Rechtsgebiet

Informationstechnologie und Datenschutz

  • Hard- und Softwarebeschaffung
  • Cloud Services, Software as a Service (SaaS), Infrastructure as a Service (IaaS)
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  • IT-Vergaberecht, insbesondere EVB-IT
  • Datenschutz-Compliance und Datensicherheit
  • Datenschutzmanagement, Beratung im Krisenmanagement nach Datenpannen oder Cyber-Security-Vorfällen
  • Mitarbeiterdatenschutz einschließlich IT-rechtliche Aspekte von Betriebsvereinbarungen

 

Weitere Informationen zu unseren Beratungsleistungen im IT-Recht finden Sie in unserer Broschüre Informationstechnologierecht

Über rechtliche Grundlagen im Hinblick auf die Digitalisierung der Wirtschaft informieren wir Sie in unserer Broschüre Industrie 4.0

CBH ist Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)

News

BGH zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit bei Auswahl aus mehreren Möglichkeiten

Franziska Anneken

Der BGH hat in seinem Urteil „Authentifizierte Abstandsmessung“ seine Rechtsprechung in dem Urteil „Schlossgehäuse“ bestätigt, wonach eine erfinderische Tätigkeit nicht auf ein Merkmal gestützt werden kann, das eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck losgelöste, Auswahl aus mehreren Möglichkeiten darstellt (BGH, Urteil v. 23.01.2024, Az. X ZR 6/22 – Authentifizierte Abstandsmessung).

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BGH – Pierre Cardin besteht auf Urteilsbekanntmachung

Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)

Der BGH entschied mit Urteil vom 22.02.2024, Az. I ZR 217/22, dass für einen Anspruch auf Urteilsbekanntmachung gem. § 19c MarkenG das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Anspruchstellers im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bejaht werden muss.

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EuGH – Mylan AB vs. Gilead u. a.

Steffen Weinberg, LL.M.

In seinem Urteil vom 11.01.2024 – C-473/22 – entschied der Gerichtshof über die Vereinbarkeit einer verschuldensunabhängigen Haftungsregelung mit Art. 9 Abs. 7 der Richtlinie 2004/48.

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