CBH Rechtsanwälte – Wir beraten den Immobilien- und Bausektor

Der Immobilienmarkt ist die größte Assetklasse Deutschlands und geprägt von hoher rechtlicher Komplexität, stetigem Wandel und wachsendem Regulierungsdruck.
Ob beim An- und Verkauf von Projektgrundstücken, Bestandsobjekten oder bei Forward Deals von Projektentwicklungen oder der
Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbeflächen, bei der Vermietung und Verwaltung von Immobilien bis hin zu maklerrechtlichen Fragestellungen,
die „Renaissance“ der Erbbaurechts- und Immobilienleasingverträge oder Fragen rund um das Pacht-, Miet- und Baurecht:
Rechtliche Anforderungen und ESG-Vorgaben greifen tief in wirtschaftliche Entscheidungen ein.

Gleichzeitig verändert sich der Markt spürbar. Energieeffizienz, nachhaltige Nutzungskonzepte, Sektorenkopplung, digitale Vermietungsmodelle,
steuerliche Rahmenbedingungen, stetig steigende Insolvenzen von „Immobilienplayern“ und nicht zuletzt geopolitische Entwicklungen
wirken sich direkt auf die gesamte Immobilienbranche aus. Von der Projektentwicklung über die Bestandsverwaltung bis zur
Stadtplanung und Wohnungswirtschaft – überall steigen die Anforderungen an rechtssichere, nachhaltige Entscheidungen.

CBH – Ihre Kanzlei für die Immobilien- und Baubranche

In Zeiten von veränderten Arbeitstrends und Wohnraummangel spielt die Bau- und Immobilienbranche eine immer größer werdende Rolle für Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Branche ist geprägt von komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen.

Es erfordert fundiertes Wissen, um Projekte effizient zu entwickeln, umzusetzen und den Wert von Immobilien nachhaltig zu steigern.
Bau- und Immobilienprojekte jeder Art stehen in einem Umfeld komplexer juristischer Zusammenhänge, die für den Projekterfolg von existentieller Bedeutung sind.
Die Beratung der Bau- und Immobilienbranche gehört mit all seinen rechtlichen Facetten und den unterschiedlichen Bereichen
des Bau- und Immobilienrechts seit Jahrzehnten zu unseren ausgeprägten Schwerpunkten.

Mit jahrzehntelanger Erfahrung in komplexen Immobilienprojekten unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, Verhandlung und Umsetzung
Ihres Projektes – mit Lösungen, die effektiv, nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll sind – unabhängig davon, ob Ihr Focus auf der
Projektentwicklung, der Bestandsverwaltung und Vermietung von Immobilien oder der Immobilientransaktion und Vermarktung liegt.
Die strategische Lösung der sich bei Bau- und Immobilienprojekten ergebenden rechtlichen Fragestellungen ist Grundvoraussetzung für eine
professionelle und erfolgreiche Bestandsverwaltung oder Projektverwirklichung. Der Anwalt nimmt hierbei heute bei Weitem nicht mehr nur die Rolle des Prozessanwalts ein,
er ist längst zu einem unentbehrlichen juristischen Projektbeteiligten und –berater geworden.

Expertisen und Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Bau- und Immobilienrecht

Unser Expertenteam aus mehr als 45 erfahrenen und hoch spezialisierten Bau- und Immobilien-Anwältinnen und Anwälten berät seit vielen
Jahrzehnten erfolgreich die gesamte Bau- und Immobilienbranche und löst alle für Ihr Bau- und Immobilienprojekt anfallenden rechtlichen Hürden.

Beschaffung des Baurechts und öffentlich-rechtliche Projektentwicklung

Ein Bauprojekt beginnt lange vor dem ersten Spatenstich.
Ob es um rechtliche Planungssicherheit, Baurechtschaffung, Erschließungsverträge, Grundstückssicherung oder die rechtliche Steuerung komplexer Projektentwicklungen geht: Rechtliche Beratung ist ein integraler Bestandteil des erfolgreichen Projektmanagements.

