Rechtsgebiet

Öffentlicher Verkehr & Mobilität

  • Planung und Bau von Verkehrsinfrastrukturprojekten
  • Begleitung im Marktzugangsverfahren gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 und PBefG
  • Beratung des Marktzugangs und der Finanzierung neuer Bedienformen
  • Neuordnung der Finanzierungs- und Organisationsstrukturen der öffentlichen Hand
  • Umstrukturierung öffentlicher Verkehrsunternehmen
  • Privatisierung und Public-Private-Partnership
  • Erarbeitung von allgemeinen Vorschriften für den Ausgleich von Höchsttarifen;
  • Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen und zur Finanzierung des ÖPNV
  • Begleitung im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren (Konkurrentenstreit)
  • Beschaffung von Fahrzeugen und sonstigen Assets
  • Vergabe von Subunternehmerleistungen
  • Beratung von Einnahmeaufteilungsverfahren

News

EU Public Procurement Act 2026: Die wichtigsten Änderungen für öffentliche Auftraggeber und kommunale Unternehmen

Dr. Jan Deuster / Dr. Stephan Rabe / Sarah Beard

Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 den Entwurf eines „Public Procurement Act“ vorgelegt. Dieser soll die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzen. Lediglich die Vergaberegeln für Verteidigung und Sicherheit nach der Richtlinie 2009/81/EG bleiben unberührt und das spezifische Vergaberecht der VO (EG) Nr. 1370/2007 für Personenbeförderungsdienste soll nur hinsichtlich „Security and Resilience“ und „European Preference“ angepasst werden. Der Entwurf steht derzeit am Beginn des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. Seine endgültige Fassung ist daher noch offen. Nach dem Kommissionsvorschlag soll die Verordnung zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten anwendbar werden. Für öffentliche Auftraggeber liegt die eigentliche Neuerung jedoch nicht in der Rechtsform als Verordnung, sondern in der strategischen Neuausrichtung des Vergaberechts: Beschaffung soll künftig ausdrücklich auch der wirtschaftlichen Sicherheit, der technologischen Souveränität und der europäischen Resilienz dienen

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Das Oktoberfest als vergaberechtlicher Fixtermin: Wann läuft Primärrechtsschutz leer? BayObLG, Beschluss vom 18. Juni 2026, Verg 5/26 e

Sarah Beard

Ein vergaberechtlicher Konflikt um zwei große Oktoberfest-Standplätze zeigt in ungewöhnlicher Anschaulichkeit, dass effektiver Rechtsschutz nicht notwendig bedeutet, dass jede möglicherweise rechtswidrige Vergabe bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung angehalten werden muss. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde abgelehnt, obwohl es die Erfolgsaussichten in der Hauptsache ausdrücklich offenließ. Ausschlaggebend war ein praktisches Hindernis: Selbst bei einem Erfolg der Beschwerdeführerin hätte für das Oktoberfest 2026 kein rechtmäßiges Verfahren mehr rechtzeitig durchgeführt werden können.

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Oberverwaltungsgericht NRW: Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für die Erweiterung des „RheinEnergieSportparks“ in Köln erfolglos!

Christopher Küas

Das Oberverwaltungsgericht hat am 14.08.2026 die lange erwartete Entscheidung zu zwei Normenkontrollanträgen von Umweltvereinigungen getroffen, die sich gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln für die Erweiterung des geplanten Trainingsgeländes des 1. FC Köln im Grüngürtel richteten. Damit kann zumindest juristisch ein Schlussstrich unter die jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung gezogen werden.

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Einen allgemeinen rechtsübergreifenden Grundsatz, dass „Nicht sein kann, was nicht sein darf“ kennt das Vergaberecht nicht

Christine Radeloff

Regelmäßig stellt sich insbesondere für Bieter die Frage, ob das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren das richtige Mittel der Wahl ist, um in den Vergabeunterlagen vermeintlich rechtswidrige Vorgaben aus anderen Rechtsbereichen zu beanstanden und gerade im offenen Verfahren eine Korrektur zu erwirken. Wie nunmehr der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. bestätigt, ist das nicht ohne Weiteres der Fall. Grund hierfür ist, dass das Vergaberecht und der im vierten Teil des GWB geregelte Primärrechtsschutz keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle beinhalten. Gegenstand einer Nachprüfung ist ausschließlich die Feststellung, ob im Rahmen eines konkreten Vergabeverfahrens Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften begangen worden sind. Mithin kann die Prüfung außervergaberechtlicher Normen nur erfolgen, soweit diese über eine vergaberechtliche Anknüpfungsnorm für das Verfahren erheblich werden., so jedenfalls OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16.06.2026 – 11 Verg 2/26.

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Mit Sprengstoff bestückte Drohne am Flughafen Leipzig/Halle – Konsequenzen für Betreiber kritischer Anlagen

René Scheurell

Das KRITIS-Dachgesetz ist zwischenzeitig in Kraft getreten und Betreiber kritischer Anlagen sind seit dem 17. Juli 2026 verpflichtet, ihre Anlagen zu registrieren. Wie defizitär Deutschland bei der Sicherung seiner kritischen Infrastruktur immer noch aufgestellt ist, zeigen die aktuellen Vorkommnisse am Flughafen Leipzig/Halle.

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