Dr. Jörg Frederik Ferreau
Betreiber von Sozialen Netzwerken müssen aufgrund einer Abmahnung von Betroffenen auch sinngleiche Deep Fake-Videos löschen. So hat es das OLG Frankfurt am Main in einem Eilverfahren des bekannten Arztes Eckart von Hirschhausen gegen Meta Platforms entschieden. Mit Spannung wird auch eine Entscheidung des BGH im ähnlichen Fall der „Künast-Memes“ erwartet.
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