CBH konzipiert und begleitet die komplette Baurechtsschaffung, sei es im Rahmen der Planfeststellung, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder im Baugenehmigungsverfahren. Hierbei liegt der Schwerpunkt in der Konsensfindung zwischen Projektentwickler und den beteiligten Behörden zur Erzielung frühzeitiger Investitionssicherheit. In Zusammenarbeit mit allen für das Projekt notwendigen Fachplanern setzt CBH projektbezogen die jeweils notwendige Expertise ein. CBH verfügt über Experten in allen wichtigen Spezialbereichen der Baurechtsschaffung, z. B. im Bereich städtebaulicher Verträge, des Wasserrechts, des Brandschutzes, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Schall- und Wärmeschutzes, des Denkmalrechts etc.

Besondere Erfahrung hat CBH auch im Bereich der Infrastrukturprojekte: Seit Jahrzehnten betreut CBH bundesweit namhafte Straßen-, U-Bahn-, Tunnel-, Pipeline- und Leitungsbauprojekte.

Beratungsschwerpunkte
Dr.
Tassilo
Schiffer
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
+49 221 95 190-84
t.schiffer@cbh.de
Stefan
Rappen
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
+49 221 95 190-80
s.rappen@cbh.de
Christopher
Küas
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
+49 221 95 190-80
c.kueas@cbh.de

Öffentliche Vergabe, Förderung und Beihilfe

Das öffentliche Vergabe-, Förder- und Beihilferecht hat in den letzten Jahren enorm an praktischer Bedeutung und öffentlicher Aufmerksamkeit gewonnen.
Die viel zitierte und bis heute wegweisende „Ahlhorn-Rechtsprechung“ hat unser Partner Prof. Dr. Stefan Hertwig für ein Bieterkonsortium erstritten und bis zum EuGH begleitet.

Mit langjähriger Erfahrung berät CBH in allen inhaltlichen und das Verfahren betreffenden Fragen des Vergabe-, Förder- und Beihilfenrechts sowohl im nationalen Rahmen als auch bei EU-weiten Ausschreibungen. CBH begleitet hierbei die gesamte Vergabe bis hin zur Formulierung der Verträge ggf. einschließlich der Berücksichtigung von staatlichen Förderprogrammen und dessen Auflagen. Die Auswahl und Formulierung der Vergabeunterlagen gehört ebenso dazu wie die Auswertung der Angebote.

Auf Bieterseite berät CBH bei der Angebotsabgabe über die Formulierung von Verfahrensrügen bis hin zur Verteidigung des Angebots gegen fehlerhafte Entscheidungen und unlauteres Preisdumping.

Beratungsschwerpunkte
Prof. Dr.
Stefan
Hertwig
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
+49 30 21 300 221-80
s.hertwig@cbh.de
Andreas
Haupt
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
+49 221 95 190-89
a.haupt@cbh.de
Lara
Itschert-Lau
Rechtsanwältin | Partnerin
Fachanwältin für Vergaberecht
+49 221 95 190-89
l.itschert@cbh.de
Dr.
Jan
Deuster
Rechtsanwalt | Partner
+49 221 95 190-89
j.deuster@cbh.de

Baubegleitende Beratung und
Bauvertragsmanagement

Vom ersten Entwurf, die Vertragsgestaltung über die Baubegleitung, das Nachtrags- und Claim-Management bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe: Bauprojekte bergen vielfältige rechtliche Risiken – von Planungsfehlern über Nachtragsstreitigkeiten, Verzug und Mängelansprüchen.

Eine vorausschauende rechtliche Begleitung durch unsere Anwältinnen und Anwälte hilft, Verträge klar zu gestalten, Haftungsfragen abzusichern und Konflikte während der Bauphase frühzeitig zu vermeiden oder effizient zu lösen. Zugeschnitten auf den jeweiligen Bedarf begleitet CBH Projektentwickler und Investoren unkompliziert und lösungsorientiert bei allen bezüglich der Vertragsanbahnung, während der Planungs- und Bauphase bis hin zur Endabwicklung auftretenden Rechtsfragen. CBH betreut das Nachtragsmanagement, gestaltet Nachträge und prüft Nachforderungen sowie Behinderungsanzeigen.

