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Veröffentlichungen

Informations- und Verschwiegenheitspflichten kommunaler Aufsichtsratsmitglieder

Im aktuellen Heft (9/2016) der Zeitschrift „Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter“ (NWVBl) untersucht unser Partner Johannes Ristelhuber in einer Abhandlung die Verschwiegenheitspflicht und die Informationsrechte kommunaler Aufsichtsräte. Rechtliche Probleme entstehen insbesondere deshalb, weil die Tätigkeit an der Schnittstelle des im öffentlichen Recht verankerten Informationsbedürfnis‘ der Gemeinde und der im Gesellschaftsrecht verankerten Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt.

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Neue Vorschriften zur Geldwäsche

Im aktuellen Heft (3/4/2016) der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) untersucht unser Partner Prof. Dr. Markus Ruttig den Umsetzungsbedarf, der durch die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie für terrestrisch vertriebene Glücksspiele besteht.

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Besonderheiten der betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst

Bilden sich in einem Betrieb oder einer Dienststelle bestimmte Bräuche und Gewohnheiten aus, die sich in ihrer tatsächlichen Übung weder aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag ableiten lassen, stellt sich in der Praxis regelmäßig die Frage nach ihrer zukünftigen Verbindlichkeit.

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Industrie 4.0 – Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft (Überblick)

Die CBH-Partner Niklas Kinting und Dr. Sascha Vander stellen wesentliche Aspekte und rechtliche Gesichtspunkte im Kontext von Industrie 4.0 unter dem Arbeitstitel "Industrie 4.0 - Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft" vor. Das entsprechende Handout steht im Volltext als PDF-Datei zum Download bereit. Wir wünschen eine instruktive Lektüre.

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Multi-Vertriebskonzepte und ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz – Fachbeitrag von Dr. Sascha Vander

Es zählt zu den durchaus verbreiteten Vertriebskonzepten, dass Hersteller neben ihrer eigenen und unmittelbaren Vermarktungstätigkeit von Markenprodukten zusätzliche Absatzchancen dadurch generieren, dass eigene Produkte auch Drittanbietern zu Zwecken einer Vermarktung unter deren Bezeichnungen zur Verfügung gestellt werden. Unter dem Gesichtspunkt ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes kann dies allerdings kritisch sein.

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