- Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen
- Abberufung und Kündigung von Organmitgliedern
- Trennungsstrategien und Aufhebungsverträge
- Compliance und Haftungsprävention
- Gestaltung der Altersversorgung
Verlängerung des Urlaubs durch „Krankfeiern“ – Beweiswert der AU kann angezweifelt werden
Stephan Hinseln
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dann erschüttert, wenn der Arbeitnehmer mehrere Jahre in Folge jeweils im Anschluss an seinen Jahresurlaub eine Woche lang – angeblich – arbeitsunfähig erkrankt und er zuvor versucht hat, die Verlängerung seines Urlaubs für den späteren Arbeitsunfähigkeitszeitraum zu erwirken, so das Arbeitsgericht Heilbronn v. 27.03.2026 (7 Ca 314/25).
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