CBH berät bereits bei der Auswahl der für das jeweilige Projekt geeigneten Vertragsform. Neben den klassischen Verträgen (GU-, GÜ-, EP- und Pauschalvertrag) werden innovative Vertragsmodelle (GMP, cost and fee) entwickelt und individuell ausgearbeitet. Die Gestaltung von Verträgen mit Architekten, Ingenieuren und Projektsteuerern gehört ebenso zum Leistungsspektrum von CBH wie das Claim-Management, die Begleitung von Schiedsverfahren und Prozessen sowie die Mediation.

Beratungsschwerpunkte
Dr.
Markus
Vogelheim
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Zertifizierter Legal Prompting Experte
+49 221 95 190-91
m.vogelheim@cbh.de
Arnd
Holzapfel
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
+49 221 95 190-64
a.holzapfel@cbh.de
Nils
Mrazek
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
+49 221 95 190-91
n.mrazek@cbh.de
Dr.
Carolin
Dahmen
Rechtsanwältin | Partnerin
Fachanwältin für Bau-und Architektenrecht
+49 221 95 190-64
c.dahmen@cbh.de

Transaktionsbegleitung bei An- und Verkauf von Immobilien

CBH berät zu allen immobilienwirtschaftsrechtlichen Themen und gestaltet sämtliche für den An- und Verkauf erforderlichen Verträge, sowohl bei klassischen Asset Deals als auch bei Share Deals. Beim Immobilienkauf prüft und analysiert CBH das Immobilienportfolio, dessen Vertragsbeziehungen und die sich hieraus ergebenden rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken im Rahmen der Due Diligence. Wir begleiten sowohl Käufer als auch Verkäufer beim An- und Verkauf von Bestandsimmobilien, Projektgrundstücken und Forward Deals etc. Das Spektrum reicht von Wohn- und Geschäftshäusern über Gewerbeparks, Einkaufszentren, Immobilienportfolios, Wind- und Solarparks bis hin zu Flughäfen, Motorsportrennstrecken und militärischen Konversionsflächen.

Wir gestalten und bearbeiten anhand Ihrer Anforderungen den Kaufvertrag, führen an Ihrer Seite die Vertragsverhandlungen und übernehmen die Abstimmung mit dem beurkundenden Notar. Unsere Beratung endet nicht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages; wir unterstützen Sie auch bei der weiteren Abwicklung und auch bei der Rückabwicklung des Vertrags, wenn Ihr Vertragspartner diesen nicht erfüllt. CBH berät außerdem auch bei der Auswahl und Erarbeitung der jeweils geeigneten gesellschaftsrechtlichen Struktur des Immobilienportfolios.

Beratungsschwerpunkte
Paul M.
Kiss
Rechtsanwalt | Partner
Fachbereich Immobilienwirtschaft
+49 221 95 190-87
p.kiss@cbh.de
Dr.
Eike
Najork
, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
+49 221 95 190-87
e.najork@cbh.de

Grundbuch, Realteilung, Aufteilung nach WEG, Grundstückssicherung

Im Vorfeld von Transaktionen oder Projektentwicklungen ist häufig auch eine grundstücksrechtliche Betrachtung des Projektgrundstücks oder die Gestaltung und Sicherung der künftigen Erschließung und Zuwegung notwendig.

Das Beratungsspektrum umfasst mithin auch die vielfältigen Aspekte des Grundstücksrechts. Teilungen nach Wohnungs- und Teileigentumsrecht (WEG) und Realteilungen müssen rechtlich strukturiert werden.

