Dr. Sascha Vander, LL.M.
Das OLG Koblenz hat eine Regelung, nach welcher Rechnungen in einem Online-Kundenportal bereitgestellt und mit deren „Zugang“ fällig werden, als unzulässige Zugangsfiktion und intransparent eingestuft. Auch wenn die Entscheidung im B2C-Kontext ergangen ist, dürfte der B2B-Bereich ebenfalls betroffen sein.
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