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Markenrecht

Wir bieten durch spezialisierte Anwältinnen
und Anwälte im Markenrecht eine kompetente und
umfassende kennzeichenrechtliche Beratung.

Ihre Kanzlei für Markenrecht

Mit der immer stärker werdenden medialen Vermarktung von Waren und Dienstleistungen haben Marken
für Wirtschaftsunternehmen eine immer größere Bedeutung gewonnen. Nicht selten wird der Marktwert eines Unternehmens heute
maßgeblich durch seinen Markenwert bestimmt. Dennoch beschäftigen sich Unternehmen in der Regel erst deutlich zu spät mit dem Schutz
Ihrer Kennzeichen, nicht zuletzt deswegen, da betriebswirtschaftliche, werbliche und juristische Interessen mit Blick auf die Vermarktung
von Waren und Dienstleitungen unter einer Marke häufig auseinanderfallen. In der Praxis werden die wirtschaftliche Bedeutung eines
konsequenten und frühzeitigen Markenschutzes ebenso wie die rechtlichen Konsequenzen einer fehlerhaften Markenstrategie häufig unterschätzt.

Unsere Kompetenzen im Bereich Markenrecht

CBH bietet durch spezialisierte Markenrechtsexperten eine kompetente und umfassende kennzeichenrechtliche Beratung,
die exakt auf die betriebswirtschaftliche sowie wettbewerbsrechtliche Unternehmenssituation abgestimmt ist.
Dabei erfolgt eine Bündelung der wirtschaftlichen und markenrechtlichen Interessen durch frühzeitige Analyse des nationalen
wie internationalen Kennzeichenumfeldes. CBH koordiniert und betreut Unternehmen im In- und Ausland in allen 4 Phasen des Kennzeichenschutzes.


Markenfindung


Markenregistrierung

Aufrechterhaltung &
Verteidigung von Marken

Markenfindung

CBH bietet eine umfassende Beratung bereits im Kennzeichenplanungsstadium durch Analyse der potentiellen Märkte und Erarbeitung maßgeschneiderter Markenstrategien auf Basis der wirtschaftlichen und werblichen Interessen des Unternehmens. Dabei erfolgt eine möglichst frühzeitige Einbindung in die Vermarktungsplanung, um eine Abstimmung der Marketing- und Markenstrategien zu gewährleisten.

CBH prüft die nationale sowie internationale Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und bewertet mögliche Kollisionsgefahren auf Basis umfangreicher Marken- und Firmennamenrecherchen im In- und Ausland.

Darüber hinaus berät CBH Unternehmen im Hinblick auf sonstige betroffene Schutzrechte, um ein schlüssiges, verzahntes Schutzsystem, das technische (Patente, Gebrauchsmuster) sowie nichttechnische Schutzrechte (Marken, Firmenname, Titel, Domains, Geschmacksmuster) umfasst, zu implementieren.

Markenregistrierung

CBH betreut die Entwicklung einzelner Waren- und Dienstleistungsmarken, Dachmarken ebenso wie komplexer Markensysteme und berät Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftlichen sowie verwaltungstechnischen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Anmeldestrategien im In- und Ausland. Darüber hinaus bietet CBH die umfassende Betreuung des nationalen und internationalen Anmelde- und Eintragungsverfahrens von Marken. Dabei steht eine schnelle, kompetente und kostengünstige Fertigung der Anmeldeunterlagen im Vordergrund, die insbesondere die Identifizierung und Abstimmung der anzumeldenden Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Markenrechtsexperten von CBH besitzen als zugelassene Vertreter beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt), EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) und der WIPO (World Intellectual Property Organization) eine langjährige forensische Erfahrung bei der Betreuung von Anmelde- und Eintragungsverfahren, so dass sämtliche Korrespondenz der Ämter bis zur Eintragung des Zeichens, insbesondere wenn diesem zunächst Eintragungshindernisse entgegengehalten werden, direkt durch CBH geführt wird.

Aufrechterhaltung & Verteidigung von Marken

CBH bietet nach Registrierung einer Marke zudem eine professionelle und komfortable Markenverwaltung, die auf die individuellen Anforderungen des Inhabers abgestimmt ist. So reicht das Angebot von einer reinen Fristen- und Verlängerungskontrolle bis hin zur kontinuierlichen Marken- und Wettbewerbsüberwachung im In- und Ausland. 

Darüber hinaus berät CBH Unternehmen im Hinblick auf dynamische Verteidigungsstrategien und betreut Widerspruchs- ebenso wie Löschungsverfahren gegen kollidierende Drittzeichen.

CBH verfügt zudem über eine umfangreiche Erfahrung im Bereich der Abwehr von markenrechtlichen Angriffen und bietet daher eine kompetente Beratung und Betreuung von nationalen und internationalen Verfahren, und zwar außergerichtlich (Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, Abgrenzungsverträge), amtlich (Widersprüche, Löschungsverfahren) und gerichtlich (Markenverletzungs-, Löschungsklagen). 

