Britta Iris Lissner, LL.M.
Passend zur Urlaubs- und Reisezeit hat das OLG Köln klargestellt, dass Fluggesellschaften, die ihren Kunden gegen Aufpreis den Einsatz von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) versprechen, den Zeitpunkt dieses Einsatzes bereits in der Werbebotschaft klar benennen müssen und ihn nicht erst auf einer verlinkten Seite erläutern dürfen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.07.2026, Az. 6 U 68/25).
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