- Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Repowering von Anlagen zur Energiegewinnung
- Betreuung des Netzzuganges nach dem EEG, GasNZV sowie der StromNZV
- Einspeisevergütung für Energie aus Biomasse, Windkraft, Sonne etc.
Kein Ausschluss trotz fehlendem Formblatt „Angebotsschreiben“
Max Burmeister, LL.M.
Das OLG Rostock hat mit Beschluss vom 1.2.2023 (17 Verg 3/22) entschieden, dass die Nichtverwendung eines von der Vergabestelle vorgegebenen Formblatts nicht ohne Weiteres zur Formnichtigkeit des Angebots führt.
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