- Rechtliche Strukturierung des Projekts
- Gestaltung und Verhandlung der Verträge mit dem Projektmanagement, den Planern und Bauunternehmen
- Vergaben
- Nachtrags- und Forderungsmanagement, baubegleitende Rechtsberatung
- Genehmigungen und Zulassungen für Bauprodukte und Verfahren, Zulassungen im Einzelfall (ZiE)
- Abwicklung von Gewährleistungsfällen
Die Anweisung des Auftraggebers hat Vorrang – Keine Arbeitseinstellung trotz Bedenkenanmeldung bei Risikoübernahme durch den Auftraggeber
Cristina Duplava
Mit Urteil vom 01.02.2024 (Az. VII ZR 171/22) hat der BGH entschieden, dass sich der Auftragnehmer grundsätzlich nicht auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen kann, wenn der Auftraggeber ihn zur Arbeitsaufnahme auffordert und dieser trotz Bedenkenanmeldung durch den Auftragnehmer das Risiko einer mangelhaften Ausführung der Leistung übernimmt.
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