Rechtsgebiet

Öffentlicher Verkehr & Mobilität

  • Planung und Bau von Verkehrsinfrastrukturprojekten
  • Begleitung im Marktzugangsverfahren gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 und PBefG
  • Beratung des Marktzugangs und der Finanzierung neuer Bedienformen
  • Neuordnung der Finanzierungs- und Organisationsstrukturen der öffentlichen Hand
  • Umstrukturierung öffentlicher Verkehrsunternehmen
  • Privatisierung und Public-Private-Partnership
  • Erarbeitung von allgemeinen Vorschriften für den Ausgleich von Höchsttarifen;
  • Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen und zur Finanzierung des ÖPNV
  • Begleitung im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren (Konkurrentenstreit)
  • Beschaffung von Fahrzeugen und sonstigen Assets
  • Vergabe von Subunternehmerleistungen
  • Beratung von Einnahmeaufteilungsverfahren

News

Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Neue Regeln für die Vergabe staatlicher Leistungen an Medien und Online-Plattformen

Sarah Beard / Dr. Jörg Frederik Ferreau

Im März haben EU-Parlament und Rat das neue Medienfreiheitsgesetz verabschiedet. Es verlangt von den Mitgliedstaaten unter anderem, staatliche Werbeaufträge an Medien und Online-Plattformen diskriminierungsfrei zu vergeben und die Werbeausgaben offenzulegen. Staatliche Stellen sollten die Zeit bis zum Inkrafttreten der Regelung nutzen, um ihre Vergabepraxis für Werbeaufträge neu aufzustellen.

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VG Düsseldorf: Bedarf an erneuerbaren Energien schlägt Denkmalschutz

Alexander Fritz

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die erneuerbaren Energien seit Inkrafttreten des § 2 EEG als vorrangiger Belang in die nach § 9 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW durchzuführende Schutzgüterabwägung einzubringen sind und diese nur ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände zum Nachteil der erneuerbaren Energien ausgehen kann.

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Entscheidung des Monats | Begründungs- und Informationspflicht öffentlicher Auftraggeber auch bei Nicht-Ausschluss von Angeboten

Andreas Haupt / Sarah Beard

Sehen öffentliche Auftraggeber trotz Vorliegen eines fakultativen Ausschlussgrundes von einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren ab, muss diese Entscheidung nicht nur begründet, sondern auch den übrigen Bewerbern und Bietern mitgeteilt werden. Das hat der EuGH hat in seinem Urteil vom 21.12.2023 (C-66/22 – „Futrifer Industrias“) entschieden und eröffnet damit den anderen Bietern die Möglichkeit, gegen solche Entscheidungen vorzugehen. Dem Ausgangsverfahren vor dem Obersten Verwaltungsgericht in Portugal lag die Vergabe eines Auftrags über die Lieferung von Bolzen und Eisenbahnschwellen zugrunde.

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