- Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Repowering von Anlagen zur Energiegewinnung
- Betreuung des Netzzuganges nach dem EEG, GasNZV sowie der StromNZV
- Einspeisevergütung für Energie aus Biomasse, Windkraft, Sonne etc.
Keine immissionsschutzrechtlichen Betriebsbeschränkungen von einzelnen Windrädern bei einem nebenstehenden Windpark
Alexander Bungart
Ein Betreiber von Windenergieanlagen in Brandenburg ist nicht länger an einen schallreduzierten nächtlichen Betriebsmodus gebunden. Das BVerwG hob entsprechende Nebenbestimmungen zum Lärmschutz in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen auf (BVerwG, Urteil vom 23.01.2025 – 7 C 4.24).
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