- Planung und Bau von Verkehrsinfrastrukturprojekten
- Begleitung im Marktzugangsverfahren gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 und PBefG
- Beratung des Marktzugangs und der Finanzierung neuer Bedienformen
- Neuordnung der Finanzierungs- und Organisationsstrukturen der öffentlichen Hand
- Umstrukturierung öffentlicher Verkehrsunternehmen
- Privatisierung und Public-Private-Partnership
- Erarbeitung von allgemeinen Vorschriften für den Ausgleich von Höchsttarifen;
- Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen und zur Finanzierung des ÖPNV
- Begleitung im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren (Konkurrentenstreit)
- Beschaffung von Fahrzeugen und sonstigen Assets
- Vergabe von Subunternehmerleistungen
- Beratung von Einnahmeaufteilungsverfahren
Duldungspflicht für Mittelspannungsleitungen auf dem eigenen Grundstück – unabhängig von deren netztechnischer Bedeutung für den eigenen Anschluss
Sven Plata
Wer an das örtliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen ist, muss Nieder- und Mittelspannungsleitungen zur örtlichen Versorgung auf dem eigenen Grundstück oft selbst dann dulden, wenn die betroffene Leitung nicht der Versorgung dieses Grundstücks dient. Das hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 12.11.2025 (Az. 10 O 19/25 (EnW)) bekräftigt.
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