- Kontovertrag und Zahlungsverkehr
- Einlagen und Kreditgeschäft, Kreditsicherung, Kreditverkauf
- Prüfungsanordnung, Abberufungsverfahren
- Genossenschafts- und Sparkassenrecht
- Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten
- Outsourcing
- Compliance, Geldwäsche
- Leasing und Factoring
- Forderungsmanagement, Unternehmensfinanzierung
Neues Jahr, neue Pflichten?! Unternehmen, aufgepasst!
Dr. Christoph Naendrup, LL.M.
Wenn Ihr Unternehmen bereits ab dem 01.01.2023 dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterfällt, dann sind nun die Dokumentations- und Berichtspflichten des § 10 LKSG zu erfüllen! Gilt das LkSG für Sie erst ab dem 01.01.2024, haben Sie noch ein Jahr Zeit.
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