Dr. Jörg Laber
Arbeitnehmer nutzen – mit oder ohne Erlaubnis des Arbeitgebers – den Internetzugang ihres Arbeitsplatzes häufig auch zu privaten Zwecken. Arbeitgeber, die einen Missbrauch verhindern möchten, können zwar faktisch die Einhaltung ihrer Nutzungsregeln durch Einsichtnahme in die Browserverläufe kontrollieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie die Ergebnisse dieser Auswertung in jedem Fall zum Beweis einer Pflichtverletzung […]