Dr. Jörg Frederik Ferreau
Am 01. März 2024 treten umfangreiche Änderungen im Lobbyregistergesetz des Bundes (LobbyRG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde Anfang 2022 ein Lobbyregister beim Deutschen Bundestag eingeführt, um größere Transparenz der Interessenvertretung gegenüber den politischen Entscheidungsträgern herzustellen. Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte des Gesetzes und die wichtigsten Neuerungen vorgestellt.
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