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Update: Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Kartellbußgelder – die Entscheidungsgründe BGH liegen vor
Dr. Christoph Naendrup, LL.M.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bekanntlich mit Beschluss vom 11. Februar 2025 (Az. KZR 74/23) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob das EU-Recht einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine juristische Person von ihrem Leitungsorgan Schadenersatz für ein verhängtes Kartellbußgeld verlangen kann. Wir berichteten bereits hier. Seit dem 6. Juni 2025 liegen die Entscheidungsgründe vor. Werfen wir mal einen Blick hinein …
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