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EXPERTISE

  • Datenschutzrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • IT-Recht
  • Lizenzvertragsrecht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

VITA

Steffen Weinberg studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunktbereich geistiges Eigentum und Wettbewerb an der Universität zu Köln. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens war er in Köln als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im gewerblichen Rechtsschutz tätig und absolvierte begleitend hierzu ein wirtschaftsrechtliches Masterstudium (LL.M.).

Während seines Referendariats am Landgericht Köln arbeitete er u.a. beim Bundeskartellamt in Bonn, am Kölner Standort von CBH im Bereich gewerblicher Rechtsschutz sowie in einer Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante.

Seit seiner Zulassung im Jahr 2023 ist er als Rechtsanwalt bei CBH tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung nationaler und internationaler Unternehmen in den Bereichen IP & IT. Dabei befasst er sich mit dem Schutz und der Durchsetzung von geistigem Eigentum in Amts- und Gerichtsverfahren. Ferner begleitet er Mandanten bei IT-Projekten aller Art und berät insoweit zu sämtlichen Fragestellungen des Informationstechnologierechts und des Datenschutzes.

Publikationen

  • EuGH „Beverage City & Lifestyle GmbH u.a. ./. Advance Magazine Publishers“ (C-832/21) – EU-Streitgenossenschaft bei Verletzung einer Unionsmarke, in: IP kompakt, Heft 03/2024, S. 60-62
  • EuGH „Mylan AB vs. Gilead u.a.“ (C-473/22) – Vereinbarkeit einer verschuldensunabhängigen Haftungsregelung mit Art. 9 Abs. 7 der Enforcement-Richtlinie, in: IP kompakt, Heft 02/2024, S. 39-42
  • BVerfG „Verfassungsbeschwerde gegen einstweilige Verfügung“ (1 BvR 1728/23) – Waffengleichheit und rechtliches Gehör, in: IP kompakt, Heft 01/2024, S. 13-15
  • BPatG „ELAN“ (26W (pat) 28/20) – Rechtserhaltende Benutzung, in: IP kompakt, Heft 01/2024, S. 8-10
  • BGH „Microstock-Portal“ (I ZR 179/22) – Verzicht auf das Urheberbenennungsrecht, in: IP kompakt, Heft 12/2023, S. 223-225
  • LG Köln „Fahrrad als Werk der angewandten Kunst“ (14 O 49/22) – Urheberrechtliche Schutzfähigkeit, in: IP kompakt, Heft 11/2023, S. 202-205
  • EuG „EMBANK European Merchant Bank vs. mBank“ (T-261/22) – Hohe Aufmerksamkeit des Verkehrs bei Finanzdienstleistungen, in: IP kompakt, Heft 10/2023, S. 185-186
  • BPatG „Helikoide Käseform“ (30 W (pat) 38/20) – Absolute Schutzhindernisse einer 3D-Marke, in: IP kompakt, Heft 09/2023, S. 168-170

News

EuGH – Mylan AB vs. Gilead u. a.

Steffen Weinberg, LL.M.

In seinem Urteil vom 11.01.2024 – C-473/22 – entschied der Gerichtshof über die Vereinbarkeit einer verschuldensunabhängigen Haftungsregelung mit Art. 9 Abs. 7 der Richtlinie 2004/48.

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EuG – Hohe Aufmerksamkeit des Verkehrs bei Finanzdienstleistungen

Steffen Weinberg, LL.M.

Kürzlich entschied das EuG in einem Urteil vom 12.07.2023 – T-261/22 –, dass angesichts der finanziellen Bedeutung von Finanzdienstleistungen der Klasse 36 für das Vermögen die Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit und der Fachkreise für derartige Dienstleistungen hoch sei.

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