Beratungsschwerpunkte
Paul M.
Kiss
Rechtsanwalt | Partner
Fachbereich Immobilienwirtschaft
+49 221 95 190-87
p.kiss@cbh.de
Dr.
Eike
Najork
, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
+49 221 95 190-87
e.najork@cbh.de

Gewerbliche Pacht- und
Mietverträge

Die individuelle Gestaltung, Verhandlung und Betreuung von Pacht- und Mietverträgen gehört zu unserem Tagesgeschäft. Gewerbliche Pacht- und Mietverträge sind regelmäßig der zentrale wertbildende Faktor in der Immobilienwirtschaft.

Ob Büro, Einzelhandel, Gastronomie oder Logistik – klare, rechtssichere Vereinbarungen sind entscheidend für wirtschaftliche Stabilität und Flexibilität.
Verträge müssen dabei weit mehr leisten als die Nutzung der Mietflächen zu regeln: Formvorschriften, Flächenermittlung, DIN-Vorschriften, gif-Richtlinien, Indexmieten, Ausbau- oder Betriebspflichten, Baukostenzuschüsse, Instandhaltung und Instandsetzung („Dach & Fach“ und „Triple-Net“), ESG-Klauseln, Insolvenzsicherung und vieles mehr verlangen maßgeschneiderte Lösungen, die einfache Vertragsmuster oder gar Vertragsformulare, insbesondere bei komplexen oder langfristigen Vertragsverhältnissen, nicht bieten können.

Wir beraten projektabhängig sowohl die Vermieterseite als auch die Mieterseite und kennen beide Interessenlagen. Durch unsere langjährige Prozesserfahrung wissen wir, worauf es ankommt und welche Themen streitträchtig sind und wie sie bereits im Vertrag rechtssicher formuliert werden können.

Beratungsschwerpunkte
Paul M.
Kiss
Rechtsanwalt | Partner
Fachbereich Immobilienwirtschaft
+49 221 95 190-87
p.kiss@cbh.de
Dr.
Eike
Najork
, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
+49 221 95 190-87
e.najork@cbh.de

Erbbaurechte, Immobilienleasing
und „Sale-and-Lease-Back“

Das Erbbaurecht erlebt in Zeiten hoher Bauzinsen eine regelrechte Renaissance und ist eine echte Alternative zu Immobilienkaufverträgen geworden.

Immer mehr Städte und Gemeinden verkaufen außerdem ihre Grundstücke bundesweit nicht mehr an Wohnbau oder Gewerbeprojektentwickler, sondern vergeben diese „nur“ noch als Erbbaurechte. Große Wohnbauvorhaben oder Gewerbeprojekte (wie Fußballstadien, Messe- oder Großmarkthallen) gehen mit Erbbaurechtsverträgen „über die Ladentheke“, nicht selten mit festen Nutzungszeiten von 100 Jahren und mehr.

Bei hohen Zinsen werden aber nicht nur vermehrt Erbbaurechtsverträge geschlossen, auch Immobilienleasing- und „Sale-and-Lease-Back“-Transaktionen und Wohnungserbbaurechte gehören zum Beratungsalltag.

Beratungsschwerpunkte
Paul M.
Kiss
Rechtsanwalt | Partner
Fachbereich Immobilienwirtschaft
+49 221 95 190-87
p.kiss@cbh.de
Dr.
Eike
Najork
, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
+49 221 95 190-87
e.najork@cbh.de

Maklerrecht, Provisionssicherung und Vermarktungsverträge

Keine Transaktion und keine großvolumige Vermietung ohne Vermarktungs- und Maklerverträge: Wenn verkauft oder vermietet wird, sitzen natürlich auch Makler und Vertriebsexperten mit am Tisch. Auch die Makler- und Vermarktungsverträge müssen gestaltet, verhandelt und im Konfliktfall durchgesetzt werden.

Ein wichtiges Stichwort für den Makler ist die „Provisionssicherung“. Die Beratung im Zusammenhang mit dem Nachweis und der Vermittlung von Immobilien gehört ebenfalls zu unserem Beratungsportfolio. Hierzu zählen insbesondere alle Fragen rund um die Maklerprovision, wie z. B. das Zustandekommen des Maklervertrages, die kausale und kongruente Nachweis- bzw. Vermittlungsleistung, Vorkenntnis, Doppeltätigkeit, Verwirkung der Provision etc.

