- Planung und Bau von Verkehrsinfrastrukturprojekten
- Begleitung im Marktzugangsverfahren gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 und PBefG
- Beratung des Marktzugangs und der Finanzierung neuer Bedienformen
- Neuordnung der Finanzierungs- und Organisationsstrukturen der öffentlichen Hand
- Umstrukturierung öffentlicher Verkehrsunternehmen
- Privatisierung und Public-Private-Partnership
- Erarbeitung von allgemeinen Vorschriften für den Ausgleich von Höchsttarifen;
- Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen und zur Finanzierung des ÖPNV
- Begleitung im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren (Konkurrentenstreit)
- Beschaffung von Fahrzeugen und sonstigen Assets
- Vergabe von Subunternehmerleistungen
- Beratung von Einnahmeaufteilungsverfahren
Öffentliche Auftraggeber sollten die Wirksamkeit ihrer AGB-Vertragsstrafenklauseln überprüfen!
Sarah Beard
Der BGH stellt zur AGB-Kontrolle von Vertragsstrafenvereinbarungen fest, dass eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der Auftragssumme unwirksam ist (BGH, Urt. v. 15.02.2024 – VII ZR 42/22).
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