue Anforderungen mit sich!

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NEWS ALERT: MoPeG, die Zweite!

Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Am 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft und bringt einige Neuerungen mit sich. Fünf Monate Zeit ist mithin noch! Gerade genug, um den Gesellschaftsvertrag mal aus der Schublade zu holen, abzustauben und zu überprüfen, ob Anpassungsbedarf besteht. Und wann ist die GbR jetzt umwandlungsfähig?

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