Beratungsschwerpunkte
Paul M.
Kiss
Rechtsanwalt | Partner
Fachbereich Immobilienwirtschaft
+49 221 95 190-87
p.kiss@cbh.de
Dr.
Eike
Najork
, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
+49 221 95 190-87
e.najork@cbh.de

Projekt- und Immobilienfinanzierung

Die Projekt- und Immobilienfinanzierung spielt wegen des sich laufend verändernden Kapital- und Finanzmarktes eine immer größere Rolle. Komplexe und alternative Finanzierungsformen gewinnen mehr und mehr an Bedeutung und führen zu einer stetig wachsenden Bedeutung des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Die Finanzierung von Immobilienprojekten erfordert rechtliche Präzision und ein tiefes Verständnis für die Strukturen des Marktes. Komplexe Vertragswerke, regulatorische Anforderungen, ESG-Kriterien und vielfältige Haftungsrisiken machen eine fundierte rechtliche Begleitung der Finanzierung unverzichtbar.

CBH verfügt über langjährige Erfahrung zu allen Finanzierungs- und Bankrechtsfragen. Hierbei unterhält CBH nicht nur Mandatsbeziehungen zu Investoren, sondern auch zu zahlreichen Banken, Sparkassen und Leasinggesellschaften.
CBH unterstützt Sie bei der rechtlichen und wirtschaftlichen Immobilienbewertung als Basis für die Finanzierung.

Beratungsschwerpunkte
Paul H.
Assies
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
+49 221 95 190-81
p.assies@cbh.de
Dr.
Maik
Kirchner
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
+49 221 95 190-81
m.kirchner@cbh.de
Johannes
Ristelhuber
Rechtsanwalt | Geschäftsführer
Maître en Droit
+49 221 95 190-68
j.ristelhuber@cbh.de

Facility & Asset Management

Der rechtssichere Betrieb von Immobilien erfordert klare Strukturen und belastbare Regelwerke – insbesondere bei komplexen Nutzungsmodellen, gemischt genutzten Objekten oder arbeitsteiligem Facility Management. Bei stetig steigenden rechtlichen Anforderungen ist ein professionelles und effektives Bestandsmanagement wichtiger denn je.

CBH erfasst und bewertet sämtliche rechtlich relevanten Informationen rund um die Immobilie, sei es zur Ertragsverbesserung, sei es zur Vorbereitung auf einen künftigen Verkauf. Nicht zuletzt prüft und erarbeitet CBH Nutzungskonzepte unter Berücksichtigung des öffentlichen Baurechts und der rechtlichen Anforderungen an den Brandschutz, z. B. zur Sicherung des Bestandsschutzes.

Neben der laufenden Betreuung von Mietverhältnissen stellen auch Betreiberpflichten, Wartungsmanagement und Verträge mit externen Dienstleistern hohe Anforderungen an Organisation und Haftungsvermeidung. Zu den Leistungen von CBH zählt die Gestaltung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen, die Beratung zu Mietanpassungs- und Indexierungsfragen ebenso wie die Betreuung von Betriebskostenthemen und die Begleitung von Contracting- und Facility Management-Verträgen. Das Brandschutzmanagement zählt neben dem gesamten Vertrags-, Gewährleistungs- und Risikomanagement ebenfalls zu dem von CBH abgedeckten Leistungsspektrum.

Beratungsschwerpunkte
Paul M.
Kiss
Rechtsanwalt | Partner
Fachbereich Immobilienwirtschaft
+49 221 95 190-87
p.kiss@cbh.de
Dr.
Eike
Najork
, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
+49 221 95 190-87
e.najork@cbh.de

Nachhaltigkeit, Photovoltaik,
ESG, Mieterstrom

Nachhaltigkeit ist keine freiwillige Zusatzoption mehr, sondern rechtlich verpflichtend und damit ein zentraler Faktor bei Planung, Betrieb, Finanzierung und Vermarktung von Immobilien.

