- Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Repowering von Anlagen zur Energiegewinnung
- Betreuung des Netzzuganges nach dem EEG, GasNZV sowie der StromNZV
- Einspeisevergütung für Energie aus Biomasse, Windkraft, Sonne etc.
Bauen zwischen Licht und Schatten – der Umgang mit den Anforderungen an die ausreichende Belichtung bleibt schwierig
Aljoscha S. Schäfer, LL.M. (UvA)
Mit Urteil vom 17. Dezember 2020, Az. 2 C 309/19, hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einen Bebauungsplan für unwirksam erklärt, da die durch die Planung bewirkten Verschattungsauswirkungen nicht ausreichend ermittelt und bewertet wurden.
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