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EXPERTISE

  • Bauträgerrecht
  • Erbbaurechts- und Grundstückskaufverträge
  • Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
  • Immobilienfinanzierung
  • Immobilientransaktionen und Due Diligence
  • Immobilienwirtschaftsrecht
  • Maklerrecht

VITA

Paul M. Kiss studierte von 1986 bis 1992 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und absolvierte seine Referendarzeit von 1993 bis 1995 im Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Für CBH war er bereits vor seiner Zulassung als Rechtanwalt im Jahre 1995 als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Paul M. Kiss ist seit 2002 Partner bei CBH.Paul M. Kiss berät und vertritt seine Mandanten im gesamten Bereich des Immobilien- und Immobilienwirtschaftsrechts. Zu seiner Expertise zählen die Betreuung und Gestaltung von Immobilientransaktionen jeder Art ebenso wie die Begleitung von gewerblichen Miet-, Pacht- und Immobilienleasingverträgen. Die Gestaltung und Verhandlung von Erbbaurechtsverträgen ist ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Neben namhaften – teils mittelständischen, teils institutionellen – Immobilieninvestoren und Bestandshaltern zählen auch bedeutende Filialisten zu seinen Mandanten. Zur Spannbreite seines Beratungsgeschäfts gehören neben dem Maklerrecht auch das Bauträgerrecht mit der Gestaltung individueller Bauträgerverträge, das juristische Immobilienmanagement mit Themen wie z. B. das Energie-Contracting bis hin zur Behandlung immobiliensteuerrechtlicher Fragestellungen. Seit 2008 ist Paul M. Kiss Autor der Kapitel „Maklerrecht“ und „Pachtrecht“ in dem nun bereits in 26. Auflage erschienenen Standardwerk „Kersten/Bühling, Formularbuch und Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit“. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge in der „Immobilienzeitung“ und hält Fortbildungslehrgänge und Seminare für Fachanwälte und Immobilienprofis zu Immobilienkaufverträgen und zum gewerblichen Mietrecht bei der BeckAkademie, München.

Paul M. Kiss ist u. a. Mitglied der gif „Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.“, des DFJV „Deutscher Fachjournalistenverband“ sowie des „Ausschusses für Immobilienwirtschaft“ der Industrie- und Handelskammer zu Köln. Ebenfalls wurde er im November 2023 zum Vorsitzenden des Beirats des Kölner Haus- Grundbesitzervereins von 1888 ernannt.