- Anlageberatung und -vermittlung, Vermögensverwaltung
- Wertpapiergeschäft, geregelter Kapitalmarkt
- Grauer Kapitalmarkt (Immobilien-, Medien-, Schiffs- und Windkraftanlagenfonds)
- Prospektierung, Börsengang
- Informationspflichten
- Delisting und Going Public
- Venture Capital und Private Equity
Neues Jahr, neue Pflichten?! Unternehmen, aufgepasst!
Dr. Christoph Naendrup, LL.M.
Wenn Ihr Unternehmen bereits ab dem 01.01.2023 dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterfällt, dann sind nun die Dokumentations- und Berichtspflichten des § 10 LKSG zu erfüllen! Gilt das LkSG für Sie erst ab dem 01.01.2024, haben Sie noch ein Jahr Zeit.
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