Wir bieten durch spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Markenrecht
eine kompetente und umfassende kennzeichenrechtliche Beratung, die exakt auf die betriebswirtschaftliche sowie
wettbewerbsrechtliche Unternehmenssituation abgestimmt ist. Dabei erfolgt eine Bündelung der wirtschaftlichen und
markenrechtlichen Interessen durch frühzeitige Analyse des nationalen wie internationalen Kennzeichenumfeldes.
Als erfahrene Kanzlei koordinieren und betreuen wir Unternehmen im In- und Ausland in allen 4 Phasen des Kennzeichenschutzes.
Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte bieten eine umfassende Beratung bereits im Kennzeichenplanungsstadium durch Analyse der potentiellen Märkte und Erarbeitung maßgeschneiderter Markenstrategien auf Basis der wirtschaftlichen und werblichen Interessen des Unternehmens. Dabei erfolgt eine möglichst frühzeitige Einbindung in die Vermarktungsplanung, um eine Abstimmung der Marketing- und Markenstrategien zu gewährleisten.
Wir prüfen die nationale sowie internationale Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und bewerten mögliche Kollisionsgefahren auf Basis umfangreicher Marken- und Firmennamenrecherchen im In- und Ausland.
Darüber hinaus berät unser Team im Markenrecht Unternehmen im Hinblick auf sonstige betroffene Schutzrechte, um ein schlüssiges, verzahntes Schutzsystem, das technische (Patente, Gebrauchsmuster) sowie nichttechnische Schutzrechte (Marken, Firmenname, Titel, Domains, Geschmacksmuster) umfasst, zu implementieren.
Als qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei im Markenrecht betreuen wir die Entwicklung einzelner Waren- und Dienstleistungsmarken, Dachmarken ebenso wie komplexer Markensysteme und beraten Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftlichen sowie verwaltungstechnischen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Anmeldestrategien im In- und Ausland.
Darüber hinaus bieten wir die umfassende Betreuung des nationalen und internationalen Anmelde- und Eintragungsverfahrens von Marken. Dabei steht eine schnelle, kompetente und kostengünstige Fertigung der Anmeldeunterlagen im Vordergrund, die insbesondere die Identifizierung und Abstimmung der anzumeldenden Waren und Dienstleistungen erfasst.
Unsere im Markenrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte besitzen als zugelassene Vertreter beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt), EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) und der WIPO (World Intellectual Property Organization) eine langjährige forensische Erfahrung bei der Betreuung von Anmelde- und Eintragungsverfahren, so dass sämtliche Korrespondenz der Ämter bis zur Eintragung des Zeichens, insbesondere wenn diesem zunächst Eintragungshindernisse entgegengehalten werden, direkt durch uns geführt wird.
Wir bieten nach Registrierung einer Marke zudem eine professionelle und komfortable Markenverwaltung, die auf die individuellen Anforderungen des Inhabers abgestimmt ist. So reicht das Angebot von einer reinen Fristen- und Verlängerungskontrolle bis hin zur kontinuierlichen Marken- und Wettbewerbsüberwachung im In- und Ausland.
Darüber hinaus beraten unsere Anwältinnen und Anwälte Unternehmen im Hinblick auf dynamische Verteidigungsstrategien und betreuen Widerspruchs- ebenso wie Löschungsverfahren gegen kollidierende Drittzeichen.
Wir verfügen zudem über eine umfangreiche Erfahrung im Bereich der Abwehr von markenrechtlichen Angriffen und bieten daher eine kompetente Beratung und Betreuung von nationalen und internationalen Verfahren, und zwar außergerichtlich (Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, Abgrenzungsverträge), amtlich (Widersprüche, Löschungsverfahren) und gerichtlich (Markenverletzungs-, Löschungsklagen).
Die Nutzung einer Marke im Verkehr ist mit Ablauf der Benutzungsschonfrist nicht nur eine Voraussetzung für deren Rechtserhalt sondern in der Regel das angestrebte werbliche und betriebswirtschaftliche Ziel eines Unternehmens. Unsere Anwältinnen und Anwälte für Markenrecht beraten Unternehmen im Hinblick auf die marken- und wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen der Nutzung von Marken im jeweiligen Kontext der betroffenen Werbeform.
Als Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Markenrechts bieten wir zudem eine kompetente Beratung mit Blick auf die Nutzung von Marken durch Dritte, z.B. im Rahmen von Franchise-, Merchandise- oder Sponsoringvertägen, und betreuen Unternehmen bei der Verhandlung und Ausgestaltung von Markenlizenzverträgen.
Des Weiteren betreuen wir Unternehmen bei dem Erwerb sowie der Veräußerung von Marken im In- und Ausland. Dazu gehört neben der Markenbewertung auch die strategische Beratung und Verhandlungsführung sowie zuletzt die Inhaberumschreibung und Registeränderung der betroffenen Marke.
Automotive & Mobility
Digitalisierung
Handel & Konsumgüter
Lebensmittel
Medien, Entertainment & Verlage
Pharma & Life Sciences
Produktion- und Industrie
CBH Rechtsanwälte
PartG mbB
Habsburgerring 24
50674 Köln
T +49 221 95 190-0
F +49 221 95 190-90
E koeln(at)cbh.de
CBH Rechtsanwälte
PartG mbB
Franklinstraße 28/29
10587 Berlin
T +49 30 21 300 221-80
F +49 30 21 300 221-99
E berlin(at)cbh.de
CBH Rechtsanwälte
PartG mbB
Avenue de Cortenbergh 52
1000 Brüssel | Belgien
T +32 2 80 869 41
E brussels(at)cbh.de
CBH Rechtsanwälte
PartG mbB
Ismaninger Straße 65a
81675 München
T +49 89 24 88 200-50
F +49 89 24 88 200-55
E muenchen(at)cbh.de
VON SCHULTZ Rechtsanwälte
Harvestehuder Weg 23
20149 Hamburg
T +49 40 41 42 99-0
E hamburg(at)cbh.de