Steffen Weinberg, LL.M.
Kürzlich entschied das EuG in einem Urteil vom 12.07.2023 – T-261/22 –, dass angesichts der finanziellen Bedeutung von Finanzdienstleistungen der Klasse 36 für das Vermögen die Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit und der Fachkreise für derartige Dienstleistungen hoch sei.
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