
Ihre Kanzlei für Planfeststellung
und Infrastrukturvorhaben
Infrastrukturvorhaben werden typischerweise in Planfeststellungsverfahren zugelassen. Wir verfügen über eine mehr als 40-jährige Erfahrung
in der Begleitung von Planfeststellungsverfahren für liniengebundene Infrastrukturen. Ein Team von mehr als 20 hochspezialisierten Anwältinnen und Anwälte
unterstützt Vorhabenträger und Behörden bei der Erarbeitung der Antragsunterlagen, im Genehmigungsverfahren und, wenn es notwendig wird,
auch im Rahmen von sich anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Für unsere Mandantinnen und Mandanten sind wir regelmäßig bundesweit
vor Obergerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht erfolgreich tätig.
Energieinfrastruktur
Die Energieinfrastruktur ist das Rückgrat unserer Gesellschaft und Garant für die wirtschaftliche Stärke und die soziale Sicherheit in Deutschland. Gemeinsam mit unseren Mandantinnen und Mandanten arbeiten wir täglich daran, dass dies so bleibt und Deutschland die in diesem Zusammenhang erforderlichen Transformationen stemmt.
- Begleitung von Strom- und Gasleitungsprojekten nach NABEG, EnLAG, EnWG und LNGG für Vorhabenträger und Behörden
- Begleitung von Planfeststellungsverfahren für Produktleitungen einschließlich Wasserstoff für Vorhabenträger und Behörden
- Projektmanagement nach § 43g EnWG und § 29 NABEG
- Prozessvertretung für Vorhabenträger und Behörden bis hin zum Bundesverwaltungsgericht
- Beschaffung der notwendige Wegerechte in Enteignungsverfahren und Vorzeitigen Besitzeinweisungsverfahren
Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Eine freiheitliche Gesellschaft und florierende Wirtschaft braucht funktionierende Mobilität. Wir beraten dabei sowohl im Zusammenhang mit der Schaffung der notwendigen Infrastrukturen für tradierte Verkehrssysteme, insbesondere Straßen und Schienen. Unsere Experten verfügen aber auch über die notwendige Expertise, um Sie bei innovativen Mobilitätskonzepten wie bspw. urbanen Seilbahnvorhaben sowohl planungsrechtlich als auch förder- und zuwendungsrechtlich zu begleiten.
- Begleitung von Planfeststellungsverfahren für Straßenbauprojekte
- Begleitung von Planfeststellungsverfahren für Stadt- und U-Bahn-Projekte
- Begleitung von Planfeststellungsverfahren für Seilbahnprojekte
- Unterstützung bei beihilfe- und zuwendungsrechtlichen Themen im Zusammenhang mit Verkehrsprojekten
- Ladesäuleninfrastruktur
- Prozessvertretung für Vorhabenträger und Behörden bis hin zum Bundesverwaltungsgericht
Erneuerbare Energien
Die Energieerzeugung ist seit einigen Jahren in einem Transformationsprozess. CBH ist Teil dieses Prozesses. Wir strukturieren und begleiten Bauleitplan- und Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen ebenso wie die entsprechenden Verfahren für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Natürlich helfen wir Ihnen auch, wenn Sie einen Elektrolyseur zur Wasserstofferzeugung planen oder errichten möchten.
- Begleitung von Zulassungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere für Windkraftanlagen und Elektrolyseure
- Begleitung der Verfahren zur Schaffung von Baurecht für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik sowie Batteriespeicher
- Begleitung der Verfahren zur Schaffung des Baurechts für Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff (Elektrolyseure)
- Beratung zu energiewirtschaftlichen Fragestellungen, Einspeisevergütung für Energie aus Biomasse, Windkraft, Sonne etc.
- Beratung zu Fördermitteln und Subventionen sowie Begleitung von Vergabeverfahren und Ausschreibungen
- Betreuung des Netzzuganges nach dem EEG, GasNZV sowie der StromNZV
CBH Rechtsanwälte – Branchen
Eine Vielzahl großer Unternehmen, Verbände und die Öffentliche Hand werden von uns seit vielen Jahren und
Jahrzehnten beraten und vertreten. Ein besonderer Branchenfokus besteht insofern in den folgenden Bereichen:
Mandantenstimmen
Auszeichnungen
wie Legal500 oder JUVE, welche die Expertise unserer Anwältinnen und Anwälte unterstreicht.
The Legal 500 Deutschland 2025
Planungsrecht“
JUVE Handbuch 2024/2025
Planungsrecht“