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Ihre Kanzlei für Medienrecht

Medien spielen für eine freie Gesellschaft eine zentrale Rolle, denn sie ermöglichen die Bildung einer öffentlichen Meinung.
Sie müssen frei berichten können, dabei aber auch Sorgfaltspflichten und die Rechte der Betroffenen wahren.
Kam diese Rolle im analogen Zeitalter allein den Presse- und Rundfunkanbietern zu, beschert die Digitalisierung heute auch
zahlreichen neuen Medienakteuren im Online-Bereich immense Reichweite. Das vergrößert die Vielfalt der Meinungen,
ermöglicht aber auch die schnelle Verbreitung von Falschnachrichten und illegalen Inhalten.

Wir beraten und vertreten sowohl die Betroffenen einer Berichterstattung als auch die Medienanbieter
und treten so für einen offenen und fairen Meinungsbildungsprozess ein.

Äußerungsrecht und Vertragsgestaltung in den Medien

Für unsere Mandanten unterbinden wir unwahre oder herabsetzende Wort- und Bildberichterstattungen, verhindern unzulässige Verdachtsberichterstattungen und beraten Unternehmen in rechtlichen Fragen der Krisenkommunikation. Das Urheberrecht für Medienschaffende stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit dar. Wir gestalten für Sie die für die jeweiligen Rechtsteinräumungen erforderlichen Lizenz- und Nutzungsrechtsvereinbarungen für eine erfolgreiche und reibungslose Kooperation. Im Bereich des Influencermarketings beraten wir sowohl zu den relevanten vertraglichen Vereinbarungen als auch zu den jeweiligen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.

Besonderer Fokus auf die Medienregulierung

Das Regulierungsrecht setzt unterschiedliche Rahmenbedingungen für Presse, Rundfunk, Online-Medien und Plattformen: Es beeinflusst die inhaltliche Gestaltung der Angebote, ihre Weiterverbreitung und ihre Refinanzierung. Geprägt wird die Medienregulierung zum einen durch verfassungsrechtliche Vorgaben zur Sicherung einer freien und vielfältigen Medienlandschaft, zum anderen durch zahlreiche Rechtsakte der EU zur Errichtung eines Binnenmarktes für Medien- und digitale Dienste. Dabei entwickeln sich die Regelungen rasant weiter, um mit den Herausforderungen im digitalen Zeitalter Schritt zu halten. Wir haben die Rahmenbedingungen für Ihre Medienangebote stets im Blick und bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung und Vertretung an.

Unsere Kanzlei – Vielfältige Expertise für Ihre Anliegen

Vertretung in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten

Medien berichten über aktuelle und brisante Vorgänge. Manchmal entspricht die Berichterstattung aber nicht der Wahrheit oder geht sogar „unter die Gürtellinie“. Für die betroffenen Personen und Unternehmen drohen dadurch gravierende Reputationsschäden. Umgekehrt können unberechtigte Prozesse die wertvolle Arbeit der Medien behindern. Wir beraten und vertreten sowohl Betroffene als auch Medien in Streitigkeiten über die Zulässigkeit von Wort- und Bildberichterstattungen.

Beratung bei der Gestaltung von Medienangeboten

Medienanbieter müssen bei der Gestaltung ihrer Angebote zahlreiche Vorgaben beachten: Journalistische Sorgfaltspflichten, Werbevorschriften oder Jugendschutzbestimmungen sind nur einige Beispiele. Und die Regelungen variieren danach, ob es sich um ein Presse-, Rundfunk- oder Onlineangebot handelt. Wir prüfen Ihr Angebot bereits vor dem Start und auch fortlaufend auf seine medienrechtliche Unbedenklichkeit.

Zulassung für Rundfunkangebote

Dank Plattformen wie YouTube oder Twitch kann heutzutage jeder einen eigenen „Rundfunkkanal“ betreiben. Allerdings benötigen Rundfunkangebote ab einer bestimmten Größe eine Zulassung durch die Landesmedienanstalten. Wir prüfen, ob Ihr Angebot zulassungspflichtig ist und führen das Zulassungsverfahren für Sie durch. Außerdem beraten wir Sie bei Eigentümerwechseln von Rundfunkangeboten in Fragen des Medienkonzentrationsrechts.

Auffindbarkeit und Weiterverbreitung

Medien sind zu ihrer Verbreitung in der digitalen Welt auf Plattformen angewiesen. Allerdings kommt es vor, dass die Plattformbetreiber die Verbreitung journalistischer Inhalte behindern oder sogar verweigern. In diesen Fällen setzen wir uns dafür ein, dass Ihr Angebot auffindbar bleibt. Außerdem vertreten wir Sie in behördlichen Verfahren zur Public Value-Klassifizierung oder zur Zuteilung von Übertragungskapazitäten.

Vertretung bei Wettbewerbsverstößen

Auf dem Medienmarkt kämpfen private und öffentlich-rechtliche Anbieter mit harten Bandagen um Aufmerksamkeit und schießen dabei mitunter über das Ziel hinaus. Wir überprüfen das Verhalten von Anbietern auf Verstöße gegen Wettbewerbs-, Kartell- oder Beihilferecht und vertreten Sie in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.

Schulungen und Gutachten

Ob Gesetzesänderungen, neue Entwicklungen in der Rechtsprechung oder bahnbrechende Innovationen: Medienbranche und Medienrecht sind ständig in Bewegung. Wir bieten Unternehmen und Verbänden regelmäßige oder anlassbezogene Schulungen an. Zusätzlich erstellen wir Gutachten, um die Auswirkungen neuer Entwicklungen auf Ihr Angebot zu klären.

Unsere Anwälte beraten und unterstützen Sie – Kontaktieren Sie uns gerne!

Dr.
Jörg Frederik
Ferreau
Rechtsanwalt | Associate
+49 221 95 190-86
Prof. Dr.
Ingo
Jung
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
+49 221 95 190-60

Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Als eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien beraten wir in unterschiedlichen Fachbereichen
eine Vielzahl national und international tätiger Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Wirtschaftsverbände, Stiftungen,
große Infrastrukturprojekte und Einzelpersonen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf fünf strategische Schwerpunkte des Wirtschaftsrechts.

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