Prof. Dr. Ingo Jung
Der EuGH hat mit seinem Urteil v. 20.06.2024 – C-296/23 – entschieden, dass es grundsätzlich unzulässig ist, ein Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“ zu bewerben.
weiterlesenProf. Dr. Ingo Jung studierte Rechtswissenschaften und promovierte an der Universität Göttingen. Mit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1996 begann auch seine Tätigkeit bei CBH in Köln. Dort ist er in den Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheber- und Medienrechts sowie des Rechts der neuen Medien spezialisiert. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Aktivitäten liegen insbesondere auf den Gebieten Marken-, Wettbewerbs-, Design- und Urheberrecht. Prof. Dr. Ingo Jung ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Verfasser einer Vielzahl von wissenschaftlichen Beiträgen und Dozent bei verschiedenen Institutionen. Er ist als Honorarprofessor an der TH Köln im Bereich Wirtschafts- und Rechtswissenschaften sowie als Dozent an der Universität Münster tätig. Weiterhin ist er Initiator und Mitbegründer des „Kölner Symposiums zum Marken- und Wettbewerbsrecht“ sowie der „Kölner Tage zum Urheber- und Medienrecht“ als bedeutende Fachveranstaltungen in diesen Bereichen.
Das JUVE-Handbuch weist Prof. Dr. Ingo Jung kontinuierlich als häufig empfohlenen Anwalt im Bereich Marken- und Wettbewerbsrecht bei CBH aus (Stimmen im JUVE-Handbuch: „einer der Top-IP-Rechtler“ „hoch spezialisiert im Markenrecht“, „sehr guter IP-Rechtler“, „kollegial, aber hart in der Sache“, Wettbewerber). LEGAL 500 Deutschland empfiehlt Prof. Dr. Ingo Jung ebenfalls im Marken- und Wettbewerbsrecht (Legal 500 zum Marken- und Wettbewerbsrecht: „immer auf dem neuesten Stand“, „umfassend, kompetent, schnell und professionell“ in der Beratung.).
Prof. Dr. Ingo Jung hat über zehn Jahre dem Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz im Kölner AnwaltVerein (KAV) als Sprecher vorgestanden und leitet den Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht im KAV. FOCUS hat CBH im Markenrecht als TOP-Wirtschaftskanzlei 2018 -2023 ausgezeichnet und die internationale Zeitschrift Managing IP hat Prof. Dr. Ingo Jung als IP Star im Markenrecht 2017 – 2023 gerankt.
Prof. Dr. Ingo Jung
Der EuGH hat mit seinem Urteil v. 20.06.2024 – C-296/23 – entschieden, dass es grundsätzlich unzulässig ist, ein Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“ zu bewerben.
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Vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen und nationaler Rechtsprechung hat die Bundesregierung Anfang November eine Verordnung zur Novellierung der Preisangabenverordnung (PAngV) beschlossen, die Ende Mai des kommenden Jahres in Kraft tritt. Ein guter Zeitpunkt also, sich langsam auf die alsbald bevorstehenden Änderungen einzustellen.
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In zwei aktuellen instanzgerichtlichen Entscheidungen sind erste Grenzziehungen zu wichtigen Grundvoraussetzungen eines wirksamen und angemessenen Schutzes von Geschäftsgeheimnissen erfolgt.
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Mit Urteil vom 15.10.2020 (Az. I ZR 13/19) hat der BGH entschieden, dass der Registrar einer Internetdomain in Folge seiner Mitwirkung an der Konnektierung der Domain als Störer für die Bereitstellung urheberrechtsverletzender Inhalte unter der registrierten Domain nach den für Internetzugangsvermittler geltenden Grundsätzen auf Dekonnektierung der Domain haftet.
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Das OLG München hat sich in einem aktuellen Rechtsstreit mit der Ausgestaltung von goldfarbenen Osterhasen und der Frage des Schutzes der isolierten Farbe „Gold“ bei dem bekannten Lindt-Goldhasen beschäftigt.
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