Kommentar von Dr. Sascha Vander zu Schlussanträgen des Generalanwalts in Sachen Standardvertragsklauseln

Dr. Sascha Vander hat sich in der Zeitschrift Der Betrieb in der Kategorie "Wirtschaftsrecht Kompakt" zu den Schlussanträgen des Generalanwalts in Sachen Standardvertragsklauseln geäußert (Der Betrieb, Heft 05/2020, Seite 220).

Die sog. Standardvertragsklaulsen werden in der Praxis vielfach genutzt, um eine Datenübermittlung in Drittländer datenschutzkonform abbilden zu können. Auch wenn der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen im Ergebnis von der Gültigkeit der Standardvertragsklauseln ausgeht, bergen die Ausführungen des Generalanwalts ganz erhebliche Sprengkraft, da dieser ungeachtet einer grundästzlichen Gültigkeit der Klauseln von einer Aussetzungsbefugnis durch die lokalen Aufsichtsbehörden ausgeht. Damit könnte die Verlässlichkeit der Standardvertragsklauseln zur Abbildung eines rechtskonformen Datentransfers erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Der Kommentar findet sich im Volltext in Der Betrieb, Heft 5/2020, Seite 220.

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Dr. Sascha Vander, LL.M.

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