NEWS

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Veröffentlichungen

ZAT | Neue kirchliche Datenschutzgerichtsbarkeit

Dr. Thomas Ritter

CBH-Partner Dr. Thomas Ritter hat im aktuellen Heft 2 der Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen (ZAT) 2/2021 eine Kommentierung zum Urteil des Interdiözesanen Datenschutzgerichts vom 2. Februar 2021 – IDSG 09/2020 – verfasst.

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Gläubigerinteresse versus Gesellschafterweisung

Johannes Ristelhuber

CBH-Partner Johannes Ristelhuber hat im aktuellen Heft 10 der NZI 2021, 417 einen Beitrag zu Weisungen der Gesellschafter an den Geschäftsführer in der GmbH vor dem Hintergrund der neuen Regelungen des StaRUG verfasst.

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Die Freistellung des Arbeitnehmers – Allgemeine Grundsätze, Hinweise zur Vertragsgestaltung sowie Anordnung im Einzelfall

Dr. Jörg Laber

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer freistellen kann. Diese stellt sich typischerweise nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellen möchte. Insbesondere im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung erscheint das Interesse des Arbeitgebers an einer Freistellung durchaus nachvollziehbar.

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Digitalisierung des Schuldrechts – Doppelschlag zum Ausklang des Corona-Jahres

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Der deutsche Gesetzgeber hat zum Endes des Jahres 2020 zu einem "Doppelschlag" für die Umsetzung der RL(EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen sowie der RL (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs ausgeholt. Einen Kurzkommentar von Dr. Sascha Vander finden Sie im Editorial in der K&R 2021, Heft 2 sowie auf unserer Website.

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„Neues zum Anwendungsbereich der Kündigungsfristenregelung in § 622 BGB“

Dr. Jörg Laber

Der wohl häufigste Beendigungsgrund für Arbeitsverhältnisse ist die ordentliche Kündigung. Durch diese wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer bestimmten Frist beendet. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die zu beachtenden Kündigungsfristen finden sich insbesondere in § 622 BGB. Diese Vorschrift bindet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beim Ausspruch von ordentlichen Kündigungen an bestimmte Termine.

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