- Kontovertrag und Zahlungsverkehr
- Einlagen und Kreditgeschäft, Kreditsicherung, Kreditverkauf
- Prüfungsanordnung, Abberufungsverfahren
- Genossenschafts- und Sparkassenrecht
- Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten
- Outsourcing
- Compliance, Geldwäsche
- Leasing und Factoring
- Forderungsmanagement, Unternehmensfinanzierung
Das Transparenzregister – Wie Sie die Mitteilungspflichten Ihres Unternehmens sauber steuern
Julius Bischoff
Für viele Verantwortliche in Unternehmen ist das Transparenzregister ein unterschätzter Compliance-Faktor. Die Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) gelten unabhängig von der Größe oder Branche Ihres Unternehmens und treffen nahezu alle Gesellschaften in Deutschland. Fehlerhafte oder unterlassene Meldungen führen zunehmend zu Unstimmigkeitsmeldungen. Deren Auflösung ist für die Adressaten regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden und kann Bußgelder von bis zu 150.000,00€ nach sich ziehen. Zudem bestehen Reputationsrisiken, da unanfechtbare Bußgeldbescheide auf den Internetseiten der zuständigen Aufsichts- und Verwaltungsbehörden öffentlich bekannt gemacht werden. Für Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter bedeutet dies: Eine saubere und fortlaufend überprüfte Transparenzregister Compliance sollte inzwischen fester Bestandteil einer ordnungsgemäßen Unternehmensorganisation sein. Gleichzeitig lassen sich Aufwand und Risiken mit klaren Prozessen und einer einmalig strukturierten Bestandsaufnahme deutlich reduzieren.
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