Rechtsgebiet

Bau & Architekten

  • Rechtliche Strukturierung des Projekts
  • Gestaltung und Verhandlung der Verträge mit dem Projektmanagement, den Planern und Bauunternehmen
  • Vergaben
  • Nachtrags- und Forderungsmanagement, baubegleitende Rechtsberatung
  • Genehmigungen und Zulassungen für Bauprodukte und Verfahren, Zulassungen im Einzelfall (ZiE)
  • Abwicklung von Gewährleistungsfällen

News

Klare Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen bei Reinigungsverträgen

Ali Artik

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Urteil vom 19.04.2024 (Az. 12 U 9/23) die Berufung der Beklagten in einem Gebäudereinigungsvertrag abgewiesen und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Siegen bestätigt. Die Entscheidung unterstreicht die Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag und verdeutlicht, dass ein Reinigungsvertrag als Werkvertrag zu bewerten ist.

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Der einvernehmliche Ausführungsverzicht stellte keine Mengenminderung dar!

Viktoria Rother

Verzichtet der Auftraggeber nachträglich auf zuvor vereinbarte Leistungen eines Ein-heitspreisvertrags und werden diese Leistungen dann einvernehmlich nicht ausge-führt, liegt keine die Vergütung beeinträchtigende Mengenminderung i. S. d. § 2 VOB/B vor. Für diese Abrechnung dieser „Nullpositionen“ kommt grundsätzlich nur § 8 VOB/B bzw. § 648 BGB (analog) in Betracht, so das OLG Hamm in seinem Urteil vom 05.07.2024 – 12 U 95/22.

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Voller Kostenvorschuss trotz Mangelbeseitigung des Bauträgers – OLG Köln zur aufgedrängten Mangelbeseitigung nach Fristablauf

Dr. Anna Fischbach

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 19.06.2024 (11 U 73/23) zugunsten des Erwerbers einer Eigentumswohnung entschieden und ihm gegen den Bauträger den vollen Kostenvorschuss für die Mangelbeseitigungskosten zugesprochen; dies obwohl der Bauträger nach Fristablauf (ohne Zustimmung des Auftraggebers) Mängel beseitigt hat.

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ARCHITEKTENHONORAR NACH WIDERRUF – OLG FRANKFURT ZUR RÜCKZAHLUNG VON HONORAR NACH WIDERRUF EINES ARCHITEKTENVERTRAGS

Ali Artik

Das OLG Frankfurt am Main hat in seinem Hinweisbeschluss vom 30.01.2024 (21 U 49/23) entschieden, dass ein Architekt nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrags das bereits gezahlte Honorar zurückzahlen muss. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes und die strengen Anforderungen an Widerrufsbelehrungen im Rahmen von Fernabsatzverträgen.

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Anforderungen an die Abrechnung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung

Viktoria Rother

Bei der Abrechnung eines Kostenvorschusses trifft den Besteller eine Rechenschaftspflicht nach Maßgabe der §§ 666, 259 BGB in Bezug auf die tatsächlich entstandenen Kosten der Mangelbeseitigung. Kommt der Besteller dieser Pflicht nicht nach, steht dem Nachunternehmer im Verhältnis zum Hauptunternehmer ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich dessen Regressanspruch zu. Dies hat das OLG Brandenburg mit Urteil vom 29.05.2024 (11 U 74/18) entschieden.

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