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Geistiges Eigentum, Medien & IT

BGH: Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Geldbeträge an Verbraucher nicht vom wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch umfasst

Britta Iris Lissner, LL.M.

Der BGH hat mit Urteil vom 11.09.2024 (Az. I ZR 168/23 – Reichweite des wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruchs) klargestellt, dass Verbraucherverbände über den wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher verlangen können.

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OLG Frankfurt a. M.: Zur ausschließlich technischen Bedingtheit eines Designs

Britta Iris Lissner, LL.M.

Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 04.07.2024 (Aktenzeichen 6 U 40/20 - Tellerschleifgerät) die Anforderungen zur Bestimmung des Schutzumfangs von Designrechten spezifiziert, die technisch bedingte Merkmale aufweisen. Der Schutzumfang steht dabei in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der Existenz eines Gestaltungsspielraums - selbst ein einzigartiges Design ohne vorbekannten Formenschatz kann unter Umständen daher lediglich einen geringen Schutzumfang aufweisen, wenn dem Entwerfer lediglich ein geringer Gestaltungsspielraum zur Verfügung stand.

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Künstliche Intelligenz als Erfinder?

Dr. Anja Bartenbach, LL.M.

In dem Beschluss „DABUS“ (v. 11.06.2024, X ZB 5/22) beschäftigt sich der BGH mit der Frage, ob ein System mit künstlicher Intelligenz Erfinder im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 PatG sein kann.

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BGH: Bestimmung des technischen Problems einer Erfindung

Franziska Anneken

Das Streitpatent betrifft ein Mittel („Mirabegron“) zur Behandlung von Blasenhyperaktivität. Auf der Grundlage des Streitpatents ist zugunsten der Beklagten ein ergänzendes Schutzzertifikat für das Erzeugnis Mirabegron erteilt worden. Die Klägerin hatte das Streitpatent wegen fehlender Patentfähigkeit und das Streitzertifikat wegen Schutzunfähigkeit des Streitpatents angegriffen. Der Nichtigkeitssenat des BPatG kam zu dem Schluss, dass der Gegenstand des Streitpatents nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruhe und erklärte das Streitpatent und das ergänzende Schutzzertifikat für nichtig. Das BPatG erkannte dabei die objektive Aufgabe des Streitpatents darin, für den bekannten Wirkstoff Mirabegron weitere Indikationen aufzufinden.

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LG Hamburg – Werbung mit „dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb“ irreführend

Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 09.08.2024 (Aktenzeichen 315 O 9/24) entschieden, dass eine Kreuzfahrtreederei nicht mit der Aussage „dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (net-zero)“ werben darf, da diese den angesprochenen Verkehr in die Irre führe und daher wettbewerbswidrig sei.

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LG Köln – YouTube-Beschwerdeverfahren bei Urheberrechtsverletzung kompensiert Notwendigkeit einer formalen Abmahnung nicht

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Das LG Köln hat mit Urteil vom 22.07.2024 (Az. 14 O 192/24) entschieden, dass die Einreichung einer Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung eines Rechtsinhabers bei YouTube (sog. „Strike“) und die Reaktion darauf durch den für den Inhalt verantwortlichen YouTube-Nutzer (sog. „Counter Notification“) eine Abmahnung gem. § 97a Abs. 1 UrhG grundsätzlich nicht entbehrlich macht und dieser grundsätzlich nicht gleichstehe.

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BGH – Namentliche Benennung des Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Der BGH hat mit Urteil vom 14.05.2024 (Az. VI ZR 370/22) entschieden, dass bei der Mitteilung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten die Nennung des Namens nicht zwingend ist. Entscheidend und zugleich ausreichend für den Betroffenen sei die Mitteilung der Informationen, die für die Erreichbarkeit der zuständigen Stelle erforderlich sind.

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BGH zum Offenbarungsgehalt einer Entgegenhaltung

Niklas Kinting

Mit Urteil vom 23.04.2024 (X ZR 42/22) bestätigt der BGH seine Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit des technischen Sinngehalts bei Prüfung des Offenbarungsgehalts eines technischen Gesichtspunkts einer Entgegenhaltung

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BGH zum Zurechnungszusammenhang zwischen Patentverletzung und Schaden

Dr. Anja Bartenbach, LL.M.

In der Entscheidung „Verdampfungstrockneranlage“ (Urteil v. 07.05.2024 – X ZR 104/22) fasst der BGH die grundlegenden Fragen bei der Berechnung des aus einer Patentverletzung entstandenen Schadens, insbesondere unter Berücksichtigung des Territorialitätsprinzips und des allgemein gültigen Prinzips des rechtmäßigen Alternativverhaltens, mit Blick auf die diesbezügliche Rechtsprechung zusammen.

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