Markenverwertung

Die Nutzung einer Marke im Verkehr ist mit Ablauf der Benutzungsschonfrist nicht nur eine Voraussetzung für deren Rechtserhalt sondern in der Regel das angestrebte werbliche und betriebswirtschaftliche Ziel eines Unternehmens. CBH berät Unternehmen im Hinblick auf die marken- und wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen der Nutzung von Marken im jeweiligen Kontext der betroffenen Werbeform.

CBH bietet zudem eine kompetente Beratung mit Blick auf die Nutzung von Marken durch Dritte, z.B. im Rahmen von Franchise-, Merchandise- oder Sponsoringvertägen, und betreut Unternehmen bei der Verhandlung und Ausgestaltung von Markenlizenzverträgen.

Des Weiteren betreut CBH Unternehmen bei Erwerb sowie Veräußerung von Marken im In- und Ausland. Dazu gehört neben der Markenbewertung auch die strategische Beratung und Verhandlungsführung sowie zuletzt die Inhaberumschreibung und Registeränderung der betroffenen Marke.

CBH Rechtsanwälte – Ihre Kanzlei im Markenrecht

Eine Vielzahl großer Unternehmen und Verbände werden von uns seit vielen Jahren und
Jahrzehnten in der strategischen Markenführung und bei der Durchsetzung Ihrer marken-, design- und wettbewerbsrechtlichen Ansprüche
beraten und vertreten. Ein besonderer Branchenfokus besteht insofern in den folgenden Bereichen:

Automotive & Mobility

Digitalisierung

Handel & Konsumgüter

Lebensmittel

Medien, Entertainment & Verlage

Pharma & Life Sciences

Produktion- und Industrie

Mandantenstimmen

Unsere Anwältinnen und Anwälte im Bereich Geistiges Eigentum, Medien & IT

Unsere hochspezialisierte Praxisgruppe „Geistiges Eigentum, Medien & IT“ hilft Ihnen, die erforderlichen Rechte zu erwerben,
zu erhalten und engagiert zu verteidigen. Außerdem beraten wir Sie erfahren und kompetent bei der optimalen Gestaltung von Verwertungsverträgen
und rechtlichen Umsetzung innovativer Geschäftskonzepte.

CBH_Siebertz_Nadja
Nadja
Siebertz
Rechtsanwältin | Geschäftsführerin
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Wirtschaftsmediatorin
+49 221 95 190-60
CBH_Ingo_Jung_1920x1280
Prof. Dr.
Ingo
Jung
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
+49 221 95 190-60
CBH_Kunzmann_Jens
Jens
Kunzmann
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
+49 221 95 190-83
CBH_Lissner_Britta
Britta Iris
Lissner
, LL.M.
Rechtsanwältin | Senior Associate
+49 221 95 190-60
CBH_Ludwig_Lucie2
Lucie
Ludwig
, LL.B. (Köln-Paris1)
Rechtsanwältin | Associate
+49 221 95 190-60
CBH_Steffen_Weinberg-3
Steffen
Weinberg
, LL.M.
Rechtsanwalt | Associate
+49 221 95 190-60
CBH_Nahrendorf_Silvia
Silvia
Nahrendorf
Marken- und Designreferentin
+49 221 95 190-342
CBH_Schultz_Detlef_Hamburg
Dr.
Detlef von
Schultz
Rechtsanwalt
+49 40 41 42 99-0
CBH_Zinnecker_Julien_Hamburg
Dr.
Julien G.
Zinnecker
Rechtsanwalt
+49 40 41 42 99-0

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News Geistiges Eigentum, Medien & IT

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Geistiges Eigentum, Medien & IT
BPatG zum Gegenstand der widerrechtlichen Entnahme
Dr. Anja Bartenbach, LL.M.
In dem Beschluss „Exzenterspannvorrichtung“ (v. 15.05.2024, 11 W (pat) 7/23) äußert sich das BPatG zum Gegenstand der widerrechtlichen Entnahme und lässt die Rechtsbeschwerde zum BGH zu.
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  Geistiges Eigentum, Medien & IT
OLG Frankfurt – Bemessung des Streitwertes bei unlauterer Nachahmung
Steffen Weinberg, LL.M.
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  Geistiges Eigentum, Medien & IT
BPatG zur Bindungswirkung einer vorangegangenen Entscheidung
Franziska Anneken
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  Geistiges Eigentum, Medien & IT
BGH: Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Geldbeträge an Verbraucher nicht vom wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch umfasst
Britta Iris Lissner, LL.M.
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EPG (Zentralkammer München) zur Patentauslegung und Prüfung der erfinderischen Tätigkeit
Niklas Kinting
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  Geistiges Eigentum, Medien & IT
OLG Frankfurt a. M.: Zur ausschließlich technischen Bedingtheit eines Designs
Britta Iris Lissner, LL.M.
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  Geistiges Eigentum, Medien & IT
Künstliche Intelligenz als Erfinder?
Dr. Anja Bartenbach, LL.M.