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Geistiges Eigentum, Medien & IT

OLG Frankfurt stärkt Schutz vor sinngleichen Deep Fakes in Sozialen Netzwerken

Dr. Jörg Frederik Ferreau

Betreiber von Sozialen Netzwerken müssen aufgrund einer Abmahnung von Betroffenen auch sinngleiche Deep Fake-Videos löschen. So hat es das OLG Frankfurt am Main in einem Eilverfahren des bekannten Arztes Eckart von Hirschhausen gegen Meta Platforms entschieden. Mit Spannung wird auch eine Entscheidung des BGH im ähnlichen Fall der „Künast-Memes“ erwartet.

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BGH: Unerwünschte E-Mail-Werbung begründet nicht per se DSGVO-Schadensersatz

Der BGH hat mit Urteil vom 28.01.2025 (Az. VI ZR 109/23) entschieden, dass ein immaterieller Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO nicht hinreichend dargelegt ist, wenn ein auf dem gerügten Verstoß beruhender Kontrollverlust über die personenbezogenen Daten nicht vorliegt und auch die geäußerte Befürchtung eines Kontrollverlusts nicht substantiiert dargelegt worden ist.

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Landgericht Düsseldorf – Rabattwerbung gegenüber Verbrauchern 

Steffen Weinberg, LL.M.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Oktober 2024 – 38 O 182/24 – zeigt einige notwendige Angaben auf, die bei der Werbung mit Preisreduzierungen im Anwendungsbereich der Preisabgabenverordnung (PAngV) zu beachten sind.

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OLG Köln – „CO2-neutral reisen … jetzt ausgleichen und abheben“ irreführend?

Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)

Das OLG Köln entschied per Urteil vom 13.12.2024 (6 U 45/24), dass die Werbung einer Fluggesellschaft „CO2-neutral reisen … jetzt ausgleichen und abheben“ irreführend sei, da der CO2-Ausgleich nicht bereits vor dem Flugzeugstart, sondern erst zeitlich nachgelagert erfolge. Im Übrigen erläuterte das OLG, inwiefern die Aussage nicht die klägerseitig behaupteten, weitergehenden Irreführungen darstelle.

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Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails mit angehängten Rechnungen im Geschäftsverkehr – Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Das Schleswig-Holsteinische OLG hat mit Urteil vom 18.12.2024 (Az. 12 U 9/24) entschieden, dass eine reine Transportverschlüsselung beim Versand geschäftlicher E-Mails mit personenbezogenen Daten im Kontext eines Rechnungsversandes unzureichend ist. Erforderlich sei eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

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