- Rechtliche Strukturierung des Projekts
- Gestaltung und Verhandlung der Verträge mit dem Projektmanagement, den Planern und Bauunternehmen
- Vergaben
- Nachtrags- und Forderungsmanagement, baubegleitende Rechtsberatung
- Genehmigungen und Zulassungen für Bauprodukte und Verfahren, Zulassungen im Einzelfall (ZiE)
- Abwicklung von Gewährleistungsfällen
Kein Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des objektbetreuenden Architekten gegen den bauausführenden Unternehmer
Elvan Metin-Gürsel
Der BGH hat in seinem Urteil vom 01.12.2022 – VII ZR 90/22 herausgestellt, dass der objektbetreuende Architekt und das bauausführende Unternehmen keine Gesamtschuldner sind.
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