Anika Lehnen
Am 4. Juli 2024 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (BT-Drs. 20/9890) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 20/12146) beschlossen. Damit wird die Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien erheblich erleichtert.
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