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Veröffentlichungen

NVwZ | Aufsatz „Aktuelle Verschärfungen im Waffenrecht“

Dr. Stephan Rabe

Seit dem 31. Oktober 2024 gelten im Rahmen des Waffenrechtsänderungsgesetzes 2024 deutlich strengere Regelungen im Waffenrecht. Besonders betroffen sind die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffen- und Sprengstoffbesitzern, neue weitreichende Messerverbote im öffentlichen Raum sowie erweiterte Eingriffsrechte der Behörden. In der aktuellen Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht beleuchtet Dr. Stephan Rabe diese bedeutenden Verschärfungen […]

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NZBau | Entscheidungsbesprechung „Überprüfungspflicht des öffentlichen Auftraggebers bei Zweifeln an Bietererklärungen“

Dr. Stephan Rabe

In der aktuellen Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht bespricht Dr. Stephan Rabe die jüngste Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Überprüfungspflicht öffentlicher Auftraggeber bei begründeten Zweifeln an Bietererklärungen. Grundsätzlich dürfen Auftraggeber auf die Richtigkeit der von Bietern abgegebenen Eigenerklärungen vertrauen. Sie müssen jedoch bei konkreten Anhaltspunkten für Zweifel Maßnahmen zur Aufklärung ergreifen und […]

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NZBau | Aufsatz „Leistungsbildern und Losen“

Prof. Dr. Stefan Hertwig

Unser Partner Prof. Dr. Stefan Hertwig hat in Heft 12/2024 der Neuen Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht (NZBau) einen Aufsatz „Leistungsbilder und Lose“ veröffentlicht: Im europäischen Vergaberecht herrscht keine Klarheit über den Begriff des „öffentlichen Auftrages“ und – korrespondierend hierzu – über den Begriff des „Loses“. Die Problematik kulminiert bei der Vergabe von Planungsleistungen. In […]

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Next Generation Real Estate

Dr. Sascha Vander, LL.M.

CBH Partner Dr. Sascha Vander hat sich im Werk "Next Generation Real Estate" mit "Datenschutz und Datensicherheit bei IT-gestützten Immobilien-Services" beschäftigt.

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Auswirkungen der BGH-Entscheidung zur Unwirksamkeit des AGB-Änderungsmechanismus der Kreditwirtschaft über Zustimmungsfiktionsklauseln in der Praxis

Mit dem Urteil vom 27.04.2021 hat der BGH (vgl. BGH v. 27.4.2021 – XI ZR 26/20, BKR 2021, 488) entschieden, dass Klauseln in den AGB einer Bank, die ohne inhaltliche Einschränkungen die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen fingieren, unwirksam sind. Damit stellte der XI. Zivilsenat seine jahrzehntelange Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus auf den Kopf und sorgte für einen Paukenschlag in der Rechtspraxis, der im Schrifttum und in der Tagespresse erheblich nachhallte. Als Auslöser für diese grundlegende Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung wird u. a. die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „Deniz-Bank“ vom 11.11.2020 (vgl. EuGH, Urteil vom 11.11.2020 – C-287/19, BKR 2021, 234) gesehen.

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