- Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen
- Abberufung und Kündigung von Organmitgliedern
- Trennungsstrategien und Aufhebungsverträge
- Compliance und Haftungsprävention
- Gestaltung der Altersversorgung
Auszahlung von Provisionsansprüchen in Kryptowährung
Friederike Schmidt
Arbeitswelt 2.0 – Zur Erfüllung von Provisionsansprüche kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, wenn es dessen objektivem Interesse entspricht, die sog. Kryptowährung Ethereum (ETH) übertragen. Es soll sich nach der Entscheidung des BAG (Urteil vom 16. April 2025 – 10 AZR 80/24) um einen Sachbezug i. S. v. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO handeln. Der unpfändbare Betrag muss allerdings in Geld ausgezahlt werden.
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