Britta Iris Lissner, LL.M.
Der BGH hat mit Urteil vom 11.09.2024 (Az. I ZR 168/23 – Reichweite des wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruchs) klargestellt, dass Verbraucherverbände über den wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher verlangen können.
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