- Rechtliche Strukturierung des Projekts
- Gestaltung und Verhandlung der Verträge mit dem Projektmanagement, den Planern und Bauunternehmen
- Vergaben
- Nachtrags- und Forderungsmanagement, baubegleitende Rechtsberatung
- Genehmigungen und Zulassungen für Bauprodukte und Verfahren, Zulassungen im Einzelfall (ZiE)
- Abwicklung von Gewährleistungsfällen
Unwirksamkeit der Kündigung nach § 650f BGB bei nicht nachvollziehbarem Sicherungsverlangen
Viktoria Rother
Ein Sicherungsverlangen, das zur Grundlage einer Kündigung nach § 648 Abs. 5 BGB a. F. (§ 650f Abs. 5 BGB n. F.) gemacht wird, ist unwirksam, wenn dessen Höhe für den Besteller nicht nachvollziehbar ist, der Unternehmer trotz Nachfrage keine Erläuterung liefert und der Besteller eine aus seiner Sicht angemessene Sicherheit anbietet. So die Entscheidung des OLG Köln vom 17.09.2025 - 11 U 125/23.
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