- Planung und Bau von Verkehrsinfrastrukturprojekten
- Begleitung im Marktzugangsverfahren gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 und PBefG
- Beratung des Marktzugangs und der Finanzierung neuer Bedienformen
- Neuordnung der Finanzierungs- und Organisationsstrukturen der öffentlichen Hand
- Umstrukturierung öffentlicher Verkehrsunternehmen
- Privatisierung und Public-Private-Partnership
- Erarbeitung von allgemeinen Vorschriften für den Ausgleich von Höchsttarifen;
- Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen und zur Finanzierung des ÖPNV
- Begleitung im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren (Konkurrentenstreit)
- Beschaffung von Fahrzeugen und sonstigen Assets
- Vergabe von Subunternehmerleistungen
- Beratung von Einnahmeaufteilungsverfahren
EU Public Procurement Act 2026: Die wichtigsten Änderungen für öffentliche Auftraggeber und kommunale Unternehmen
Dr. Jan Deuster / Dr. Stephan Rabe / Sarah Beard
Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 den Entwurf eines „Public Procurement Act“ vorgelegt. Dieser soll die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzen. Lediglich die Vergaberegeln für Verteidigung und Sicherheit nach der Richtlinie 2009/81/EG bleiben unberührt und das spezifische Vergaberecht der VO (EG) Nr. 1370/2007 für Personenbeförderungsdienste soll nur hinsichtlich „Security and Resilience“ und „European Preference“ angepasst werden. Der Entwurf steht derzeit am Beginn des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. Seine endgültige Fassung ist daher noch offen. Nach dem Kommissionsvorschlag soll die Verordnung zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten anwendbar werden. Für öffentliche Auftraggeber liegt die eigentliche Neuerung jedoch nicht in der Rechtsform als Verordnung, sondern in der strategischen Neuausrichtung des Vergaberechts: Beschaffung soll künftig ausdrücklich auch der wirtschaftlichen Sicherheit, der technologischen Souveränität und der europäischen Resilienz dienen
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