Die ESG-Vorgaben (Environmental, Social, Governance) betreffen alle Akteure der Branche: von der Projektentwicklung über das Asset und Facility Management bis hin zu Finanzierung und Investment. Besonders relevant sind sie beim Neubau, bei der Revitalisierung von Bestandsobjekten sowie bei Transaktionen, Mietverhältnissen und Finanzierungsprozessen. Von „Green-Lease-Klauseln“ in Gewerbemietverträgen über immer komplexer werdenden Vertragsgestaltungen zum Bau, Betrieb und Vermietung von Photovoltaikanlagen auf dem Dach oder freien Grundstücksflächen des Mietgrundstücks bis hin zu rechtlich anspruchsvollen Vereinbarungen regulierte Belieferung des Mieters mit aus diesen Photovoltaikanlagen stammendem Strom („Mieterstrom“).

Weitere Informationen zum Thema ESG finden sie hier.

Beratungsschwerpunkte
Paul M.
Kiss
Rechtsanwalt | Partner
Fachbereich Immobilienwirtschaft
+49 221 95 190-87
p.kiss@cbh.de
Christopher
Küas
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
+49 221 95 190-80
c.kueas@cbh.de
Dr.
Eike
Najork
, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
+49 221 95 190-87
e.najork@cbh.de

Insolvenzrechtliche Beratung für die Immobilienbranche

Das Insolvenzrecht hat in der Bau- und Immobilienbranche inzwischen enorm an Bedeutung gewonnen. Kaum ein Vertragsabschluss, sei es in der Transaktion, sei es bei großvolumigen An- und Vermietungen, findet ohne eine vertiefende insolvenzrechtliche Betrachtung statt.

Was passiert z. B. mit dem Baukostenzuschuss des Mieters in der Insolvenz des Vermieters, wenn der Insolvenzverwalter das Mietobjekt verkauft und der Käufer von seinem Sonderkündigungsrecht (§ 111 InsO) Gebrauch macht oder der Ersteher in der Zwangsversteigerung nach Zuschlag den Mietvertrag kündigt (§ 57a ZVG)? Oder kann der Insolvenzverwalter die Kaufpreiszahlung anfechten, wenn der Käufer diese erst nach Verzug und einer ihm gewährten Stundung zahlt?

Unser Ziel ist die Minimierung von rechtlichen Insolvenzrisiken bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses.
Ist der Insolvenzfall bereits eingetreten, unterstützt CBH bei der Geltendmachung von Forderungen während des Insolvenzverfahrens, sichert die Rechte des Gläubigers und wehrt etwaige (Anfechtungs-)Ansprüche des Insolvenzverwalters ab.

Beratungsschwerpunkte
Johanna
Gillert
Rechtsanwältin | Partnerin
+49 221 95 190-68
j.gillert@cbh.de
Johannes
Ristelhuber
Rechtsanwalt | Geschäftsführer
Maître en Droit
+49 221 95 190-68
j.ristelhuber@cbh.de

Prozessvertretung (Litigation), Zwangsvollstreckung
und Zwangsversteigerung

Und sollte es trotz aller Vorsorge dann doch streitig werden, weil die andere Seite den geschlossenen Vertrag nicht erfüllt oder gar ihre Verpflichtung bestreitet, unterstützen wir Sie sowohl bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei Gericht als auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. CBH kann in den einzelnen Disziplinen jeweils auf eine langjährige Prozesserfahrung zurückgreifen.

Erfüllt die Gegenseite trotz eines gegen ihn ergangenen Urteils seine Pflichten nicht, begleiten wir für Sie die Zwangsvollstreckung bis hin zur Zwangsversteigerung von Grundstücken. Kommt es zur Insolvenz des Vertragspartners, unterstützen wir bei der Anmeldung von offenen Forderungen und machen Sicherungsrechte geltend.

Das zeichnet uns aus

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