Es zählt zu den durchaus verbreiteten Vertriebskonzepten, dass Hersteller neben ihrer eigenen und unmittelbaren Vermarktungstätigkeit von Markenprodukten zusätzliche Absatzchancen dadurch generieren, dass eigene Produkte auch Drittanbietern zu Zwecken einer Vermarktung unter deren Bezeichnungen zur Verfügung gestellt werden. Unter dem Gesichtspunkt ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes kann dies allerdings kritisch sein.
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